Preis erhöhen während Verhandlungen?
Darf ich bei Kleiderkreisel, während ich mit einem Interessenten schreibe, den Preis erhöhen? Wir haben lediglich einen Preis ausgehandelt, es kam also noch zu keinem Kaufvertrag.
6 Antworten
Ein Kaufvertrag entsteht durch gleichlautende Willenserklärung. Käufer wie Verkäufer können verbindliche Angebote abgeben, solange der Handlespartner nicht sagt "ich nehme dein (verbindliches-) Angebot an", darf in jeder Richtung weiter verhandelt werden. Dabei stellt ein Angebot keinen verbindlichen Preis dar, sondern ein Angebot oder eine Preisauszeichnung ist "die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots". Setzt Du einen Pullover zum Verkauf ins Internet und schreibst den Verkaufspreis dazu, ist das eben lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot und nicht Ersatz für eine Willenserklärung des Verkäufers. Erst die Aussage oder Geste mit der Aussage "ich kaufe / verkaufe den Pullover für 20 €" ist eine Willenserklärung, die der Vertragspartner ablehnen kann. Nur wenn er sagt oder zeigt "ok, so machen wir das" gibt er eine gleichlautende Willenserklärung ab.
Wenn ihr einen Preis vereinbart habt, dann ist das wie ein (mündlich geschlossener) Kaufvertrag, der bindend ist. Der potentielle Käufer könnte, wenn er die Einigung beweisen kann (z. B. Zeuge), auf den Preis bestehen.
Klar. Während der (Preis-)Verhandlungen darfst du deine Angebote in beliebige Richtung verändern.
Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich ist es.
Nein. Ihr habt einen Preis ausgehandelt und wart euch über den einig --> Kaufvertrag!
Nein. Ein Kaufvertrag wird beschlossen wie in § 433 BGB beschrieben.
Unsinn, der 433 BGB beschreibt die Beschaffenheit eines Vertragsgegenstand, sowie der Vertragserfüllung. Ein Verkauf (Rechtsgeschäft) entsteht ausschließlich durch gleichlautende Willenserklärung und nicht anders.
Ne wenn da 10 euro steht bleibt es auch bei den 10 euro, du kannst nicht während du veerhandelst den preis erhöhen, sei nicht zu gierig sonst nimmt niemand den Gegenstand
Ich verkauf ne Echtleder Lederjacke, die mit 40 Euro angeboten wird. Haben uns auf 38 euro runtergehandelt, jetzt fällt mir aber auf, dass das für so eine jacke ziemlich wenig ist.
Pech 38 ist 38, das müsste dir früher einfallen
Solange du den Preis nicht als verbindliches Angebot (Willenserklärung) abgegeben hast und der Verkäufer zu verstehen gegeben hat "ok, so machen wir das", ist alles wieder offen.
Hast du allerdings zu verstehen gegeben "ich verkaufe Dir die Jacke für 38 €" und der Interessent hat darauf geantwortet oder zu verstehen gegeben "ok, so machen wir das", dann ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden der von beiden Seiten erfüllt werden muß. Du must die Jacke wie beschrieben und frei von Rechtsmängel übergeben und der Käufer muß dir die 38 Euro geben.
Nein so läuft das nicht. Ein Kaufvertrag ist dann geschlossen, wenn Kontaktdaten ausgetauscht wurden. Zumindest bei Kleiderkreisel