Kann ich den Preis in einem Vertrag erhöhen?
Habe folgendes "Problem":
Vor 2 Jahren habe ich mich nebenbei Selbstständig gemacht als Gebäudereiniger. Habe auch mit einem Geschäft vor etwa 5 Monaten einen Reinigungsvertrag abgeschlossen. Mittlerweile ist mir aber bewusst geworden, dass ich zu wenig für meine geleistete Arbeit verlange. KÖNNTE ich den Preis erhöhen?
In dem Vertrag steht nichts zu Preiserhöhung.
Vielen Dank!!
7 Antworten
Tja, Vertrag ist Vertrag. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: den Vertrag kündigen oder eine Nachverhandlung führen, was dann zu einer Vertragsänderung führt.
Wenn der Vertrag abgelaufen ist ja. Ansonsten kannst du nicht einfach erhöhen..
Korrekt. Schön erweitert..^^
Vertragsänderungen müssen von ALLEN Vertragspartnern genehmigt werden, sonst könnte ja jeder im Nachhinein den Preis erhöhen oder senken, wie er lustig ist. Da steht vielleicht nichts von Preiserhöhungen, aber einen Preis werdet ihr doch sicher vertraglich festgelegt haben. Da sollte klar sein, dass der auch bindend ist, darauf muss sich dein Kunde ja auch verlassen können.
Allesklar. Der Vertrag ist unbefristet... Dann werde ich wohl mal mit dem Chef sprechen müssen! Danke!
Also ich würde versuchen mit dem Vertragspartner zu reden. Normalerweise wird sowas vertraglich vereinbart. Zum beispiel wenn eben Tariferhöhungen für die Mitarbeiter anstehen, dann hast du ja auch mehr Personalkosten. Versuche einfach nochmal miteinander zu reden, das ebenvielleicht bei Notwendigkeit, wie zb tariferhöhungen kommen, du deinen Preis auch erhöhst. Im Januar diesenJahres war zum Beispiel eine Erhöhung auf 9,31 für Untehaltsreiniger. Und im januar des nächsten Jahres erfolgt eine Erhöhung auf9,55. Bist du tarfvertraglich gebunden?
Du könntest es probieren nochmals zu verhandeln. Aber wahrscheinlich aussichtslos. Du hast ein Angebot gemacht und es wurde angenommen. Das ist leider bindend.
Wie lange läuft den der Vertrag? Den nächsten Vertrag kannst du ja wieder neu aushandeln.
Wenn der abgelaufen ist, muss ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Da kann man dann sicher neu verhandeln, aber das kann der Kunde ja auch ablehnen.