Wann Bafög beantragen bei zulassungsfreien Studiengang?
Ich studiere ab dem WS17:18. da mein Studiengang zulassungsfrei ist, hab ich den Platz ja schon sicher. Die Frage ist jetzt, wann ich Bafög beantragen soll, damit ich es pünktlich zum Studienstart bekomme. Kann ich das jetzt schon beantragen oder erst, wenn ich die Bestätigung der Hochschule habe, dass ich eingeschrieben bin (semesterbeitrag schon bezahlt, krankenkassenbescheinigung abgegeben, warte eig nur auf die Zulassung der Hochschule)? Was meint ihr?
2 Antworten
... das wird nichts, da bin ich mir sicher.
Wir haben immer alle Unterlagen im August abgegeben und die Studienbescheinigung nachgereicht.
Die erste Leistung vom Studentenwerk kam dann immer im März des Folgejahres.
... was, das Abgeben?
Weil der Antrag vom Studentenwerk ja ohne die Studienbescheinigung nicht bearbeitet wird.
Du kannst schonmal deine Eltern Formblatt 3 ausfüllen lassen und die sollen sich schon mal alle Nachweise holen. Du kannst dir Formblatt 1 schon anschauen und nachforschen welche Konten du hast etc.
Wenn du dann das Geld überwiesen hast und die Immatrikulationsbescheinigung hast, ist die Vorarbeit geleistet. Und du kannst dann den Antrag einreichen. Bei zulassungsfreien Studiengängen sollte das reichen um es passend (oder ggf. einen Monat später) ausgezahlt zu bekommen.
... bitte was? Wann könnte was passen?
Das trifft aber nicht zu auf die Studentenwerke in Bielefeld, Rostock, Leipzig und Bremen.
Allesamt leisteten in allen Semestern das erste Geld im Februar bzw. Ende März.
Also beim zulassungsfreien Studiengang habe ich dann ganz gute Erfahrungen gemacht, da bekommt man ja bereits im Juli seine Immabescheinigung (du schreibst ja selbst ihr hättet es erst im August abgegeben)
Wieso hast du das nicht schon früher gemacht?