Muss ich bei einer Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente erneut mit weiteren Abschlägen rechnen?
Einen guten Tag an alle, ich finde leider im gesamten Netz nicht eine einzige Aussage betr. meiner Frage, die mir weiter hilft.
Folgendes:
Ich bin im November 1954 geboren. Beziehe seit dem 01.01.2004 eine volle Erwerbsminderungsrente. Besitze einen GdB von 60 % seit 1977 Ich hatte bei meiner Erwerbsminderungsberentung 34 Dienstjahre bei der Verwaltung hinter mir. Ich finde einfach keine konkreten Anworten,
wann ich meine Erwerbsminderungsrente in eine Alterstente umwandeln lassen kann.
Und wenn ich sie vor meinem 65. Lebensjahr umwandeln lasse, wird mir noch einmal pronzentual Geld abgezogen von der Altersrente?
Ich lese so oft, dass max. 10,8 % abgezogen würden, aber diese 10,8 % wurden mir doch schon beim Erhalt meiner Erwerbsminderungsrente in Abzug gebracht?
Ich bin also sehr unsicher, was für mich zu tun ist. Ich werde dieses Jahr im November 62 Jahre alt und würde gern wissen, was ich zeitnah zu veranlassen habe. Erwachsen mir zusätzliche Nachteile mit Bezug der Altersrente oder bleiben die Rentenzahlungen gleich? Ich danke schon einmal allen, die ein wenig Licht in dieses Dunkel bringen können. Ganz liebe Grüße auf diesem Wege...
2 Antworten
Geh doch mal in eine Rentenberatungsstelle.
MeinBruder (jetzt 63Jahre alt) bezieht auch Erwerbsminderungsrente. Ihm wurde gesagt, er soll es besser so lassen bis zum regulären Renteneintritt.
Was hat die Rentenberatung denn empfohlen?
Bin in einer ähnlichen Situation.
Nein, das weiß ich zufällig genau. Wenn eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente übergeht, gibt es keine neuen Abzüge. Sie erhalten den gleichen Betrag weiter. Weniger wird es auf keinen Fall.