Muss ein Anwalt JEDEN verteidigen?
Hallo. (:
Also mal angenommen, ein Mörder will einen Anwalt, muss der Anwalt dann ihn verteidigen? Und was mir auch nicht in den Kopf will: Anwälte die Mörder/ Vergewaltiger verklagen, sind doch vom Charakter her auch verdorben oder nicht?
12 Antworten
Soweit ich weiß kann der Anwalt das Mandat ablehnen. Aber es gibt meines Wissens dann immer noch einen Pflichtverteidiger, der muss dich dann verteidigen.
Ja, soweit ich weiß kann ein Anwalt seine Mandanten aussuchen, aber es ist natürlich auch keine Lösung, denn der Anwalt braucht ja Mandanten...
Muß deine Frage hier als Zitat mit einfügen, nur damit man versteht wie ich die Frage hier leider zerpflücken muß.
Also mal angenommen, ein Mörder will einen Anwalt, muss der Anwalt dann ihn verteidigen? Und was mir auch nicht in den Kopf will: Anwälte die Mörder/ Vergewaltiger verklagen, sind doch vom Charakter her auch verdorben oder nicht?
Angenommen du wirst verhaftet, alle Indizien treffen auf dich zu, es war dein Messer, deine Fingerabdrücke, du hast kein Alibi, eine zufällige Überwachungskamera hat dich mit Bundeswehrparka aufgenommen , aber man kann dein gesicht nicht erkennen. Jeder hält dich aber für einen Mörder. Denkst du nicht auch, es wäre es wert das du einen Anwalt bekommst.
Oder noch anders, du hast jemand umgebracht, du warst es auch, alle Kameras zeigen es auch, doch nirgendwo sieht man den Grund dafür. Das du aber zu der Tat evtl genötigt wurdest, könnte evtl nur ein Anwalt feststellen.
SO UND NUN Sag mir bitte ( Großschrift war Absicht ) wo du die Grenzen ziehen willst, welcher Mörder einen Anwalt haben darf, oder wo ein Anwalt diesen Angeklagten Täter nicht verteidigen darf ?
Hier aber auch 2 Unterschiede Anwalt als Verteidiger, und Staatsanwalt als Vertreter und Ankläger der den Staat vertritt. Ist ein Staatsanwalt aber irgendwie mit dem Angeklagten befreundet, verwandt usw , muß er sein Mandat niederlegen und es abtreten, = Er ist somit befangen. Freiwillig kann er es auch ablegen, wenn er mit der begangenen Tat irgendwelche Probleme hat.
Gruß Wolf
Es gibt verschiedene "Sorten" von Anwälten: Ich nenne jetzt keine Namen aber diejenigen die das Metier verstehen wissen schon wer ich meine, also der Staranwalt kann sich seine "Kundschaft" aussuchen, d.h. wenn Du genug Geld hast dann bist Du willkommen, hast Du nichts lehnt er Dich ab. Ein Mörder wird meistens von einem Pflichtverteidiger verteidigt der durch das Losverfahren ausgewählt wird, das sind jedoch die "normalen" Verteidiger hat aber nichts zu tun mit Deinen Aussagen: sind doch vom Charakter her verdorben, die haben einfach die Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen, verstehst Du das?? Auch ein >Mörder kann sich ein Staranwalt leisten wenn er genug Geld hat
Der Anwalt muss den Mandanten nicht annehmen wenn er nicht will. Er kann ja z.B. auch zuviel zutun haben, um neue Mandanten zu nehmen.
Jeder freie Rechtsanwalt (im Gegensatz zum Staatsanwalt) ist gleichzeitig auch eine Privatperson, die ein Mandat annehmen oder ablehnen kann.
Du schreibst, "Anwälte, die Mörder/Vergewaltiger verklagen.." Das ist im genannten Zusammenhang wohl ein Tippfehler; Du meinst anstatt "verklagen" wohl "vertreten bzw. verteidigen".
Es gibt nun mal Rechtsanwälte, die sich im Gegensatz zum Zivilrecht auf die Strafverteidigung spezialisiert haben; eine Vielzahl der Anwälte nimmt sowohl Zivilrechtfälle als auch Strafangelegenheiten in Auftrag.
Strafverteidiger verteidigen nun mal Kriminelle bzw. Verbrecher; das entspricht unserer Gesetzgebung. Die Behauptung, dass sie einen schlechten Charakter hätten, ist eine Anmaßung und entbehrt jeglichen weiteren Kommentars.
Schließe mich hier voll und ganz an. Was ich nicht leiden kann sind Mobbingattacken, wo noch keine Tat nachgewiesen wurde.