Wunschstudienplatz nicht bekommen und andere Angebote abgelehnt. Gilt man als studienwillig oder nicht, da man andere Angebote abgelehnt hat?

2 Antworten

Da hilft dir gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter auf Seite 15:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf Bild zum Beitrag

Kann ich dann in der Zeit bis nächstes WS als kurzfristig Beschäftigte arbeiten, obwohl ich keinen Schüler/Studentenstatus mehr habe?

Also die kurzfristige Beschäftigung kann max. für 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalender 2018 noch ausgeübt werden (ab 1.1.2019 sind dies wieder 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr 2019!):

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Ausbildung und Studium)

Man meldet sich beim Arbeitsamt und nicht beim Finanzamt arbeitssuchend. In dem Fall mußt nat auch ernsthaft nach Arbeit suchen, in der Regel Vollzeit. Details kannst mit dem Amt besprechen.

Ob und welches Studium du wann und wo beginnst ist deine Sache - außer du hast ein Stipendium