Kann ich Steuervorauszahlungen ablehnen?
In meinem Steuerbescheid 2018 steht, dass ich für 2019 und 2020 vierteljährlich Vorauszahlungen leisten muss. Kann ich diese ablehnen, da ich nach wie vor am Ende des Jahres die Gesamtschuld begleichen will. Oder ist dies nicht möglich?
4 Antworten
Auf Grund von Einschaetzungen des Finanzamtes, zahlst du Abchlagzahlungen nach Aufforderung.
Sogar geforderte Mehrwertsteuer muss gezahlt werden, obwohl sie eventuell gar nicht kommt, samt der Rechnung.
Es wird spaeter verrechnet, somit kann es passieren, das ein Betrieb zwar Forderungen hat, allerdings nicht liquide genug um diese Vorschusszahlungen zu leisten.
Somit ist der Betrieb unbeweglich, kann nicht investieren, bzw. Material auf Vorrat kaufen.
Das Resultat kann sein, durch dieser erzwungene Einschraenkung, das der Gewinn rein rechnerisch steigt und somit noch die Steuerlast am Jahresende.
Man kann (am besten über einen Steuerberater) beantragen, dass die Vorauszahlungen reduziert oder ganz gestrichen werden, weil die voraussichtlichen Einkünfte wesentlich geringer sein werden als im Vorjahr.
Das FA kann das akzeptieren, muss aber nicht.
Ansonsten musst Du berücksichtigen, dass der Staat ja bereits einen Teil Deines Geldes vorher bekommt und damit "arbeiten" kann/muss. Die Strasse, auf der Du fährst, muss ja auch jetzt bereits bezahltw werden und nicht am Ende des Jahres und die Beamtenbesoldungen und und und
Du kannst ja auch nicht bei Rewe sgen, dass Du alles am Ende des Jahres bezahlst, aber die Ware bereits jetzt mitnehmen möchtest.
§ 37 EStG
der Stpfl. HAT Vorauszahlungen zu leisten.
das Finanzamt MUSS Vorauszahlungen festsetzen, wenn die Vorauszahlungen mind. 400 EUR betragen.
werden die VZ nicht eingehalten: Erinnerung, Ankündigung der Vollstreckung, Pfändung
Nein kannst Du nicht, sonst hast Du ganz schnell eine Pfändung auf Deinem Konto.
Und das Finanzamt braucht dafür nicht einmal einen Titel.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vollstreckung-ohne-titel-fuer-das-finanzamt-erlaubt_059774.html