Was bringt eine Anzeige wegen Beleidigung?

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naja, du bist nun bei der staatsanwaltschaft schon mal in den akten. das kann bei einer erneuten anzeigen wegen beleidigung entscheidend sein, dass das verfahren dann nicht mehr eingestellt wird.

die wahrscheinlichkeit, dass ein verfahren beim ersten mal nicht eingestellt wird sind sehr gering.

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 01:29

Es geht ja jetzt darum, dass der, der mich damals wegen Beleidigung angezeigt hat, mich beleidigt hat. Ich habe ihn nicht nochmal beleidigt

goldangel23  26.11.2014, 01:33
@KuroTsukino

das hab ich schon verstanden.

nur spielt es keine rolle, es ergibt das gleiche: verfahren wird bei der ersten anzeige eingestellt, man ist danach bei der staatsanwaltschaft in den akten bekannt, eine weitere anzeigen wegen beleidigung wird dann wohl nicht eingestellt. aber auch dann wird es nur eine minimale geldstrafe werden.

bringen würde dir eine anzeige gegen ihn also eig nur, dass er dann auch in den akten bekannt ist.

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 01:56
@goldangel23

Ah okay. Aber wenigsten würde es ETWAS bringen.

goldangel23  26.11.2014, 01:58
@KuroTsukino

schon. nur solltest du dir für dich die frage stellen: will ich mich auf das niveau herab begeben und sich nun gegenseitig wegen jeder kleinigkeit anzeigen? denn ich habe so meine zweifel, dass danach wirklich ruhe ist

Beleidigung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeld kann man deswegen also nicht bekommen, sondern eine Geldstrafe. Ob eine Straftat angeklagt wird, hängt von den konkreten Tatumständen ab, Anklage wird erhoben, wenn eine Verurteilung mehr als wahrscheinlich erscheint, es ist also auch eine Beweis- und Ermittlungssache. Denkbar ist also auch eine Einstellung des Verfahrens, evtl. mit Auflage.

Die Justiz hat wichtigeres zu tun, als sich mit so genannten Beleidigungen zu befassen.

Wer sich im Internet bewegt, der ist tagtäglich mit irgendwelchen Äußerungen konfrontiert, die manch einer als Beleidigung interprätieren könnte.

Über so was rege ich mich seit langem überhaupt nicht mehr auf.

Ich halte es eher mit der Weisheit: Wer austeilt, der muß auch einstecken können.

Ich hoffe, Du hast auch diese Größe!

KuroTsukino 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 01:23

Es geht mir ja nicht wirklich um die Beleidigung, sondern darum, dass gerade der, der mich wegen Beleidigung angezeigt hat, mich nicht beleidigen sollte. Hätte er mich damals wegen "Vollidiot" nicht angezeigt, wäre mir das völlig egal.

Die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich (und das ist gängige Praxis) das Verfahren einstellen und dich auf den Privatklageweg gem. § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO verweisen. Und das hat ganz selten Aussicht auf Erfolg.

Versuchen kannst du es ja , aber es wird bei ihm bestimmt genauso eingstellt, wie bei dir!