Lohnklage kurzfristig zurückziehen?

4 Antworten

Wenn der Arbeitgeber inzwischen der Forderung nachgekommen ist, beendet der Arbeitsrichter das Verfahren von sich aus.

Tanja9928 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 12:47

Okay Danke . Aber verunsichert mich dennoch, dass der Anwalt weiterhin davon spricht, dass das Verfahren stattfindet...Er müsste das doch ebenfalls wissen

DerHans  10.12.2021, 12:50
@Tanja9928

Die Verhandlung absagen kann nur das Gericht. Und das natürlich auch nur, wenn es davon weiß.

Allerdings will der Anwalt noch die Kostenentscheidung des Gerichts haben. Wenn es gar keinen Anwaltszwang gibt, wirst du deinen Anwalt selbst zahlen müssen.

Das Güteverfahren kostet ja zum Glück nichts. Allerdings wenn Du einen Anwalt hast, muss Du diesen bezahlen (und die Gegenseite, Dein Arbeitgeber genauso - gerade, wenn ihr Euch da jetzt geeinigt habt, wird der sicherlich nicht davon erfreut sein, dass er jetzt noch bei Gericht auftauchen muss).

Normalerweise kann das noch bis zu ein Tag vor dem Gütetermin mit Schreiben an das Gericht von Deinem Anwalt geklärt werden. Der Richter stellt dann alles ein und sagt den Gütetermin ab. Für alle Beteiligten die günstigere Variante. Außer für Dein Anwalt, der Dir dann nichts in Rechnung stellen kann für seine Anfahrt zum Gericht und seine Zeit dort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Er meinte das würde unnötige Kosten aufbringen?

So ein Unsinn. Wenn jetzt alle Forderungen beglichen sind, braucht man keinen Kammertermin.

Der Gütetermin ist doch dafür da, dass man alles "gütlich" regelt und man keinen Kammertermin mit einem Urteil braucht.

Außerdem verursacht der Kammertermin auch keine hohen Kosten, wenn er stattfindet, man sich doch noch gütlich einigt und es kein Urteil braucht.

Er meinte das würde unnötige Kosten aufbringen?

Ach und sein "Autritt" am Montag vor Gericht, um dort den Rückzug der Klage mitzuteilen wäre dann preiswerter?