Anzeige zurückziehen? (Egal wo oder bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken?)
Hallo,
ich hatte jemanden wegen Betrug Angezeigt, da sich das jedoch geklärt hat und ich das Geld erstattet bekommen habe, will ich die Anzeige jetzt zurücknehmen, jedoch wurde mir von der Polizei geschrieben dass das Verfahren an die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken abgegeben wurde und ich frage mich jetzt ob ich bei denen in Saarbrücken anrufen muss oder es egal ist bei welcher Polizeistation ich anrufe um die Anzeige zurückzunehmen?
7 Antworten
Bei Betrugsverfahren besteht ein sogenanntes Öffentlichen Intresse des wegen wurde die Sache der Stadtsanwaltschaft übergeben wenn die das Verfahren einstellt gibt es kein Verfahren Dein Anruf bei denen ist jetzt ohne Bedeutung die Stadtsanwaltschaft entscheidet darüber wie es weitergeht.
L.G.angelah
Betrug (§ 263 StGB) wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält – in diesem Fall durch deine Strafanzeige.
Eine Ausnahme gibt es nur über § 263 Abs. 4 in Verbindung mit § 248a StGB: Danach wird der Betrug nur auf Antrag – zu unterscheiden von der Anzeige – verfolgt, wenn es um geringwertige Sachen geht und wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht. Als gering wird von den Gerichten ein Wert bis 50 Euro angenommen.
Eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen, nur einen Strafantrag. Du kannst der Staatsanwaltschaft aber trotzdem schreiben (nicht nur anrufen, da könnte ja jeder kommen), dass sich die Sache geklärt hat und du kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hast. Meistens wird das Verfahren kurz darauf wegen des mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.
Betrug ist ein Offizialdelikt und MUSS verfolgt werden. So eine Anzeige kannst Du nicht "zurückziehen". Der Staatsanwalt läuft jetzt mit Autopilot und macht seine Arbeit. Wenn sich herausstellt, dass Du die Anzeige zu unrecht gestellt hast, wirst auch Du Ärger kriegen!
Wenn sich herausstellt, dass Du die Anzeige zu unrecht gestellt hast, wirst auch Du Ärger kriegen!
Falls du auf ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB hinauswillst: Nein, ihm passiert nichts. Der Tatbestand verlangt für die Strafbarkeit eine Anzeige "wider besseres Wissen". Wäre es anders, würde sich kein Mensch mehr zur Polizei trauen, weil jeder Angst vor der Strafe hätte, wenn sich herausstellt, dass der Verdächtige unschuldig ist.
Aha. Zu unrecht hatte ich die nicht gestellt. Der hatte sich nachdem ich Bezahlt hatte nicht mehr gemeldet und der Artikel ist auch nie angekommen (Der hat mir noch nicht mal ne Sendevervolgungs Nummer gegeben). Erst als das an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde hat der mit mir Kontakt per Email aufgenommen, wobei ich sagen muss der hat erst 2 Monate später das Geld zurück überwiesen, nachdem ich ihm die Kontodaten zugesendet hatte.
Natürlich kann man eine Anzeige zurückziehen, wenn sich herausstellt, dass man irrtümlich von einen Delikt ausgegangen ist. Und man bekommt auch keinen Ärger, denn man konnte ja vorher nicht wissen, dass sich die Sache aufklären wird. Ärger bekommt man bei absichtlichen Falschanzeigen, das ist aber hier nicht der Fall, denn es kann ja begründet werden, weshalb es zu der Annahme kam, dass ein Betrug vorliegt. Man ist sogar verpflichtet die Anzeige zurückzuziehen, wenn sich die Sache geklärt hat - die Staatsanwaltschaft würde ja sonst umsonst ermitteln.
Du hast doch sicher von der die Anzeige aufnehmenden Dienststelle ein Aktenzeichen o. a. bekommen - oder auch schon von der Staatsanwaltschaft. Dann schreibe an die Stelle, von der du ein Aktenzeichen hast - ggf. Kopie an die andere Dienststelle.
Bei einer Staatsanwalt kann man eine Anzeige nicht telefonisch zurücknehemen - das könnte ja sonstwer sein. Das musst Du schriftlich machen, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis für die Rückzahlung, denn es handelt sich ja um eine angezeigte Straftat, in der die Staatsanwalt selbstständig ermittelt.