Ist diese MyHammer Regel zulässig?
Die Gebührenpflicht besteht somit auch dann, wenn ein Auftrag über MyHammer vergeben wurde, hiernach jedoch nicht zur Ausführung gelangt und/oder ein zwischen den Mitgliedern geschlossener Vertrag über die Ausführung eines Auftrages nach Vertragsschluss wieder aufgehoben wird.
Ich denke Gebühren kann man nur für eine Leistung verlangen, nicht aber dafür das die Leistung zwar versprochen, dann aber nicht erbracht wird.
5 Antworten
WARNUNG !!! BETRÜGER !!!!! VORSICHT !!!!
Ich würde jedem davon abraten sich bei MyHammer einzutragen. Sie haben mein Profil auf kostenpflichtig umgestellt, anfangs hieß es man kann jederzeit ohne Kündigungsfrist auf ein kostenloses Profil zurückstellen (habe sogar noch die AGBs in denen das auch so steht) auch ganz einfach per Telefonanruf und sie werben aktuell noch damit Dienstleister an. Aber letztlich haben sie es mir nur immer wieder versprochen den Eintrag zurückzustellen und obwohl ich bereits nachweislich 5 x schriftlich gekündigt hatte haben sie nach wie vor Geld von meinem Konto für einen kostenpflichtigen Eintrag abgebucht. Nachdem vor 2,5 Jahren !!! bereits gerichtlich festgestellt wurde, dass die Forderungen von MyHammer widerrechtlich sind, haben sie mir heute wieder eine Forderung über 1.000,- EUR geschickt. Obwohl ich bereits seit Feb. 2014 keinen kostenpflichtigen Eintrag mehr hatte und zwischenzeitlich MEHRFACH schriftlich gekündigt hatte. DIE FIRMA ist reine ABZOCKE. Liebe Handwerker investiert lieber wo anders euer hart verdientes Geld. GRATTLER.
Das ist aber in den AGBs von MyH so verankert und die hast Du ja akzeptiert, als Du das Konto eröffnet hast. Wenn Du nicht zahlst, schicken sie Dir irgendwann ein Inkassobüro auf den Hals. Schau mal auf Auftragsbörsen.info - da gibts genug Beispiele, wie die Leute abgezockt wurden. Vielleicht eine Alternative zu MyHammer : Auftragspoker.de
MyHammer hätte seinen Anteil an der Leistung doch aber erbracht! Insofern würde ich sagen, die Gebühren sind gerechtfertigt!
Die Vermittlung von Auftraggeber und Auftragnehmer! Es ist doch nicht Aufgabe von MyHammer Verträge abzuschließen.
My Hammer bietet nur die Plattform um sich aufträge zu sichen sie sind nicht schuld wenn es aufgeund von irgendwelchen Problemen dann nicht zur Tatsächlichen Bausache bekannt. Der bau ist ja nicht ihre Dienstleistung sondern die Plattform die Auftraggeber und Dienstleister zusammen bringt.
Ja, scheint so. Damit haben allerdings schon viele Auftragnehmer Probleme gehabt. Sie auch in dem Blog zu dem Forum hier: http://forum.auftragsboersen.info/
Welche Leistung hat MyHammer erbracht,wenn ein Auftrag storniert wird?
Auf keinen Fall können für einen Auftragnehmer Gebühren anfallen, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurück zieht.