Kostenübernahme bei Rückgabe Dienstwagen
Hallo, ich habe zum Ende des Jahres meinen Job als Angestellter im Außendienst gekündigt. Nun muss ich den Dienstwagen bei der Firma abgeben. Dieser Ort liegt 400km weit weg. also muss ich mit der Bahn zurück fahren. Wer muss die Kosten für die Bahnfahrt zurück tragen.
Eine Stellungnahme vom Chef ist nicht zu erwarten.
Grüße
6 Antworten
Das BGB sagt klar, Dein Chef! Schau mal nach § 670 BGB. Du bringst den Dienstwagen ja nicht zurück, weil Du nicht weißt, was Du mit Deiner Freizeit anfangen sollst. Im Zweifelsfall mach es steuerlich geltend, wenn Du keinen Streit mit Deinem Chef möchtest.
P.S. :
Schau mal - Quelle: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/eigene_artikel/2002/Dienstreise.html
Zitat: "Hat der Arbeitnehmer während der Dienstzeit Aufwendungen gemacht, so sind diese ihm vom Arbeitgeber zu erstatten, § 670 BGB (Aufwendungsersatz). Erstattungsfähig sind diejenigen Auslagen, die durch die Dienstreise entstehen, also Fahrtkosten, Bewirtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen. Die Notwendigkeit und die Höhe der einzelnen Aufwendungen hat der Arbeitnehmer im einzelnen darzulegen und im Prozeß ggf. zu beweisen.
Für die Fahrtkostenerstattung bedeutet dies, daß der Arbeitnehmer bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Fahrtkosten zunächst vorlegen muß und sie dann später vom Arbeitgeber erstattet werden. Bei Benutzung des eigenen Pkw sind nur die tatsächlich aufgewendeten Treibstoffkosten ersatzfähig. Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, kann nicht automatisch die steuerliche Kilometerpauschale als Aufwendungsersatzanspruch verlangt werden. In den meisten Betrieben wird allerdings die steuerlich anerkannte Kilometerpauschale gezahlt. Wenn dies so ist, dann hat der Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln (Gleichbehandlungsgrundsatz). Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen sind ebenfalls durch Belege nachzuweisen, es sei denn, es gilt eine abweichenden innerbetriebliche Regelung.
Werden in einem Betrieb des öfteren Dienstreisen angeordnet, so empfiehlt sich eine Betriebsvereinbarung etwa in Form von Reisekostenrichtlinien."
Ich hätt jetzt fast gesagt: Wenn dein Chef die nicht zahlen will, schick ihm Schlüssel + Papiere per Einschreiben und sag ihm, wo die Kiste steht. Dann kann er ihn ganz gepflegt selbst abholen :D :D :D
wie hast du damals die hinfahrt bewältigt, als du das auto abgeholt hast? daran würde ich mich orientieren
dann verlange die übernahme der Kosten bei Abgabe. Wenn er es verweigert, hast du die Wahl: Stehst am Bahnhof rum oder kaufst dir das Ticket doch selber
die wirst du übernehmen müssen.
gibt es da eigentlich eine Rechtsgrundlage.
dann erkundige dich!
Als ich das Auto abgeholt habe wurden die Fahrtkosten übernommen.