Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich (6 Frakturen)?
Guten Tag. Ich m17 hatte vor fast einem Monat einen Motorradunfall, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Die Schuldfrage ist klar. Ich habe mir im linken Fuß insgesamt 6 Frakturen unter anderem Trümmerfrakturen zugezogen (Mittelfußknochen und Knöchel innen sowie außen). Außerdem war mein Sprunggelenk ausgekugelt. Kennt sich jemand mit Schmerzensgeld aus und kann mir einen ungefähren Betrag nennen?
7 Antworten
Hallo,
für die Höhe des Schmerzensgeldes kommt es im Wesentlichen darauf an, wie lange der Heilungsprozess dauert, wie stark die Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen sind bzw. waren und ob ein bleibender Dauerschaden damit verbunden ist. Bei einer Luxationsfraktur (gebrochen und ausgekugelt) ist üblicherweise zu erwarten, dass ein leichter bis mittelmäßiger Dauerschaden verbleibt. Bei einem Trümmerbruch ist die Heilung sowieso etwas langwieriger und die Risiken eines Dauerschadens sind höher. Daher würde ich annehmen, dass Du ca. 3-9 Monate Probleme (Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen) haben wirst und am Ende verbleibt ein Dauerschaden in Form von kleineren Bewegungsbeeinträchtigungen und Belastungsschmerzen. Daher würde ich ein Schmerzensgeld zwischen 8.000,00 Euro und 12.000,00 Euro annehmen, je nachdem wie stark die Schmerzen und wie langwierig die Heilung ist. Das wäre der übliche Verlauf bei einer solchen Verletzung.
Möglich ist auch, dass aufgrund deiner Jugend alles innerhalb von 3 Monaten folgenlos abheilt, dann läge das Schmerzensgeld eher unter 7.000,00 Euro.
Möglich ist auch, dass der Heilungsverlauf viel länger ist als in den meisten Fällen und auch ein Nerv geschädigt ist, so dass ein schlimmerer Dauerschaden vorliegt. Dann sollte das Schmerzensgeld nicht unter 12.000,00 Euro liegen. Bei einem dauerhaften sichtbarem humpelnden Gang liegt das Schmerzensgeld nicht unter 15.000,00 Euro (http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle-Beinverletzungen.html).
Ferner ist noch darauf aufmerksam zu machen, dass Du eventuell neben dem Schmerzensgeld noch weitere Ansprüche hast, allerdings nur, wenn es kein Wegeunfall zur Arbeit oder zur Schule war. Wenn Du arbeitest, hast Du nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung Anspruch auf den Entgeltersatz, da das Krankengeld geringer ist als der Nettolohn. Wenn Du zu Hause im Haushalt geholfen hast und das jetzt vorübergehend nicht mehr kannst, kann man auch hier einen Schaden geltend machen (Haushaltsführungsschaden). Natürlich sind auch alle weiteren Schadensersatzpositionen drin (z.B. Blechschaden, Fahrtkosten zu den Ärzten etc.)
Schließlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten bezahlen. Das spricht auf jeden Fall dafür, einen solchen einzuschalten, was Deine Eltern sicher schon gemacht haben. ;-)
Falls Du es alleine versuchen solltest. Bitte hoch rangehen und etwas dramatisieren, da die Versicherung eher verharmlost und möglichst wenig zahlen will. Dann kann man sich besser auf einen Betrag dazwischen einigen. Aber keinen Vergleich schließen, wenn der Fuß noch nicht wieder verheilt ist und noch zukünftige Operationen oder ähnliches (Arthrosegefahr) von den Ärzten prognostiziert werden!!!
Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.
Viel Erfolg und gute Genesung
C. Lattorf
Unglaubliches Danke für Ihre Mühe. Das weiß ich zu schätzen!
Mach deinem Anwalt Beine.
Das Schmerzensgeld richtet sich nach einer Reihe von Faktoren, unter Anderem spielen eine Rolle:
Bleibende Schäden, wie zb Arthrose?
Bist du Sportler, bzw hast du durch den Bruch berufliche oder private Einschränkungen?
Hab dir eine Liste gesucht, wo ein Sprunggelenk als Beispiel genannt wird.
zwsciehn 1.000 und übr 12.000 ist Alles drin!
https://www.bussgeldkatalog.org/schmerzensgeld-sprunggelenkfraktur/
Für deine spezielle Situation hab ich das nicht gefunden, von daher ist das nur ein ungefährer Wert, den Rest entscheidet ein Gericht.
Dankeschön ich brauche auch keine genauen Werte ich wollte nur mal einen groben Bereich wissen :)
in Deutschland gibt es keine astronomischen Summen als Schmerzensgeld, da er lediglich den erlittenen Schaden (Zeitaufwand, Arbeitsausfall, Schmerzensbelastung) ausgleichen soll. Es soll aber keine Strafe für den Täter sein.
Es gibt keine festgelegten Zahlen aber es gibt ungefähre Richtwerte die sich aus Urteilen in ähnlichen Fällen ergeben. Manche Juristen oder Verlage fassen alle Urteile zusammen und erstellen sogenannte Scherzensgeldtabellen wie etwa die Beck'sche Schmerzensgeldtabelle.
Schau dort mal nach, was in etwa für eine Verletzung anfällt, wie sie in deiner Krankenakte dokumentiert ist. Wichtig ist, dass auch im Urteil die Begründung in etwa gleich sind. Also ähnlich langer Krankenhausaufenthalt, Anzahl der Operationen, Art des Bruches, Arbeitsausfall...
Viel Erfolg, Merlin
Dankeschön :)
Ganz konkret: Ich würde zb in der Kategorie Fuß und Sprungelenkverletzungen unter Fuß- und Sprungelenkfrakturen schauen (ob schwer oder nicht kann ich nicht einschätzen, dafür ist die Krankenakte da) da bewegt sich die Summe etwa in einem Rahmen zwischen 2000€ und 12000€ wobei die hohen Urteile eher ungewöhnlich sind.
Das ist in Deutschland immer individuell auszuhandeln. Pauschale Richtwerte gibt es nicht.
Dafür solltest Du einen Anwalt konsultieren der sich damit auskennt.
Immerhin zahlt ja die Gegenseite Deinen Anwalt, wenn Du nicht Schuld warst.
Also worauf wartest Du noch, bevor wir hier ins Dunkle raten?
Ein Anwalt ist bereits eingeschalten, der hat mir aber noch keinerlei Auskunft über die mögliche Höhe gegeben