Kann man sich für eine andere Hochschule entscheiden nachdem man den Studienvertrag schon unterschrieben hat?
Hallo, ich habe mich bei mehreren Hochschulen beworben und warte bei den meisten noch auf eine Antwort. Ich habe heute schon den Studienvertrag von der ersten Hochschule bekommen. Diese Hochschule gehört aber eher weniger zu meinen Favoriten. Die möchten, dass ich den Vertrag bis zum 10. Juli zurückschicke, obwohl ich mich noch garnicht zu 100% für diese Hochschule entschieden habe. Ich habe bei den anderen Hochschulen nachgefragt wann ich frühestens mit einer Antwort rechnen kann und die meinten am 15. Juli. Wenn ich den Vertrag jetzt nicht unterschreibe, kann es sein, dass ich am Ende ohne Studienplatz dastehe.
Des weiteren habe ich noch das Problem, dass ich bis Mitte Juli eine Studienbescheinigung für die Familienkasse, für die Krankenkasse und für meine Bank brauche.
Meine Frage ist jetzt, ob ich vom Studienvertrag zurücktreten kann, falls ich später die Zusage einer besseren Hochschule bekomme.
1 Antwort
Wenn Du von "Studienvertrag" sprichst, dann kannst Du ja wohl nur private Hochschulen meinen. Die schließen mit dir einen Vertrag, da sie ja auch Studiengebühren erheben. Einen so geschlossenen Vertrag musst Du kündigen. Aus den beigefügten Bestimmungen oder den entsprechenden Richtlinien auf der homepage diesser Hochschule kannst Du entnehmen, wie und wann Du kündigen kannst. Staatliche Hochschulen schließen mit dir in der Regel keinen Studienvertrag. Nach einer Anmeldung/Bewerbung erhältst Du von denen eine Zusage und einen Termin (eventuell mit schriftlichen Unterlagen) für eine Immatrikulation. Wenn Du noch nicht immatrikuliert bist (man kann diese Immatrikulation auch nach Vereinbarung mit dem Hochschulsekretariat auf den letztmöglichen Tag hinausschieben), dann kannst Du jederzeit "aussteigen", da Du ja noch keine Verpflichtung eingegangen bist. Nach Fristüberschreitung würdest Du einfach gestrichen werden. Wenn Du immatrikuliert bist und dich wieder exmatrilulieren willst, dann geht das vor Studienbeginn relativ unproblematisch. Allerdings ist ein gewisser Verwaltungsaufwand erforderlich. Hat das Semester schon begonnen und Du willst dich exmatrikulieren, dann ist das schwieriger und dauert eventuell länger (u.U. werden auch die gezahlten Verwaltungsgebühren nicht erstattet). Die Anmelde- und Bewerbungsfrist zum WS läuft in der Regel bei den meisten Bundesländern bis 15.7. (staatliche Hochschulen). Zu dem Zeitpunkt wirst Du kaum schon einen Immatrikulationsnachweis vorlegen können (außer vielleicht bei zulassungsfreien Studiengängen an einzelnen Hochschulen, die auf eine Anmeldung verzichten und gleich einschreiben/immatrikulieren). Auch private Hochschulen werden meist bei solchen Fragen terminlich flexibler sein.