Mietminderung wegen Belästigung durch Gülle?
Hallo,
ich bin vor etwa einem Jahr in eine Wohnung gezogen recht ländlich. Der Vermieter hat mir versichert das rundum niemand mit Gülle arbeitet oder ähnliches, weshalb der Gestank nicht aufkommen sollte.
Es ist aber so, das es sehr oft der Fall ist!
Mir wird von diesem Geruch immer sehr schlecht, außerdem bin ich sehr anfällig dafür und kriege sehr schnell davon Kopfschmerzen weshalb ich jeden morgen mit Kopfschmerzen zur Arbeit fahre.
Gibt es eine Möglichkeit der Mietminderung oder des frühzeitigen ausziehens? Es gibt eine mindest Mietlaufzeit von 2 Jahren.
9 Antworten
Dürft kein Mietminderungsgrund sein, schon allein deshalb nicht weil du seine Aussage nachweisen müsstest was bei mündlichen Absprachen sehr schwer ist.
Kann ja sein dass die Aussage zum damaligen Zeitpunkt gestimmt hat .. In die Zukunft kann dein Vermieter ja nicht sehen ..
Und? Dein Vater ist Familie und somit befangen .. Ich kann auch wenns sein muss zig Leute ausm Hut zaubern die angeblich Zeuge sind .. Meinst das Gericht gibt was auf die Leier?
Naja das ist klar... deshalb hänge ich mich auch darauf gar nicht so fest. Aber an sich ist das doch voll die Belästigung... warum machen die das nicht auch wie andere Bauern ohne Gülle?
Vermute ist irgendwie billiger als irgendwie mit was anderem zu Arbeiten .. Kann dich grundsätzlich ja verstehen also nicht falsch verstehen. Rechtlich seh ich da nur keine Chance ..
@marlonz:
was soll der Landwirt mit der Gülle machen?
soll er die saufen?
schon mal dran gedacht, dass manche Bauern keine Gülle aufs Feld fahren, weil sie keine Tiere haben?
und Dir ist es anscheinend lieber, wenn der Landwirt für teueres Geld Chemie kauft und aufs Feld bringt .......
ich habe 2 (!!) Schweinebauern in einem Umkreis von 200 m .......
komisch, bei mir stinkt nix ......
weil ich schon IMMER auf dem Land wohne ...
Ein Vermieter kann gar nicht so eine Zusage machen. Wer in der Nähe von Feldern wohnt, muss immer damit rechnen, dass die Bauern die Äcker auch regelmäßig düngen. Dass das meist nicht der Nasenschmeichler ist, sollte aber klar sein.
Meist düngen die Bauern, kurz bevor Regen gemeldet ist. Dann geht der Mist nämlich besser in die Erde.
Wenn dich der Gestank stört, musst du fristgerecht kündigen. Der Vermieter kann jedenfalls den Bauern keine Vorschriften machen, wann und wie oft sie düngen.
...zumal... wie oft düngen die denn? Wenn das 3-4 Mal im Jahr ist, ist das viel! Also komm mal runter!
Es gibt das Bundes-Emissionsgesetzen, was auch Gerüche berücksichtigt. Allerdings besagt auch die Rechtssprechung, dass man auf dem Land eben mit den üblichen Gerüchen leben muss. Ich sehe daher kaum eine Chance.
Einzig wenn euch der Vermieter schriftlich zugesagt hat, es würde keine Gülle-Gerüche geben, könnte sich eine Klage lohnen. Diese ist aber dennoch mit sehr hohen Prozessrisiko verbunden und sollte ernsthaft überlegt werden ob man das eingehen will.
Kaum!
Kannst mal einen Mieter Bund , oder eine Verbraucher Zentrale fragen, ob es was bringt?
Wir waren allerdings 2 Personen, er war alleine... Da mein Vater mit dabei war, der ganz wo anders wohnt.