Wohnsitz wegen Führerscheinentzug
Liebe Leute,
ich stecke so richtig in der Klemme und komm ohne eurer Hilfe nicht aus! Hatte einen Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt am 06.02.2010 und daraufhin eine Sperrzeit bis 22. November 2010 bekommen. Bin aber in die Schweiz gezogen! Wollte einen Antrag bei der Führerscheinstelle (D) stellen, die haben meinen Antrag auf wiedererlangen des Führerscheins abgelehnt wegen fehlendem Hauptwohnsitz! Obwohl ich zu 100% weiss das ich nur eine MPU (auch Idiotentest genannt) in D machen müsste weill ich die ganzen anderen Unterlagen beisamen hab. Hab also hier (in der Schweiz) einen Antrag gestellt, die bräuchten einen Karteiauszug von Deutschland, neues Foto und neue Sehtestbescheinigung. Hatte ich alles parad. Dann hatte ich hier von der Schweizer Behörde Unterlagen bekommen das ich eine Schweizerische MPU machen müsste. HAB ICH GEMACHT! Und erfolgreich bestanden! Hat knapp 1000€ gekostet!!! Das war Monat Mai, und heute vor ner Woche schreiben die mir das ich den Führerschein hier in der Schweiz neu machen muss und mit dem sogar nicht in D fahren dürfte, sondern erst nach dem erlangen eines Schweizer Führerscheins währe ich berechtigt einen Antrag in D zustellen und doch noch die MPU in D-Singen machen müsste..erst dann wär die Sache erledigt....... Das ist doch nicht normal!Voll behindert!!! Was soll man da in so einer Situation tun, voll am Ende..
Jetzt ist die Überlegung was tun??
- Über Anwalt alles probieren zu klären.
- Den Führerschein in der Schweiz neu machen..+danach noch 115€ Antraggebühren in D und noch die deutsch MPU mit ca. 480€
- oder sich aus der Schweiz abmelden und in Deutschland einen Hauptwohnsitz anzumelden...da wär dann natürlich das deutsche Finanzamt mir mit 500-600€ auf den färsen, da ich jetzt nicht in D gemeldet bin, zahl ich auch keine Steuer!
5 Antworten
Du mußt Deine Führerschein immer dort machen wo Dein Wohnsitz ist. Da dieser in der Schweiz ist mußt Du bei den Schweizer Behörden eine Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Aber eine Wiedererteilung ist nicht möglich, so kannst Du entweder nur eine Prüfung in der Schweiz ablegen , od. Dir für 1 Jahr ien sog. Lernführerschein beantragen , mit welchen Du nur nur in der Schweiz fahren darft , fällt in dem Jahr nicht vor hast Du dort dem regulären Führerschein. Dir II . EU - Führerscheinrichtlinie findet auch in der Schweiz ihre Anwendung obwohl dies nicht in der EU - ist , jedoch bilaterale Beziehungen zu dieser hat. Dies besagt dass der Führerschein immer dort erworben werden muß , wo der Wohnsitz der Person ist. EU - Hotline : 00 800 67 89 10 11
Dieser Führerscheintourismus von Trunkenheitstätern wurde ja massiv eingeschränkt. Melde Dich wieder in Deutschland an und erfülle alle Auflagen, um Deinen Führerschein wieder zu bekommen.
Und zahl auch gleich Deine Steuerschulden.
Man kann eben nicht alle Vorschriften oder Forderungen durch einen Wegzug ins Ausland umgehen.
Sie sind Dir übrigens auf den Fersen. Färsen sind Kühe. ;-)
die Zahl halt monatlich bezogen
Die Steuern sind dann wohl der Preis fürs Wiedererlangen des Führerscheins.
Wenn Du den FS hast, kannst Du wieder in die Schweiz zurückkgehen.
Das wär die Möglichkeit, bin aber noch am überlegen wie man das sonst anders regeln könnte
Hau möglichst rasch ab aus der Schweiz und lass dich am Besten nicht mehr blicken!
Du bist ja ein ganz sauberer Kanton: Zuerst saufen, dass das Billett in die Wäsche muss, Steuern nicht zahlen und dann noch meinen, wir haben Erbarmen mit dir!
Wenn etwas nicht normal und voll behindert ist, wie du selber schreibst, dann nicht die Schweiz, sondern du!
Merk dir einfach, dass in der Schweiz Saufen kein Kavaliersdelikt ist und in Zukunft Verkehrssünder noch härter angefasst werden.
Und faktisch gibt es keinen Gund anzunehmen, dass ein Grenzübertritt dich so läutert, dass du das Saufen aufgibst! Somit ist mit vollem Recht der Ausweis nicht erteilt worden.
Gotteseidank für uns hat das System hier funktioniert!
Erbärmliche Antwort. Hast du jetzt allen gezeigt wie toll du bist? SAUBER!
Mal hören, wie du reden würdest, wenn du einen Bruder hättest, der von einem Betrunkenen überfahren wurde!
Ich würde an deiner Stelle den Führerschein Antrag in Oesterreich stellen, da musst du kein MPU machen. Oder Eine Anwalt beizihen.
Sehr kompliziert, fahr einfach Bus oder Bahn und spar dir den ganzen Amts-Mist
Das tue ich bereits seid über nem Jahr, aber da ich erst 23 Jahre alt bin und eine Freundin 50km weiter hab ist es so ziehmlich schwer hier im Dorf zuwohnen und unter der Woche einfach daheim gefässelt zusein :/
das ist schon alles nicht schön, aber der Amtsschimmel wiehert überall, es kostet ne Mordskohle und am Ende weiß man gar nicht mehr, wo man sein Geld überall abgeliefert hat. ..
Das tue ich bereits seid über nem Jahr, aber da ich erst 23 Jahre alt bin und eine Freundin 50km weiter hab ist es so ziehmlich schwer hier im Dorf zuwohnen und unter der Woche einfach daheim gefässelt zusein :/
Ja Schulden Habe ich ja keine, aber wenn ich in Deutschland einen Hauptwohnsitz mache dann zahl ich halt um die 500€ mindestens an Steuern. Oder das wär halt die möglichkeit für ein Paar Monate rübeszuwechseln und dann wieder zurüch wegen Wohnung, Arbeit usw.