Ist ein Servicevertrag ein einfacher Auftrag?
Habe eine Frage zu Serviceverträgen. Gemäss Schweizer Obligationenrecht sind diese doch ein Einfacher Auftrag?
Dieser kann doch zu jederzeit (ausser Unzeit) gekündigt werden?
In meinem Beispiel ist es ein Servicevertrag mit folgender Kündigungsbestimmung: Feste Laufzeit 5 Jahre, danach 3 Jahre. Vertrag muss 3 Monate vor Ablauf gekündet werden.
Aber gemäss OR 404 Abs. 1-2 kann der Auftrag eigentlich jederzeit gekündet werden.
Zu Unzeit kann vom Auftragnehmer je nach Vereinbarung ein Ersatz (Geld) oder begleichung der bereits vollbrachten Leistungen verlangt werden?
Webartikel zu Einfacher Auftrag: http://goo.gl/jpXLSt
1 Antwort
Wurde denn dieser Vertrag unterschrieben? Denn ein unterschriebener Vertrag, auch wenn er unüblich ist, ist nun mal ein unterschriebener Vertrag. Die Laufzeit in dem von dir erwähnten Vertrag ist enorm lang, da gebe ich dir recht. Und ich würde an deiner Stelle auch versuchen da heraus zu kommen. Nur ob es klappt, kann dir niemand garantieren, weil ja nun mal die Unterschrift getätigt wurde.