Anklage wegen Fahrerflucht, Jugendstrafrecht?
Hallo ihr lieben,
ich bin gerade etwas geschockt und überfordert. Ich habe seit März meinen Führerschein, bin 19 Jahre alt. Ein paar Wochen danach habe ich einen dummer Fehler begangen, bin beim einparken gegen einen älteren Opel geratscht und ein Freund von mir meinte ich solle einfach wegfahren, ich war so geschockt in dem Zustand das ich auf ihn gehört habe und wegfahren bin. 2 Stunden später hatte ich aber so ein schlechtes Gewissen, habe mein Auto geparkt in der Nähe und mich bei der Polizei gemeldet die hat das aufgenommen und hat zu mir gesagt. Es ist keine schwere Straftat es könnte aber ein auf Aufbauseminar oder so auf mich zu kommen… Nach ein paar Wochen konnte ich dann auch bei der Polizei Stellung nehmen habe mich entschuldigt und und… Mit der Fahrzeughalterin habe ich schon kurz nach der Tat Kontakt aufgenommen, habe ihr einen Brief hinterlassen und sie hat mich angerufen und wir haben das mit unseren Versicherungen geklärt.. Nun habe ich heute auf einmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekommen das ich binnen 1 Woche Stellung nehmen kann und die entscheiden ob ein Verfahren zugelassen wird (Jugendrichter/ nach dem Jugendstrafgesetz) Ich bin etwas verwirrt, da ich nicht weiß was das jetzt heißen soll. Ich hatte noch nie eine Anzeige oder Ähnliches und bereue das auch und habe daraus gelernt… könnte mir das jemand erklären und mir sagen was das für mich heißt? Der Schaden ist 400€ stand im Brief, falls das hier relevant ist.
Danke im Voraus !
9 Antworten
Hallo,
Du hast unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begangen, das ist eine Straftat.
Die Polizei ist verpflichtet, Straftaten an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Sie kann es nicht bei einer Ermahnung bewenden lassen, wie bei Ordnungswidrigkeiten, auch wenn die Beamten das in dem Fall vielleicht gerne getan hätten.
Nun bekam halt der Staatsanwalt das Protokoll von der Polizei, darin steht sicherlich dass der Schaden gering war und Du dich selbst gestellt hast.
Er hat folgende Möglichkeiten:
Er kann das Verfahren einstellen.
Er kann es gegen Auflagen einstellen, wie z.B eine Zahlung an die Staatskasse.
Er kann Anklage bei Gericht erheben, dies würde zu einem Strafbefehl oder zu einem Hauptverfahren führen.
Um eine auswählen zu können, möchte er halt gerne hören was Du dazu zu sagen hast.
Ich tippe mal, das Verfahren wird eingestellt.
Vielleicht ist dem Richter auch schon einmal sein Auto beschädigt worden und der Schadensverursacher hat sich unerlaubt entfernt. Jetzt möchte er so einen Straftäter mal kennenlernen und die Geschichte hören.
Bisland hast Du ja alles richtig gemacht, was sicherlich dazu führt, daß Du nur geringfühgig bestraft wirst.
Bisland hast Du ja alles richtig gemacht
Alles nach der Fahrerflucht.
Das verstehe ich nun nicht, und wozu die Versicherung?
Du verlierst die SF-Klasse und die nehmen wegen der Straftat Regress über die ausgezahlte Summe? Das hast Du doch mit denen so vereinbart.
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort stellt eine Straftat dar. Und die hast du nach eigenen Angaben ja auch begangen
Ich übertreibe nicht! Die Straftat liegt eindeutig vor!
Das ist doch Quatsch. Egal wie hoch der Schaden ist, hat man entweder auf den anderen Fahrzeughalter zu warten oder es eben der Polizei zu melden.
Es ist und bleibt Fahrerflucht, und da beißt die Maus kein Faden ab...und wenn der Schade nur !? 400€ sind waren, man macht das nicht...gut du hast es ja dann letztendlich Richtig gemacht. Wenn es aber losgetreten ist dann geht's seinen Gang.
Schildere es wie hier, auch das mir dem schlechten Gewissen und hoffe auf einen Milden Gegenüber.
ist nicht mein problem.
Ohh shit...Er wirts lesen
und die entscheiden ob ein Verfahren zugelassen wird (Jugendrichter/ nach dem Jugendstrafgesetz) Ich bin etwas verwirrt, da ich nicht weiß was das jetzt heißen soll.
Das heisst das man Dich nochmal dazu hören will um festzustellen ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht vorgegangen wird.
Setze einfach ein Schreiben auf in dem Du mitteilst das Du der bei der Polizei gemachten Aussage nichts hinzuzufügen hast und nochmal darauf hinweist wie leid Dir diese Sache tut. Dann warte erstmal ab was der Staatsanwalt macht.
Fang schonmall an zu sparen, ich Tippe auf einen Strafbefehl nach Erwachsenenstrafrecht oder im günstigsten Fall auf Einstellung gegen Geldauflage.
es ist kein richtiger unfall, wenn nur ein minimaler sachschaden entstanden ist und keiner verletzt worden ist... es war keine gefahr im verzug und er hat sich hinterher auch gestellt also übertreib mal nicht so...