Kann ich eine bevorstehende Gerichtsverhandlung bzw. Anzeige zurückziehen?
Hallo an alle,
ich bräuchte mal bitte dringend einen Rat von euch, von jmd. der sich mit diesem Thema auskennt. Mein Problem ist folgendes: Ich habe ein Mädchen angezeigt, da sie mich körperlich angegriffen hat und es sollte jetzt demnächst zu einem Verfahren kommen. Sie hat sich aber vor paar Tagen bei mir entschuldigt & da es ja schon knapp vor einem Jahr passiert ist wollte ich jetzt den bevorstehenden Prozess zurückziehen. Es ist ja unnötig, denn sie hat sich bei mir entschuldigt und wir haben den Vorfall geklärt. Meine Fragen dazu:
Kann man eine bevorstehende Verhandlung stoppen bzw. zurückziehen? Wie mache ich das?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe vorab.
Lg, eure BlingBlingGirl :-)
7 Antworten
Da das ganze schon fast ein Jahr her ist und sie sich erst vor ein paar Tagen entschuldigt hat, glaube ich, sie hat mehr Angst vor der Verhandlung, als das es ihr wirklich leid tut. Du solltest die Anzeige meiner Meinung nach nicht zurückziehen, für Gewalt gibt es so schnell keine Entschuldigung und wenn muss die Reue ehrlich sein. Und daran habe ich in diesem Fall große Zweifel. Meine Stieftochter wurde auch schon mal von zwei Gleichaltrigen zusammen geschlagen und als Elternteil kann ich nur sagen: Es ist auch für die Eltern nicht spassig, wenn man Angst haben muss, wenn die Kinder rausgehen!
Da wäre noch ein Punkt den man überlegen sollte: Vielleicht schützt Du ja durch den Prozess eine andere Person, die sonst irgendwann mal Opfer von ihr geworden wäre. Diese Person könnte z.B. Deine beste Freundin! Wenn sie bis jetzt noch nicht vor Gericht war, wird sie mit aller größter Wahrscheinlichkeit nur eine Verwarnung bekommen und muss vielleicht an einem Anti-Agressionstraining teilnehmen, was ihr mit Sicherheit nicht schaden wird.
Ich glaube nicht, daß sich da was stoppen läßt. Wenn es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt (gibt es eine Anklage oder eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin?), dann wird hier vermutlich von der Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht werden könntn, weil das Mädchen schon etwas mehr angestellt hat. Sonst wäre die Sache vermutlich auch eingestellt worden.
Du kannst ja in der Verhandlung sagen, daß Du kein Interesse mehr daran hast, daß das Mädchen bestraft wird, weil sie sich entschuldigt hat und die Sache für Dich geklärt ist. Das wird in jedem Fall bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Nichtsdestotrotz kannst du natürlich zur Polizei gehen und dort sagen, daß Du den Strafantrag zurücknehmen willst. Dann wirst Du ja sehen, ob und was passiert.
Einen Zivilprozess könntest du stoppen, aber einen Strafprozess nicht; damit hast DU deutlich weniger zu tun, weil es sich dann um ein Offizialdekikt handelt.
Aber es wird bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass sie sich entschuldigt hat!
Das kann gut sein, sage ich auch nicht. Aber wenn ich es geklärt habe & gerade damit es nicht zu einem Gericht kommt, der natürlich mit Kosten verbunden ist will es zurückziehen, weil es ja nicht notwendig ist & für alle Betroffenen die betse Lösung ist. Außerdem kannst Du ja nicht wissen was 1. vorgefallen ist und 2. wie alt ich überhaupt bin. Ich habe normal eine Frage gestellt & Du kannst normal antworten, anstatt ausfallend zu werden. Sorry, aber es ist echt so!!! Und Du kannst NICHT urteilen, wenn Du mich nicht kennst!!!!
Also ich meine,wenn es schon bei Gericht ist und eine Verhandlung ansteht,kann man nix mehr machen.Dann wird es wohl zu Verhandlung kommen werden.Ist ja auch ein wenig spät,wenn es schon lang her ist und sie sich jetzt erst entschuldigt.Vielleicht meint sie es ganr nicht ernst und will nur so der Verhandlung aus dem Weg gehen.
Wenn es eine Straftat war, die nur auf Antrag und nicht von Amts wegen verfolgt wird, kannst du den Strafantrag bis zum Abschluss des Verfahrens zurückziehen. Wenn es um eine einfache Körperverletzung geht (?), und kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung besteht, könntest du das ganze also noch stoppen! Aber überleg es dir gut! Vor allem, ob die Entschuldigung wirklich erst gemeint war, oder nur dazu diente, dass du die Anzeige zurücknimmst oder das Urteil milder ausfällt!
Hast du denn den Strafantrag schon zurückgenommen? Sonst wäre das der erste Schritt! Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob ein öffentliches Interesse besteht, die sache trotzdem weiter zu verfolgen! Dann kannst es nicht verhindern! Sehen sie kein öffentliches Interesse, ist das ganze erledigt! Aber ich würde dir trotzdem nochmal dazu raten, dir das gut zu überlegen, ob die deine Anzeige zurück ziehst und ob ihr Verhalten (die Entschuldigung etc.) wirklich 100% ernst ist, oder reine Taktik, um den Prozess und eine Strafe zu vermeiden oder zumindest den richter milde zu stimmen!!
Nur aus diesem Grund hat sie das getan. Danach geht der Zickenkrieg von vorne los und die Behörden können wieder Ihre Zeit mit ungezogenen und wildgewordenen Publertierenden verplempern.