Kann ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen und neu beantragen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh in eine Rentenberatungsstelle. Da sitzen die Fachleute.

beangato  04.01.2019, 21:01

Dankeschön fürs Sternchen:)

diese abzulehnen und für Januar 2019 neu zu beantragen

.. und wer sollte in der Zwischenzeit für den Lebensunterhalt aufkommen ?

Es war Deine Argumentation, dass Du keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kannst. Demzufolge hast Du EM-Rente beantragt.

Auch das wird einen Grund gehabt haben.

Sofern Du keine Sozialleistungen bezogen hast wird Dich niemand "genötigt" haben die RM-Rente zu beantragen.

Wenn Du jetzt behauptest, Du wärst nicht erwerbsunfähig, dann solltest Du Arbeit aufnehmen und auf weiteren Rentenantrag verzichten.

Erwerbsunfähigkeit ist kein Spiel

Minerva78  03.01.2019, 17:38

wird dann auch so kommen müssen. Aus den sozialen Leistungen wie Hartz fällt der/ die TE ja raus. Ob aber nach 6 Monaten Job nochmal eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird wage ich zu bezweifeln. Entweder ist man krank und zwar dauerhaft, oder man kann arbeiten

Hallo JaKnr,

Sie schreiben:

Kann ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen und neu beantragen?

Antwort:

In der Regel gilt das Antragsdatum und der von der DRV festgelegte Beginn der Erwerbsminderung!

==

Wenn bereits ein rechtskräftiger DRV-Rentenbescheid vorliegt, so können Sie diesen Bescheid nicht einfach negieren, nur weil Sie eine durch Rechtsänderung für die Zukunft günstigere Rente anstreben!

Seien Sie doch froh, daß Ihnen die Erwerbsminderungsrente bewilligt worden ist, denn über 40 % der Anträge werden seitens der DRV abgelehnt!

==

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV mußten Sie an Hand Ihrer eingereichten Krankenakte (Arzt-/Entlassungsberichte) klar und sehr detailliert nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten (wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.) abgesunken ist!

Aus Ihren eingereichten Unterlagen wird die zuständige DRV-Abteilung auch den eigentlichen Zeitpunkt des Beginns Ihrer Erwerbsminderung ermitteln!

Dieser Zeitpunkt entscheidet letztendlich auch darüber, ob ggf. zu Unrecht gewährte Leistungen wie Krankengeld und/oder ALG gegenverrechnet werden müßen, denn doppelte Leistungen sind nicht zulässig!

Es kommt nicht selten vor, daß der Beginn einer Erwerbsminderung seitens der DRV oder seitens des Sozialgerichts im speziellen Einzelfall nach hinten datiert wird!

Ihr Ansinnen, durch eine Ablehnung bzw. Neubeantragung einen günstigeren Status zu ertricksen, wird in der Praxis in der Regel nicht funktionieren!

Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand oder von der zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich beraten, bevor Sie sich da ein Eigentor schießen!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

==

Fazit:

Ihr Vorhaben/Ansinnen ist zwar irgendwie verständlich, aber rechnen Sie damit, daß Ihnen die DRV Steine in der Weg legen wird!

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, deine Überlegungen sind vollkommen richtig. Ich würde mir auch überlegen, auf ein paar Monate Rente zu verzichten um dann dauerhaft eine höhere Rente zu bekommen. Ich bin ebenfalls betroffen, kann allerdings nichts mehr rückgängig machen, leider. Das neue Gesetz ist ungerecht und benachteiligt alle Bestandsrentner. Meiner Meinung nach verletzt das den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Kleiner Tipp: Es gibt eine Petition "Gleiches Recht für Alle". Ich empfehle allen Betroffen sich hier zu engagieren und die Petition zu unterschreiben. https://www.openpetition.de/petition/blog/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle

Leider gilt.... Nur wenn 2019 ein Erstantrag auf Erwerbsminderung gestellt wird gelten die Voraussetzungen....siehe Rentenauskunft

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung