Käufer hat ware angezahlt, aber nicht abgeholt. Was tun?
Hallo, habe folgendes problem:
eine Freundin (F) hat einen Artikel für jemanden (J) verkauft, sagen wir einen "Fernseher".
Ein Kunde (K) hat sich gemeldet und ihr (F) gesagt das er Interesse an dem Fernseher hat, ihn aber erst in der 3. Märzwoche abholen kann. ( K) hat (F) 100€ als Anzahlung überwiesen. Nachdem die 3. Märzwoche vorüber war, hat (F) (K) nochmal eine Nachricht zukommen lassen, das sie den Fernseher nur noch eine Woche reservieren kann, (also 1 Woche länger, sprich bis Ende märz) da (J) diesen los werden möchte. (K) hat sich daraufhin nicht mehr gemeldet. Nun, heute schrieb (K), das er den Fernseher abholen möchte worauf (J) ihn anrief. Den Fernseher habe (J) nicht mehr, (J) hat ihn nach der Frist weiter verkauft. (K)möchte sein Geld zurück bekommen. Seine Nummer hat (J) ich erst seit heute.
Sollte (J) ihm das Geld zurück zahlen? (K) sagt, er hätte geschrieben das er wieder in der 3. Märzwoche zurück sei, aber nicht das er einen abholtermin gemacht hat. Danach hat (K) sich auch nicht gemeldet, erst am 13. April. (J) hat (k) über (f) eine Frist genannt an die (k) sich nicht gehalten hat. Leider hat (f) die Chats nicht mehr, da sie aus dem Portal gelöscht wurden.
PS: (j), (k) sowie (f) sind Privatpersonen
4 Antworten
Klar muss er das Geld zurück überweisen!
Er kann doch nocht einfach die Anzahlung behalten nur weil der Käufer nicht gekommen ist... Der Käufer hat den Gegenwert ja nie erhalten
Rein theoretisch könnte K den Verkäufer sogar verklagen, falls er nach auslaufen der Frist nicht seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat. Dass er nur seine Anzahlung wieder will habt ihr Glück!
Geld zurücküberweisen. Man kann nicht im Nachhinein die Vertragsbedingungen verändern. Wenn die Frist im Kaufvertrag nicht erwähnt wurde, existiert sie auch nicht.
Aber es wurde eine neue Frist gesetzt. Erst hieß es die 3. Märzwoche, dann wurde ein anderer Tag eine Woche später als neue Frist ausgewählt
Natürlich muss er ihm das Geld zurücküberweisen
Der Verkäufer hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preis und Abholung der Waren.
Tritt der Käufer zurück, muss er die Anzahlung erstatten.
Es sei denn irgendwas wäre irgendwie vereinbart worden. Rache ist nicht drin.
Nur weil man die Anzahl der Personen erhöht wird es weder überichtlicher noch erhält man mehr Rechte . Sagen auch (H) , (D), (K) und auch (B) und (D)