kann ich einem polizeibeamten hausverbot erteilen und gilt dieser auch z.B. bei einer hausdurchsuchung. und kann man als häftling aus dem knast fliegen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Normalfall entscheidest Du, wer Deine Wohnung/Dein Grundstück betreten darf. Auch ohne förmliches Hausverbot darf niemand einfach so bei Dir rein.
Wenn allerdings ein Durchsuchungsbefehl vorliegt oder Gefahr im Verzug ist, gilt das natürlich nicht. Hier hat dann ja bereits eine Güterabwägung stattgefunden und die Unverletzlichkeit Deiner Wohnung wurde als weniger schützenswert betrachtet als das Ziel, dass mit der Durchsuchung erreicht werden soll.

Wenn Du in einem Polizeirevier rumnervst, kannst Du natürlich rausgeworfen werden. Dieses "Hausverbot" (oder besser: der "Hausverweis") kann aber natürlich jederzeit aufgehoben werden, was durch die Ladung als Zeuge passiert ist. Wenn Du Deinem Nachbarn erst Hausverbot erteilst und ihn dann zu Deiner Party einlädst, gilt das Hausverbot ja offensichtlich auch nicht mehr.

Auch hier kann es übrigens einen "rechtfertigenden Notstand" geben. Wenn Du aktuell in Gefahr bist und "Zuflucht" im Polizeirevier suchen musst, gilt das Hausverbot nicht mehr.

Dass Gefängnisinsassen aus Sicherheitsgründen verlegt werden kommt sicherlich vor. Gefängnisse sind ja nicht alle gleich, sondern es gibt durchaus verschiedene "Schwerpunkte", und wenn jemand mehr Probleme macht als erwartet, kann er in eine JVA gebracht werden, die darauf besser eingerichtet ist.

Lustige Vorstellung mit dem "Hausverbot" für Polizisten! (:-))

Aus einer JVA kannst du bei eingeschätzter Notwendigkeit in die forensische Psychiatrie verlegt werden.

vielleicht habe ich die frage etwas unverständlich gestellt also hier nochmal:

angenommen person x ist polizist und ich habe aus irgend einem grund ein persönliches problem mit ihm/ihr und will nicht dass diese person meine wohnung betritt also stelle ich hausverbot aus. jetzt kommt es aber zu einer wohnungsdurchsuchung bei der person x auch anwesend ist. wie siehts denn in dem fall aus? wollt dass einfach nurmal aus fun wissen und ein paar lustige antworten hören aber anscheinend regen sich die leute über so eine frage auf warum auch immer. aber egal find ich gut :D

X3535 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 08:43

um es noch deutlicher zu sagen bei dem hausverbot geht es nicht um den/die beamten sondern um die person dahinter die halt zufällig bei der polente arbeitet vielleicht ist es ja so etwas verdaulicher beschrieben

oelbart  23.06.2017, 21:04
@X3535

Nimm mal ein etwas verändertes Szenario: Du hast Dich mit ein paar Leuten aus Deiner lokalen Feuerwehr verkracht und denen Hausverbot erteilt. Jetzt brennt Deine Bude und Du bist eingeschlossen. In dem Fall wird wohl niemand rechtfertigen, dass die FW wieder abzieht, weil sie ja ein Hausverbot haben...

Ja, man kann ein Polizist Hausverbot erteilen. Nur wenn er mit einem Durchsuchungsbefehl kommt oder Gefahr in Verzug ist, vollführt er eine Amtshandlung da kannst du stundenlang Hausverbote erteilen, interessiert niemand.

Nein, die Polizei kann dir kein Hausverbot erteilen und wenn du meinst, da Stress zu machen, die haben da paar netten Zellen, wo du dann dich beruhigen kannst.

Aus der JVA kannst du nicht fliegen, die haben aber so nette Einzelzellen. In der Schweiz sogar eine ganz in rosa.

Wir sind ja hier nicht bei "blöde Frage" aber "The Crow" wird dir das vielleicht noch erklären... 

Zu 3. Es gibt immer noch Einzelhaft in einer Zelle mit nur einer Toilettenschüssel, oder man steckt dich mit den schlimmsten Insassen in eine Zelle, dass die dich "erziehen"  - aber rausfliegen tust du sicher nicht... 

Was denkst du was aus der Gesellschaft werden würde, wenn man Polizisten Hausverbot erteilen könnte... 

Werd mal erwachsen... 

X3535 
Beitragsersteller
 22.06.2017, 08:41

bei 3. hab ich eigentlich an eine verlegung in einen anderen knast oder ne klapse gedacht

deruser1973  22.06.2017, 09:37
@X3535

Ja, das ist möglich...