BAföG abgelehnt aufgrund von zwei vorherigen Semestern?
Hallo! :)
Ich habe heute leider erfahren, dass mein Antrag auf BAfäG abgelehnt wurde. Die Begründung verstehe ich nicht ganz, da diese hauptsächlich meine Begründung für einen Fahrtrichtungswechsel zitiert und anschließend angibt, mein Antrag sei daher abzulehnen.
Zusammengefasst: Direkt nach dem Abitur fing ich an Jura zu studieren, was ich zwar interessant fand, aber nicht mein Ding war. Daher fasste ich den Entschluss mein schon lange im Hinterkopf gehabtes "Wunschstudium" im Bereich Ingenieurwissenschaften aufzunehmen. Dies war jedoch erst im Wintersemester möglich, weshalb ich überlegte, wie ich die Zeit bis dahin am besten überbrücken könnte. Daher schrieb ich mich für das verbleibende Sommersemester in BWL ein, um eventuell auch Klausuren für mein zukünftiges Studium mitnehmen zu können. Anschließend fing ich wie geplant mein aktuelles Studium an, welches ich nun im dritten Semester erfolgreich studiere.
Ich hatte bisher nie BAföG-Leistungen beantragt, da ich diese erst beantragen wollte, wenn ich sie dringend benötigen würde und wenn in meinem "endgültigen" Studium bin, was jetzt der Fall ist und ich wegen einer eigenen Wohnung die Unterstützung dringend benötigen würde.
Was ich immer gelesen habe ist, dass man eine Begründung für einen Fahrtrichtungswechsel erst angeben muss, wenn man sein Studium im dritten Semester wechselt. Dies war bei mir jedoch nicht der Fall, da es bei Jura und BWL jeweils nur ein Semester war. Von mir wurde jedoch eine ausführliche Erklärung gefordert, in der ich den eben erwähnten Studienverlauf und die Beweggründe angab. Abgelehnt wurde mein Antrag dann nicht wegen fehlender Dokumente oder anderem, sondern wegen dieser beiden Semester, die ich vorher studierte (bei denen ich kein BAföG bezog).
Am Ende der Ablehnung steht noch, ich hätte einen Monat um Widerspruch einzulegen, aber ich weiß nicht genau, was ich schreiben soll, wenn diese beiden Semester laut dem BAföG-Amt für einen Ablehnung reichen.
Ich wäre für jede Antwort und Hilfe sehr dankbar! :)
3 Antworten
Hallo,
da du offen zugegeben hast, dass dein zweites Studium ein sogenanntes "Park-Studium" war, passt die Ablehnung. Du hast zugegeben, dass das zweite Studium "nur zur Überbrückung " war, somit liegt kein Neigungswandel oder fehlende Eignung vor - deswegen wird der Antrag abgelehnt.
Da es auch noch dein 2. Wechsel war hättest du das anders begründen müssen. Da reicht nicht "Erstes Studium war nicht mein Ding, zweites Studium zur Überbrückung".
Das Problem ist, die sind ja nicht für die Studis da, die müssen sparen, leider. Tipps dürfen von denen nicht erwartet werden.
Widerspruch solltest du einlegen und dich richtig reinhängen nochmal alles so zu erklären. Da jedem aber klar sein wirst, dass du den Fehler bemerkt hast und jetzt auf Teufel komm raus versuchst die "richtige" Begründung zu finden, sehe ich da wenig Chance. Aber zumindest probieren solltest du es.
Ansonsten stehen dir noch Nebenjobs, KfW-Kredit, Werkstudentenjob, Stipendien zur Finanzierung zur Verfügung.
beim 1. Fachrichtungswechsel gilt das mit den 3 Semestern, beim 2. Wechsel braucht du shcon einen deftigen Grund, den du nicht hattest :-/
Danke für die Antwort! Ich dachte es wäre besser, wenn ich es so formuliere, wie ich es formuliert habe und sage, ich wollte das jetzige schon immer machen, aber ich hätte wohl einfach die Wahrheit sagen sollen, dass ich mich und meine Neigung erst finden musste. Denn den Wechsel zum jetzigen Studium fasste ich erst in BWL ins Auge. Kann ich das beim BAföG-Amt noch richtigstellen?
Und ein Stipendium steht nicht zur Verfügung, z.B. vom ev. St.-Werk Villigst oder andere?
Widerspruch wird nichts, fürchte auch ich.
Danke für die Antwort! Bisher habe ich daher leider keine Erfahrungen bei Stipendien gemacht, aber vielen Dank für den Tipp.
Also ran, bevor das 3. S.um ist!
Danke für die Antwort! Dies war jedoch eigentlich nur ein Hintergedanke und ich dachte es wäre richtig dies anzugeben. Das Studium versuchte ich jedoch mit voller Motivation und der Absicht es, wenn es mir gefällt, weiterzuverfolgen. Der Sinneswandel zu meinem jetzigen Studium fand tatsächlich erst in BWL statt. Ist es möglich dies beim BAföG-Amt richtig zu stellen? Ich dachte es wäre besser, wenn ich es so formuliere, wie ich es formuliert habe, aber ich hätte wohl einfach die Wahrheit sagen sollen, dass ich mich und meine Neigung erst finden musste. :(