Kann ich den Führerschein auch in einer Stadt machen in der ich nicht gemeldet bin?
Ich wohne zurzeit in Freiburg und mache dort eine Ausbildung. Ursprünglich komme ich aber aus Stuttgart und bin dort auch noch gemeldet. Ich möchte den Führerschein nun anfangen - nur bin ich mir unsicher ob ich den Führerschein dann überhaupt in Freiburg machen kann wenn ich dort nicht gemeldet bin ? Oder bedeutet das dann einfach nur das die Antragstellung über die Behörde in Stuttgart laufen muss ?
Würd mich über informative Antworten freuen Danke Schomal :)
2 Antworten
Ja, es geht.
Du kannst die Fahrerlaubnis problemlos auch am Ort der Ausbildung/Arbeitsort erwerben. Dafür brauchst du auch keine großartige Genehmigung oder so.
Nach § 17 Abs. 3 FeV dürfte es gehen:
(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
Aber ich würde mich vorher absichern (die Fahrschule sollte es wissen):
Wenn du vorhast, die Ausbildung und Prüfung zum Führerschein in einer
anderen Stadt zu machen, die nicht mit deinem ersten Wohnsitz
übereinstimmt, musst du wissen: Das Straßenverkehrsamt am Ort des ersten
Wohnsitzes muss genehmigen, dass der Ausbildungs- und Prüfungsort ein
anderer ist.
https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/amtlicher-antrag.php
Okay super !! Vielen Dank :)