Muss ein Polizeibeamter auf Anfrage zugeben dass er Polizist ist? / Wo § zu Verführung zur Straftat
Muss ein Polizist die Wahrheit sagen wenn man ihn darauf anspricht ob er Polizist ist. Z.B. machen verdeckte Ermittler im Dienst ein Lockangebot, müssen sie dann auf die Frage ob sie Polizisten im Dienst sind antworten und die Wahrheit sagen ?
Und gibt es den Paragrafen für "Verführung zur Straftat". Z.B. wenn Polizisten im Dienst verbotene Gegenstände anbieten und man sie nur aufgrund dieses Angebotes kauft.
11 Antworten
In der Frage geht es offenbar um einen Polizisten, der nicht als Polizist erkennbar ist. Dieser Polizist begeht im Dienst (oder außerhalb des Dienstes) eine Straftat, bzw. den Versuch einer Straftat.
Es ist egal ob die Person, die man bei einer Straftat erwischt, Dachdecker, Fleischereifachverkäufer, Bademeister, Lehrer, Präsident des Bundesgerichtshofes usw. usw. oder Polizist von Beruf ist. Man ist als Otto Normalverbraucher in dieser Situation berechtigt, den Straftäter vorläufig festzunehmen.
Das ist gesetzlich geregelt in der Strafprozeßordnung $ 127: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."
Also, wenn das nächste mal jemand kommt und Drogen anbietet, "einfach" vorläufig festnehmen! Den herbeigerufenen Polizeibeamten, muss der Verdächtige dann unter anderem auch seinen Ausweis zeigen. Am nächsten Tag meldest Du den Vorfall als Zeuge dann vorsichtshalber noch der Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise stellst Du sicher, dass auch wirklich ermittelt wird und die lieben Polizeikollegen nichts vertuschen können.
Bei einer solchen vorläufigen Festnahme solltest Du aber darauf achten, dass Du Dich nicht gefährdest.
Hoffentlich ist $ 127 ein Tippfehler. Nicht dass man sich schon Paragrafen für Dollar kaufen kann... ;-)
Das muss er auf alle Fälle, wenn du ihn fragst. In deinem Fall gibt es hunderte von Urteilen. Mach dich mal schlau. Das Spielchen mit den "Verdeckten Ermittlern" ist ein unsägliches Thema in der deutschen Justiz. Wenn dann geht es um Aufforderung zu einer Straftat.
Gibt es denn überhaupt einen Paragrafen oder eine Regelung zur Verführung/Provozierung einer Straftat ? Was ist wenn ich auf das Angebot interessier reagiere und mir die Ware ansehe, letztendlich dann aber nicht kaufe ?
dann hast du keine straftat begannen. ich kenne keinen paragraphen, der so eine regelung beinhaltet
Ok nochmal :D Sagen wir mal irgendjemand von einer Behörde macht mir ein Angebot für einen verbotenen Gegenstand. Und ich nehme das Angebot wahr, und zwar nur aufgrund des Umstandes dass er mir überhaupt das Angebot gemacht hat. Kann der Verkäufer dann wegen "Verführung/Provozierung einer Straftat" angezeigt werden, denn ohne seines Angebotes hätte es überhaupt keine Straftat gegeben ? Und gibt es überhaupt so einen Straftatbestand "Verführung/Provozierung einer Straftat" ?
HansDampf, diesen Begriff gibt es im Juristischen nicht.
Gibt es etwas ähnliches ?
nein hansdampf....die polizisten sind auch nicht so dumm und verstossen gegen ein gesetz...dann wäre ihre arbeit ja sinnlos gewesen...aber beim nächsten mal lässt man die finger von den verbotenen früchten ;)
@hans dampf: es gibt nur den straftatbstand der anstiftung in dem fall den du darlegst.
Nein wenn sie verdeckt ermitteln natürlich nicht!!!!
Nein .... das muss (er/sie) nicht.
Sorry, aber Du verwechselst da wohl einiges. Verführung einer Straftat, Ware ansehen.
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