Wann kommt der brief von polizei?
Ich hab bei DM ein Lippenstift ( 4,75€ ) geklaut. Und wurde halt erwischt es kam die Polizei und hat mich halt gefragt ob ich ein Anwalt will, mich äussern will usw. Ich habe nein gesagt. Die Verkäuferin hat halt eine Anzeige geschrieben und die Polizisten meinten ich muss wahrscheinlich Bußgeld bezahlen und habe Hausverbot für 1 Jahr. Weil meine Eltern nicht da waren haben sie mich gehen gelassen. Ich will keine moralpredig oder sonst was ich weiß selber das es falsch war und bereue es getan zu haben. JEDER MACHT FEHLER UND AUS FEHLERN LERNT MAN! ich bin fast 16 und wollte wissen was mich noch so alles erwartet da ich ersttäter bin z.B wann ich Brief von der Polizei bekomme ob es in das Führungszeugnis kommt und wie viel Bußgeld ich bezahlen muss.
4 Antworten
Der Brief kommt im Schnitt so 1-2 Monate später. In seltenen Fällen früher.
Ob und in welche Regsiter etwas eingetragen wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Bei einer (hier zu erwartenden) Verfahrenseinstellung nach §§ 153
, 153a StPO
erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.
Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der
Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für
10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV
haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der
Strafverfolgung)
"Der Brief kommt im Schnitt so 1-2 Monate später. In seltenen Fällen früher."
Habt mich um die Zeile verschrieben. Sollte an die Antwort da oben
Mit Bußgeld wird das nichts (lies dir die Bedeutung von Buße im Verwaltungsrecht mal durch). Wenn, dann kriegst du von der Staatsanwaltschaft nen Strafbefehl und kannst den bezahlen und die Sache ist erledigt, oder du wirst angeklagt, falls du nicht zahlst (ist auch dein gutes Recht) und es kommt zu einer Verhandlung.
Wahrscheinlich ist aber, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und die Sache damit erledigt ist.
Damit bist du strafrechtlich aus der Sache raus. Was zivilrechtlich auf dich zukommt ist ne andere Geschichte. Das geht die Polizei und Staatsanwaltschaft aber nichts mehr an...
Also kein Brief?
Nicht nur einer! Die müssen dir ja mitteilen, dass das Verfahren eingestellt wird, oder dass Strafbefehl erlassen wird. Auch wird sich der Laden an dir schadlos halten wollen...
So ein Minidiebstahl wird nicht in dein Führungszeugnis kommen.
> JEDER MACHT FEHLER <
mit Ausreden bist du gut drauf
schneller als ne Maus ein Loch findet
vielleicht kriegst du Stunden aufgebrummt, darfst irgendwo im sozialen Bereich arbeiten, Tafel ... Krankenhaus ... Asylantenheim Klo putzen
ansonsten als Ersttäterin passiert wohl nichts (Anzeigenmäßig/Eintrag)
Das heißt kein Brief oder wie?