Kann ich diese Firma verklagen?

9 Antworten

Wenn du dich schon einer ärztlichen Untersuchung gestellt hast, dann wäre doch die Frage nach dem Ergebnis, normal.Bzw. dir den Ergenisbericht aushändigen lassen.

Ohne das Ergebnis zu wissen, den Job zu kündigen ist mehr als riskant.

Du hättest nach dem Ergebnis fragen sollen und erst dann die entsprechenden Schritte einleiten. Du wurdest abgelehnt und stehst jetzt ohne Job da.

Dir lag sicher auch keine Einladung für den Besuch der Schulung vor. Da hättest du mal nachfragen sollen, warum du keine Einladung für die Schulung erhälst.

Du hast im Grunde nichts unternommen, um zu klären was Sache ist. Da du eine Krankheit hast, von der du wiesst, dass diese eine Ablehnung zur Folge haben kann, hättest du dich umsomehr um Klärung bemühen müssen.

Das ist leider dein eigenes Verschulden. Die Firma ist sicher nicht verpflichtet dich darüber zu benachrichtigen, weil dir das Untersuchungsergebnis die Aussichtslosigkeit bestätigt hätte. Aber darum hast du dich nicht gekümmert.

Du kannst zwar die Firma verklagen, wirst damit aber keinen Erfolg haben.

Anders sähe es aus, wenn man dich für Schulung eingeladen hätte und du daraufhin den Job kündigst. Die Firma dir aber am Tag des Eintreffens erklärt hätte, dass du nicht teilnehemn darfst. Dann würde die Rechtslage aus meiner Sicht anders aussehen.

Warst du nicht beim Arzt ? Hast du nicht nachgefagt, den Arzt oder die Schule?
Da steht doch "Die körperliche Eignung – Fitness, Belastbarkeit und Tauglichkeit im physischen und psychischen Sinne" das erfüllen chronisch Kranke oft nicht.

Wer deswegen kündigt und mein Vogelstrauß wäre sinnvoll - ist echt selber schuld

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Umschulung
Der § 7 des Luftsicherheitsgesetzes legt fest, dass für Luftsicherheitsassistenten gewisse Zuverlässigkeitskriterien erfüllt werden müssen. Geeignete Bewerber sind all jene, die bereits im Sicherheitsbereich erfolgreich tätig waren. Erfahrungen, die der Bewerber bei der Polizei oder als Personenschützer gesammelt hat, stellen eine gute Basis dar, sich als Luftsicherheitsassistent ausbilden zu lassen. Gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sind:
Mindestens Hauptschulabschluss
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber
Das Mindestalter von 21 Jahren
Die körperliche Eignung – Fitness, Belastbarkeit und Tauglichkeit im physischen und psychischen Sinne (Ausschluss von Epilepsie und Diabetes).
Ein gesundes Farbsehvermögen
Die Bereitschaft zum Schichtdienst – Flexibilität.
Motivation und Begeisterung für den Job sind wünschenswert.
Ein einwandfreier Leumund
Ein positives polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung
Eine gute Teamfähigkeit
Serres74 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 21:54

Ich erfülle alle diese Vorraussetzungen, vermutlich bin ich sogar gesünder wie so mancher der dort schon als Luftsicherheitsassistent arbeiten tut. Ich leide an einer primär billären Cholangitis, die zufällig vor zwei Jahren entdeckt worden ist, weil man keine Schmerzen bei dieser Krankheit spürt und die unbehandelt mir in 20/30 Jahren zum Verhängniss hätte werden können...aber ich schlucke brav meine Pillen und meine Werte sind so gut wie normal...deswegen verstehe ich nicht, warum das ein Ausschusskriterium sein soll...hätte ich die Krankheit verschweigen sollen?! Vermutlich...dann wäre es nie rausgekommen...aber der Ehrliche ist der Dumme in diesem Fall...

topbaugutachter  09.04.2019, 22:26
@Serres74

Der Arzt hat Medizin studiert und eine Attest erstellt - diskutiere das mit ihm.

Serres74 
Beitragsersteller
 10.04.2019, 11:10
@topbaugutachter

Das habe ich...aber er hält sich an die Vorschriften...und welcher Arzt würde hinterher seinen bereits ausgestellten Attest noch ändern?! Keiner würde ich mal sagen...wie glaubwürdig wäre er denn da da?!

Es ist Deine Schuld, dass Du Deinen alten Job gekündigt hast, obwohl Du noch nicht wusstest, ob der neue Dich nimmt oder nicht. Die Firma ist nicht verpflichtet Dich über eine Ablehnung in Kenntnis zu setzen.

Serres74 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 21:34

Wieso hätte ich das nicht annehmen dürfen?! In der Regel ist es ja so, wenn man nichts mehr hört, ist alles i.O.

Ja war ein Betriebsarzt...

Noeru  09.04.2019, 21:36
@Serres74

Nein. Bei Bewerbungen heißt "nichts mehr hören" in den allermeisten Fällen, dass man abgelehnt wurde.

Für Betriebsärzte gilt normalerweise, dass sie zwar die Eignung weitergeben dürfen (tauglich, nicht tauglich etc), aber die Ergebnisse der Diagnose muss er für sich selbst behalten.

Serres74 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 21:27

Hätte ich gewusst, das ich die ärztliche Untersuchung nicht bestanden habe, hätte ich auch nicht gekündigt...nachdem sich niemand diesbezüglich bei mir gemeldet hat, habe ich fristgerecht gekündigt...

Noeru  09.04.2019, 21:30
@Serres74

Du hättest nicht annehmen dürfen, dass alles gut ist. Natürlich kannst Du einen Anwalt befragen.

War die Untersuchung bei einem Betriebsarzt?

Jeder kann jeden verklagen, jederzeit.

Das dürfte allerdings auch schon so ziemlich alles sein, worauf du dich berufen kannst. Weder hat die Firma dich genötigt, deinen alten Job hinzuschmeißen, noch hat sie dich daran gehindert, den Arzt nach dem Ergebnis der Untersuchung zu fragen.

Unter dem Strich hast du die unerfreuliche Situation einzig und allein dir selbst zuzuschreiben.

Der Arzt hätte dich informieren müssen und wenn er tatsächlich nicht seiner Informationspflicht nachgekommen ist, ist er haftbar

Serres74 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 21:30

Ja das finde ich auch komisch, wenn der Arzt doch weiß, das chronische Krankheiten ein Ausschlusskriterium sind, warum hat er mir das nicht gleich gesagt?! Dann wäre die Geschichte für mich gleich erledigt gewesen...