Wer kennt sich aus mit dem Rentengesetz für Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsangehörigkeit?

6 Antworten

Hallo GeistExperte,

Sie schreiben:

Wer kennt sich aus mit dem Rentengesetz für Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsangehörigkeit?

Antwort:

Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsbürgerschaft sind in der Regel zwei verschiedene Paar Stiefel!

Erwerbsminderungsrente:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

====

Grundsätzlich gilt:

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

====

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

====

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Doppelte Staatsbürgerschaft:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/International/zusammenrechnung_zeiten_rentenanspruch/00_faq_liste_zusammenrechnung_von_zeiten_fuer_rentenanspruch.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich glaube, Du bist hier im Forum falsch, weil wir eben nicht den kompletten Fall kennen.

Gehe am besten zu einem Rechtsanwalt, der auf Rentenfragen spezialisiert ist.

Wenn Du seit 27 Jahren in Deutschland lebst und arbeitest, müsstest Du alle Voraussetzungen erfüllt haben. Aber eben "müsstest", denn wir kennen weder den Verlauf Deines Rentenkontos, noch den Grund für die Erwerbsunfähigkeit.

Aus welchem Grund hat die DRV deinen Antrag abgelehnt? Fehlen die medizinischen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften über die Gewährung einer Rente.Daher kann es auch zu verschiedenen Ergebnissen bei der Rentenzahlung kommen!

Dir Begründung für die Ablehnung steht im Bescheid

Und was soll man jetzt auf diese "substanzlose" Frage antworten?

Niemand kennt Fakten - also können  die Antworten letztendlich nur im Blabla - Bereich / Vermutungen / hätte - wäre - vielleicht enden.