Wunschstudienplatz nicht bekommen und andere Angebote abgelehnt. Gilt man als studienwillig oder nicht, da man andere Angebote abgelehnt hat?
Hallo,
ich möchte sehr gerne in Berlin mit Psychologie anfangen. Mein NC ist gut, 1,4 aber eventuell nicht ausreichend. Ich möchte eigentlich nur das Fach studieren, habe mich aber auch noch bei einer anderen Uni für ein auch sehr interessantes Fach beworben, um zu schauen ob ich dort überhaupt eine Chance habe, da der NC bei 1,0 liegt.
Allerdings bin ich mir mitlerweile sicher, dass ich nur Psycholgie gerne anfangen würde. Angenommen ich bekomme nun eine Absage und fange deshalb nicht direkt mit dem Studium dieses WS an. Habe ich dann denselben Status, wie jemand der sich nur für Psychologie beworben hat und abgelehnt wurde oder gelte ich nicht als "studienwillig", dadurch dass ich andere Angebote habe, diese aber abgelehnt habe?
Kann ich dann in der Zeit bis nächstes WS als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, obwohl ich keinen Schüler/Studentenstatus mehr habe? Aber eben dadurch dass ich eine Absage erhalten habe? Oder ist es dann so, das geprüft wird, wo man sich überall beworben hat und wenn man dann sieht, dass ich mich bei der anderen Uni beworben habe, den Platz aber abgesagt habe, verliere ich den Status als "studienwillig"? Und bekomme ich dann weiter Kindergeld? Und wenn ja, muss man sich dann als arbeitssuchend beim Finanzamt melden und dann zwangsläuig bis zum nächsten WS einen Job dort annehmen oder kann man auch Praktika machen oder Minijobs oder muss man gar nichts vorweisen?
Es wäre super, wenn sich jemand in diesem Gebiet gut auskennt, denn das ist ziemlich kompliziert und ich werde im Internet einfach nicht schlau.
Vielen Dank und liebe Grüße!
2 Antworten
Da hilft dir gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter auf Seite 15:
Kann ich dann in der Zeit bis nächstes WS als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, obwohl ich keinen Schüler/Studentenstatus mehr habe?
Also die kurzfristige Beschäftigung kann max. für 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalender 2018 noch ausgeübt werden (ab 1.1.2019 sind dies wieder 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr 2019!):
Man meldet sich beim Arbeitsamt und nicht beim Finanzamt arbeitssuchend. In dem Fall mußt nat auch ernsthaft nach Arbeit suchen, in der Regel Vollzeit. Details kannst mit dem Amt besprechen.
Ob und welches Studium du wann und wo beginnst ist deine Sache - außer du hast ein Stipendium