Friseur schneidet ins Ohr?
Hallöchen,
ich war gestern beim Friseur und wollte mir die Haare schneiden. Das hat die Friseurin auch gemacht (anders als gewünscht, ... aber darum gebt es hier nicht). Sie hat mir nämlich auch noch ins Ohr geschnitten. Nach 4-5 Minuten hat sie es mit einem Tempo abgetupft aber dann offen gelassen und weiter geschnitten.
ich musste den vollen Preis von 50€ (Waschen, Schneiden und Föhnen) bezahlen.
Kann ich sie anzeigen und noch etwas Schmerzensgeld bekommen?
5 Antworten
Wenn nicht vorsätzlich ist es keine Straftat, eine Anzeige fällt somit wohl eher flach. Deine Ansprüche sind rein zivilrechtlich. Also ja, du könntest eine Entschädigung fordern, sogar einklagen. Während man beim Schnitt vielleicht noch in etwa nachkorrigieren könnte, sieht das bei der Verletzung anders aus. Ich hätte bei falschem Schnitt + Verletzung gar nichts bezahlt... Es ist schlicht eine mangelhafte Leistung.
Die Friseurin hat ihren Beruf verfehlt, Haare nicht nach Wunsch geschnitten und zudem kann sie nicht mit der Schere umgehen. Ein Schnitt ist mir auch nach zig Friseurbesuchen nicht passiert.
Du solltest dich jedenfalls beim Inhaber beschweren, dir wurde ja der volle Betrag abgeknöpft.
kommt drauf an hast du dich in dem moment bewegt bzw. hast genießt oder der gleichen?
Dann kann man nichts machen
Hättest du einen zeugen das sie das getan hat ?
Hast du mit bankomat gezahlt? Gibt es video aufnahmen ?
Dann hättest du eventuell einen angriffspunkt.
Allerdings gibt es schlimmeres
und fehler können passieren.
Da ich keine absicht/Anstifftung dazu dahinter versteckt wirds wsl auf eine Einstellung des verfahrens hinauslaufen wobei du dann auf den kosten sitzen bleibst für anwalts und gericht.
lg
PS: Wenn du Ihm/Ihr misstraust geh nicht mehr hin
Das sollte nicht passieren- kann aber passieren.
Da du nicht schreiend zusammengebrochen bist, kein Notarzt von Nöten war, und du auch nicht auf lange Zeit hin verstümmelt bist, hast du kein Anrecht auf Schmerzensgeld.
Anzeigen kannst du jeden und alle, aber du würdest höchstens für eine lustige Stimmung bei der Polizei sorgen, die sich hinter deinem Rücken königlich amüsieren. Und die Anzeige wird eh eingestellt.
Schreiend zusammenbrechen ist nicht die Hürde, dass es Ansprüche gibt. Auch wenn Friseur deutlich zu viel abschneidet von den Haaren bestehen Ansprüche. Ja nach Umfang richtet sich die Höhe. Oder wie in dem Fall könnte man zumindest die Leistung entsprechend verweigern/zurückfordern, denn diese wurde schlussendlich gänzlich mangelhaft ausgeführt und eine Verletzung kann man wohl kaum nachbessern...
dann mußt Du sie schon aufs Schmerzensgeld verklagen und das wird für Dich ein Minusgeschäft
Das ist einfach nur falsch!