Gefälschte Rolex bestellt und vom Anwalt von Rolex eine Busse bekommen, muss ich diese zahlen?
Ein Freund von mir wollte für seinen Vater, welcher im Krankenhaus zu dieser Zeit war, eine Uhr kaufen
Ich suchte eine Uhr für ihn und fand eine, welche wie die Submariner von Rolex aussieht (es ist nirgends beschriftet, dass es eine Rolex wäre, auf den Bildern gibt es keine Anschrift auf eine Marke) also habe ich sie von China bestellt (er gab mir das Geld weil er keine Kreditkarte besitzt) und zahlte ca 50 Franken
Sie wurde vom Schweizer Zoll beschlagnahmt und Rolex wurde darüber informiert, gestern bekam ich ein Brief aus Genf, der Anwalt von Rolex verlangt 450.-
Überall im Internet habe ich gelesen, dass ich diese nicht zahlen müsste, da sie mit solchen Briefen einen nur unter Druck setzen wollen damit man diesen zahlt
Wenn ich unterschreibe muss ich auf Zivilrechtliche Ansprüche verzichten und innert 30 Tagen den Geldbetrag bezahlen...
Im Brief steht zudem "Sollte die Verzichtserklärung nicht fristgerecht eingehen, wird meine Mandantin ohne weitere Vorwarnung sämtliche ihr geeignet erscheinenden rechtlichen Schritte unternehmen."
Die Frist ist bis 20. Juli...
8 Antworten
Ich kann nur sagen wie es in Deutschland ist, dort müsstest Du den Betrag zahlen wobei dies in der Regel keine "Strafe" ist, sondern die Kosten der Übrprüfung sowie Vernichtung der Uhr sowie der Aufwand des Anwalts.
Rolex hat dann eben eine Grenzbeschlagnahmung beantragt und somit werden Fälschungen der Uhr bei Einfuhr beschlagnahmt, zu Rolex geschickt, dort überprüft ob sie echt sind oder gefälscht und danach der Vernichtung zugeführt die in der Regel vom Besteller bezahlt werden muss, denn dieser hat die Einfuhr in das Land ja durch die Bestellung verursacht...
.... das kann nich sein, denn Juristen können kein Bußgeld verfügen.
Ja stimmt, habs falsch formuliert
Rolex hat doch seinen Firmensitz in der Schweiz und wird dort auch in fast jedem Juwelierladen angeboten. Warum bestellst Du dann eine in China ?
Und musstest du es bezahlen?
Sie wurde vom Schweizer Zoll beschlagnahmt
In der Schweiz ist die Einfuhr gefälschter Markenprodukte seit Mitte 2008 verboten. Ergo Plagiate vom Zoll beschlagnahmt werden und der »geschädigte« Rechtsinhaber in Kenntnis gesetzt wird.
gestern bekam ich ein Brief aus Genf, der Anwalt von Rolex verlangt 450.-
Sei besser froh das du nicht mehrere Uhren für Freunde und Bekannte bestellt hast. Wenn dem so wäre man dir gewerblichen Handel vorwerfen könnte. Hinter den 450 dann schnell drei oder vier Nullen mehr stehen würden.
Überall im Internet habe ich gelesen, dass ich diese nicht zahlen müsste, da sie mit solchen Briefen einen nur unter Druck setzen wollen damit man diesen zahlt
Wenn die Verzichtserklärung nicht unterschrieben und die geforderte Summe nicht bezahlt wird, der Anwalt halt weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten wird. Was für dich dann de facto eine ganz teuere Angelegenheit wird. Da sind die 450 Franken nur Peanuts.
LG medmonk
Es soll Menschen geben die sich eine echte Rolex nicht leisten können