Polizeibeamten nach Personalien fragen
Hey, muss ein Polizist seinen Dienstausweis vorzeigen wenn ich danach verlange, und: 2. Welche Sachen außer Name muss ich wissen, um den Beamten z.B. auf dem Revier einwandfrei zu identifizieren (Beschwerde)
13 Antworten
Nein, muss er de facto nicht, da er sich in den meisten Situationen darauf berufen kann, durch seine Uniformierung erkenntlich und authentifiziert zu sein oder ein Vorzeigen des Ausweises situationsbedingt nicht möglich war. Polizisten lassen sich selten darauf ein, von einem Bürger zu irgendetwas "genötigt" zu werden, in diesem Fall zum Vorzeigen des Dienstausweises.
Das ist ja bei Fehlverhalten von Polizeibeamten häufig das Problem, das sie sich einer Identifizierung durch solches Verhalten entziehen, besonders auf Demos, wo ihre Identität besonders verschleiert ist, sie Helme und Sturmhauben tragen. Das "verführt" manche, sich in dieser Anonymität "gehen zu lassen".
@Lipziger
das hängt von vielen Faktoren ab. In Uniform muss sich der Polizeibeamte grds. nicht ausweisen. Es reicht wenn er seinen Namen, Dienstgrad und zust. Dienststelle nennt. Sofern es sich um eine Maßnahme im Rahmen eines geschlossenen Einsatzes handelt, muss der Polizeibeamte noch nicht einmal seinen Namen nennen, sondern nur den zust. Einsatzleiter/Einheitsführer.
Einfach weiterzugehen ist keine gute Idee. Der Polizeibeamte wird dann versuchen, die Person festzuhalten. Reißt Sie sich los und versucht sich, der Maßnahme zu entziehen, kann das bereits den Tatbestand des §113 StGB (Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte) erfüllen.
Polizisten verhalten sich nun mal nicht immer "vorschriftsmässig", bzw. haben sie auch einen Ermessensspielraum - wenn z.B. ein Betrunkener durchgehend geifert "Zeigen Sie mir mal ihren Dienstausweis!!!!", wird der Polizist dem kaum nachkommen, ebenso, wenn er oder sie dabei ist, irgendeine Maßnahme gegen einen einer Straftat Verdächtigten durchzuführen - also; wenn es "ihnen nicht passt", machen sie's auch nicht.
Na in Leipzig is doch eh alles Anders...:)
Ja, den Ausweis muss er dir zeigen .. und zur Identifikation brauchst du seine Dienstnummer.
Gibts die denn wirklich, die Dienstnummer? Ich dachte, dies wäre immer nur so "BlaBla"?!
ist es ja auch....die Leute schauen zu viel Fernsehen...
Okay. Nur zur Sicherheit, woher weißt du dies?
Joey erzählt hier Unsinn. Google hilft. natürlich gibt es in D. Dienstnummern.
Polizeiintern gibt es Dienstnummern. Die braucht der Bürger aber nicht.
Name, Dienstgrad, Dienststelle ..
Den Namen braucht der Bürger nicht. Dienstnummer ,sofern im Land vorhanden, Dienstgrad und Dienststelle reichen aus.
Du darfst die Dienstnummer verlangen, allerdings nur als von einer Maßnahme betroffener, nicht als Unbeteiligter. Alle polizisten sind dazu verpflichtet, egal ob Zivil oder Streife.
Woher um Gottes Willen kommt eigentlich noch immer dieses Märchen mit der Dienstnummer?
Auch Polizisten haben Namen und KEINE Dienstnummer (nein, die Nummer auf dem Polizeidienstausweis ist keine, die Nummer auf Deinem personalausweis ist ja auch keine Menschennummer für Dich).
Mich würde mal interessieren, wer diesen Quatsch so dermaßen weit verbreitet bekommen hat.
Nun zur Frage.
Ein Polizeibeamter wird seinen Dienstausweis auf Verlangen vorzeigen.
ABER:
Wenn Du ihn unfreundlich aufforderst oder mit Deinem Ansinnen ihm quasi das Heft aus der Hand nimmst, dies dazu benutzt, vor Ort die Oberhand zu gewinnen (..... bevor irgendwas läuft, zeigen Sie erst mal ihren Dienstausweis ....) dann kann er, solange er in Uniform ist, dies auch verweigern, denn letztlich gilt seine Uniform als Legitimation.
Und auch ohne Mütze ist eine Uniform vollständig.
Ein Polizeibeamter, welcher in Zivil auftritt, wird zunächst und vor allem anderen seinen Dienstausweis zeigen.
Ein Polizeibeamter, welcher gegen Dich keine Maßnahme trifft, muß Dir gar nichts sagen oder zeigen.
Um hinterher einwandfrei sagen zu können, um wen es sich gehandelt hat, benötigst Du seinen Namen und seine Dienststelle, eventuell aber auch nicht unbedingt seinen Dienstgrad. Er wird Dir dies auf höfliche Nachfrage sicherlich nennen. Aber auch hier gilt, wer dann rumbäfzt und unverschämt wird, dessen Ansinnen wird wohl nicht nachgekommen.
Nix Märchen. Bei uns reicht es auch aus, wenn ein uniformierter Polizist seine Dienstnummer gibt. Das ist eben in den Bundesländern verschieden geregelt. Lies doch mal die Antwort von PepsiMaster....
Genau: lies mal die Antwort von PepsiMaster, da steht, dass der Beamte KEINE Nummer harausgibt, weil er keine solche Nummer (für den Bürger) hat. Die Personalnummer hat er, damit die Kasse weiß, wohun das Gehalt monatlich kommt ; - )
@Still wenn man keine Ahnung hat....
Es gibt bei einigen Bundesländern und bei der Bundespolizei eine Nummer auf dem Dienstausweis. Und diese Nummer reicht aus.
Die Nummer auf dem Dienstausweis ist eine Dokmentennummer zur internen dienstlichen Verwendung. Diese ist nicht zur Herausgabe bestimmt.
So wie die Nummer auf dem Führerschein Deiniges eine Listennummer zur Verwendung der Führerscheinbehörde darstellt.
Du bist nicht verpflichtet, diese zu nennen, der Polizeibeamte nicht seine.
Der hat, wie bereits beschrieben, einen Namen, so wie alle anderen Menschen auch.
Und ich schreibe es nochmal. Die Nummern auf dem Dienstausweis sind in einigen Bundesländern und bei der Bundespolzei genau dazu gedacht das man die dem Bürger gibt wenn dieser sich beschweren will oder sonstwas. Ob sie ursprünglich mal dazu gedacht war ist unerheblich. Fakt ist, es ist gängige und erlaubte Praxis diese Nummer zu verwenden. Das Gegenüber bekommt von mir die Nummer nicht mehr und nicht weniger.
Wenn ein Polizeiwagen neben dir steht und eine Kontrolle macht brauch er dieses nicht.Ist doch klar.Steht einer in Zivil Kleidung vor dir zb Kripo kannst du es verlangen es kann ja Hunz und Kunz sein.Sollte dir ein Beamter die das sogenannte Hoheitliche Recht vertreten unberechtlicher weise auf die Füße treten kannst du gegen diese Beamten eine Dienstaufsichtst Bescherde machen.Uhrzeit Datum und der Beamte egal wer es von denen ist und Name . Ich habe es schon so gemacht. Hat dumm aus der Wäsche geguckt aber mit erfolg.Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Also, wenn ich zB. in eine zufällige Kontrolle komme und seinen Ausweis verlange, muss er mir ihn auch zeigen.
Denn wenn nicht, gehe ich einfach weiter, lass ihn nicht in meine Tasche sehen und mich schon garnicht anfassen ...