Muss ein Polizeibeamter auf Anfrage zugeben dass er Polizist ist? / Wo § zu Verführung zur Straftat

11 Antworten

In der Frage geht es offenbar um einen Polizisten, der nicht als Polizist erkennbar ist. Dieser Polizist begeht im Dienst (oder außerhalb des Dienstes) eine Straftat, bzw. den Versuch einer Straftat.

Es ist egal ob die Person, die man bei einer Straftat erwischt, Dachdecker, Fleischereifachverkäufer, Bademeister, Lehrer, Präsident des Bundesgerichtshofes usw. usw. oder Polizist von Beruf ist. Man ist als Otto Normalverbraucher in dieser Situation berechtigt, den Straftäter vorläufig festzunehmen.

Das ist gesetzlich geregelt in der Strafprozeßordnung $ 127: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

Also, wenn das nächste mal jemand kommt und Drogen anbietet, "einfach" vorläufig festnehmen! Den herbeigerufenen Polizeibeamten, muss der Verdächtige dann unter anderem auch seinen Ausweis zeigen. Am nächsten Tag meldest Du den Vorfall als Zeuge dann vorsichtshalber noch der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise stellst Du sicher, dass auch wirklich ermittelt wird und die lieben Polizeikollegen nichts vertuschen können.

Bei einer solchen vorläufigen Festnahme solltest Du aber darauf achten, dass Du Dich nicht gefährdest.

herrboe  26.04.2008, 01:56

Hoffentlich ist $ 127 ein Tippfehler. Nicht dass man sich schon Paragrafen für Dollar kaufen kann... ;-)

Das muss er auf alle Fälle, wenn du ihn fragst. In deinem Fall gibt es hunderte von Urteilen. Mach dich mal schlau. Das Spielchen mit den "Verdeckten Ermittlern" ist ein unsägliches Thema in der deutschen Justiz. Wenn dann geht es um Aufforderung zu einer Straftat.

Gibt es denn überhaupt einen Paragrafen oder eine Regelung zur Verführung/Provozierung einer Straftat ? Was ist wenn ich auf das Angebot interessier reagiere und mir die Ware ansehe, letztendlich dann aber nicht kaufe ?

gertrude2  25.04.2008, 23:35

dann hast du keine straftat begannen. ich kenne keinen paragraphen, der so eine regelung beinhaltet

HerrLich  25.04.2008, 23:35

Sorry, aber Du verwechselst da wohl einiges. Verführung einer Straftat, Ware ansehen.

P.S. Bitte beantworte nicht Deine eigenen Fragen, unter den Antworten kannst Du kommentieren.

HansDampf666 
Beitragsersteller
 25.04.2008, 23:37
@HerrLich

Ok nochmal :D Sagen wir mal irgendjemand von einer Behörde macht mir ein Angebot für einen verbotenen Gegenstand. Und ich nehme das Angebot wahr, und zwar nur aufgrund des Umstandes dass er mir überhaupt das Angebot gemacht hat. Kann der Verkäufer dann wegen "Verführung/Provozierung einer Straftat" angezeigt werden, denn ohne seines Angebotes hätte es überhaupt keine Straftat gegeben ? Und gibt es überhaupt so einen Straftatbestand "Verführung/Provozierung einer Straftat" ?

HerrLich  25.04.2008, 23:39
@HansDampf666

HansDampf, diesen Begriff gibt es im Juristischen nicht.

HansDampf666 
Beitragsersteller
 25.04.2008, 23:41
@HerrLich

Gibt es etwas ähnliches ?

gertrude2  25.04.2008, 23:43
@HansDampf666

nein hansdampf....die polizisten sind auch nicht so dumm und verstossen gegen ein gesetz...dann wäre ihre arbeit ja sinnlos gewesen...aber beim nächsten mal lässt man die finger von den verbotenen früchten ;)

xyungeloest  25.04.2008, 23:57
@HansDampf666

@hans dampf: es gibt nur den straftatbstand der anstiftung in dem fall den du darlegst.

Nein wenn sie verdeckt ermitteln natürlich nicht!!!!

Nein .... das muss (er/sie) nicht.