Kann ich ein Haus Kaufen Privat wenn Markler es Anbietet?
Hallöchen.. wir sind auf der Suche nach einem Haus .. haben eins gefunden wird über Markler verkauft.. wenn ich die Eigentümer kenne kann ich das dann auch Privat von denen Kaufen ohne Markler usw??
Wäre echt Wichtig DANKE für eure Antworten
12 Antworten
wenn der makler einen alleinverkaufsvertrag mit den eigentümern abgeschlossen hat, ist es schwierig. denn dann müßten die eigentümer den alleinverkaufsauftrag rückgängig machen und das würde sich der makler bezahlen lassen. wenn die eigentümer keinen allenverkaufsvertrag an den makler erteilt haben, können sie jederzeit das haus auch ohne makler verkaufen. das ist also der punkt den du mit den eigentümern abklären solltest. falls diese einen alleinverkaufsvertrag mit dem makler abgeschlossen haben, frage sie, was diese bei stornierung des alleinverkaufsauftrags an den makler zahlen müssen. es wird wahrscheinlich unter der maklergebühr liegen. ihr könnt euch also mit den eigentümern einig werden... immer noch besser als die volle maklergebühr zu zahlen, oder? das genaue wie und ob kann ich euch aus der ferne nicht sagen, aber wie gesagt, sprecht ruhig mit den eigentümern. wenn man es ohne makler machen will, findet sich auch immer eine lösung. oh, mir fällt noch was ein: es kann auch sein das der alleinverkaufsauftrag bis zu einem bestimmten datum läuft, manchmal gilt er für drei, manchmal für sechs monate. dann können die eigentümer nach diesem zeitpunkt direkt an euch verkaufen. und der makler geht komplett leer aus. damit die eigentümer aber sicher sein können, dass ihr auch ernsthaftes interesse habt und am schluß nicht ohne verkauf und ohne makler dazustehen, könnt ihr schon vor fristablauf eine anzahlung anbieten.
stimmt, das mit der anzahlung ist rechtlich natürlich nicht o.k. andererseits kann ich auch verstehen, dass die verkäufer ´ne gewisse sicherheit haben wollen. und wenn man es so macht ist am ende der makler der dumme, weil der sich immerhin schon arbeit gemacht hat, ist für den dann auch ärgerlich. am einfachsten wäre es in diesem fall, falls kein alleinverkaufsauftrag mit dem makler bestehen würde. dann sehe ich erstmal keine probleme, das haus direkt vom eigentümer, in diesem fall persönliche bekannte, zu kaufen. falls doch sieht die sache anders aus und man müßte sich den bestehenden vertrag mit dem makler genauer anschauen.
Natürlich geht das.
Wenn Makler kein Alleinvertrag hat dann kann man den Kündigen oder abwarten bis es abläuft.
Wenn der Makler die Vermittlung nicht getätigt hat, kann es auch nicht beweisen und bekommt kein Geld.
Seitdem es Internet-Datenbanken gibt und Suchmaschinen, brauchen die Käufer den Makler nicht. Die Verkäufer brauchen den schon - um die Kunden leichter anzuschwätzen oder sogar betrügen! Deswegen als Käfer und Verkäufer ist es Empfehlenswert es lieber provisionsfrei erledigen damit wertvolle Finanzen nicht unnötig verloren gehen an die Leute die so wie so nix tun.
Gib mal die Nummer deines Arbeitgebers, ich schlage ihm auch mal vor, dich für deine Arbeit nicht zu bezahlen,mal sehen wie du das findest.... Trottel
Fragt die Besitzer welchen Vertrag sie mit dem Makler haben.Bei Alleinvermittler bezahlt man- bei SchlichtenVerträgen ohne Besichtigung mit dem Makler kann man Verträge mit Besitzer selbst machen. ich empfehle immer über Makler zu kaufen! Er/Sie soll ein Experte dafür sein und wenn was nicht passt ist er/sie dafür verantwortlich und kann zur Verantwortung gezogen werden. Wenn es gute Makler sind, sind sie ihr Geld immer wert.
Wenn der Verkäufer den Makler per Auftrag mit demVerkauf beauftragt hat, darf er es nicht privat verkaufen. Es sei denn er hat ausdrücklich die Option sich erhalten auch Privat zu verkaufen. Es geht ja Hauptsächlich um die Maklerprovision Ich verkaufe ebenfalls ein Haus evtl. über einen Makler. Er erhält aber von mir keine Provision Muss alles vertraglich vereinbart werden
Das wird sicherlich Ärger geben. Wenn der Makler einen exclusiv Vertrag hat, dann musst Du zahlen, vielleicht ist eine Einigung möglich. Ansonsten muss man eben warten bis der Maklervertrag ausgelaufen oder gekündigt ist.
Bei einem Exklusivauftrag und Annahme einer Anzahlung während der Vertragslaufzeit macht sich der Verkäufer allerdings schadensersatzpflichtig, wenn der Makler nachträglich vom Geschäft erfährt. Undichte Stellen gibt es fast immer. Der Verkäufer zahlt dann die Maklerprovision für Verkäufer und Käufer.