Wer kennt sich aus mit dem Rentengesetz für Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsangehörigkeit?
Ich bin geboren im April 1969 und habe mehrmals in Deutschland die Erwerbsminderungsrente Beantragt welches mir einfach mehrmals Abgelehnt wurde obwohl ich alle Medizinische Kriterien erfülle. Der Gutachter meinte zu mir das ich im Recht sei das ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme , aber er müsse meinen Antrag ablehnen . Nun hat mir die DRV nach Pflicht einen Antrag gestellt bei der Ausländischer Rentenversicherung was auch Genehmigt wurde mit den gleichen vorgaben wie in Deutschland . Ich Besitze eine doppelte Staatsangehörigkeit und lebe seit 27 Jahren in BW und habe auch Regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt und bekomme trotzdem nicht mein Recht. Ich musste mir klar stellen das meine Erwerbsminderungsrente Abgelehnt wurde warum ich meine zweite Staatsangehörigkeit Besitze und deren Staat soll die Kosten ( Auszahlungsrente Monatlich Bezahlen in Deutschland ). Ich verstehe die deutschen Behörden nicht mehr , was hat eine doppelte Staatsangehörigkeit zu tun mit der Erwerbsminderungsrente in Deutschland ???
6 Antworten
Hallo GeistExperte,
Sie schreiben:
Wer kennt sich aus mit dem Rentengesetz für Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsangehörigkeit?
Antwort:
Erwerbsminderungsrente und doppelte Staatsbürgerschaft sind in der Regel zwei verschiedene Paar Stiefel!
Erwerbsminderungsrente:
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Grundsätzlich gilt:
Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!
Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
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https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
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https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Doppelte Staatsbürgerschaft:
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich glaube, Du bist hier im Forum falsch, weil wir eben nicht den kompletten Fall kennen.
Gehe am besten zu einem Rechtsanwalt, der auf Rentenfragen spezialisiert ist.
Wenn Du seit 27 Jahren in Deutschland lebst und arbeitest, müsstest Du alle Voraussetzungen erfüllt haben. Aber eben "müsstest", denn wir kennen weder den Verlauf Deines Rentenkontos, noch den Grund für die Erwerbsunfähigkeit.
Aus welchem Grund hat die DRV deinen Antrag abgelehnt? Fehlen die medizinischen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften über die Gewährung einer Rente.Daher kann es auch zu verschiedenen Ergebnissen bei der Rentenzahlung kommen!
Dir Begründung für die Ablehnung steht im Bescheid
Und was soll man jetzt auf diese "substanzlose" Frage antworten?
Niemand kennt Fakten - also können die Antworten letztendlich nur im Blabla - Bereich / Vermutungen / hätte - wäre - vielleicht enden.