Wohnsitz wegen Führerscheinentzug

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Du mußt Deine Führerschein immer dort machen wo Dein Wohnsitz ist. Da dieser in der Schweiz ist mußt Du bei den Schweizer Behörden eine Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Aber eine Wiedererteilung ist nicht möglich, so kannst Du entweder nur eine Prüfung in der Schweiz ablegen , od. Dir für 1 Jahr ien sog. Lernführerschein beantragen , mit welchen Du nur nur in der Schweiz fahren darft , fällt in dem Jahr nicht vor hast Du dort dem regulären Führerschein. Dir II . EU - Führerscheinrichtlinie findet auch in der Schweiz ihre Anwendung obwohl dies nicht in der EU - ist , jedoch bilaterale Beziehungen zu dieser hat. Dies besagt dass der Führerschein immer dort erworben werden muß , wo der Wohnsitz der Person ist. EU - Hotline : 00 800 67 89 10 11

Dieser Führerscheintourismus von Trunkenheitstätern wurde ja massiv eingeschränkt. Melde Dich wieder in Deutschland an und erfülle alle Auflagen, um Deinen Führerschein wieder zu bekommen.

Und zahl auch gleich Deine Steuerschulden.

Man kann eben nicht alle Vorschriften oder Forderungen durch einen Wegzug ins Ausland umgehen.

Sie sind Dir übrigens auf den Fersen. Färsen sind Kühe. ;-)

dimitri88 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:48

Ja Schulden Habe ich ja keine, aber wenn ich in Deutschland einen Hauptwohnsitz mache dann zahl ich halt um die 500€ mindestens an Steuern. Oder das wär halt die möglichkeit für ein Paar Monate rübeszuwechseln und dann wieder zurüch wegen Wohnung, Arbeit usw.

dimitri88 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:49
@dimitri88

die Zahl halt monatlich bezogen

Terrorpinguin  04.07.2011, 19:50
@dimitri88

Die Steuern sind dann wohl der Preis fürs Wiedererlangen des Führerscheins.

Wenn Du den FS hast, kannst Du wieder in die Schweiz zurückkgehen.

dimitri88 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:53
@Terrorpinguin

Das wär die Möglichkeit, bin aber noch am überlegen wie man das sonst anders regeln könnte

Hau möglichst rasch ab aus der Schweiz und lass dich am Besten nicht mehr blicken!

Du bist ja ein ganz sauberer Kanton: Zuerst saufen, dass das Billett in die Wäsche muss, Steuern nicht zahlen und dann noch meinen, wir haben Erbarmen mit dir!

Wenn etwas nicht normal und voll behindert ist, wie du selber schreibst, dann nicht die Schweiz, sondern du!

Merk dir einfach, dass in der Schweiz Saufen kein Kavaliersdelikt ist und in Zukunft Verkehrssünder noch härter angefasst werden.

Und faktisch gibt es keinen Gund anzunehmen, dass ein Grenzübertritt dich so läutert, dass du das Saufen aufgibst! Somit ist mit vollem Recht der Ausweis nicht erteilt worden.

Gotteseidank für uns hat das System hier funktioniert!

ichaushessen  22.03.2017, 13:19

Erbärmliche Antwort. Hast du jetzt allen gezeigt wie toll du bist? SAUBER!

guru61  24.03.2017, 05:15
@ichaushessen

Mal hören, wie du reden würdest, wenn du einen Bruder hättest, der von einem Betrunkenen überfahren wurde!

Ich würde an deiner Stelle den Führerschein Antrag in Oesterreich stellen, da musst du kein MPU machen. Oder Eine Anwalt beizihen.

Sehr kompliziert, fahr einfach Bus oder Bahn und spar dir den ganzen Amts-Mist

dimitri88 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:41

Das tue ich bereits seid über nem Jahr, aber da ich erst 23 Jahre alt bin und eine Freundin 50km weiter hab ist es so ziehmlich schwer hier im Dorf zuwohnen und unter der Woche einfach daheim gefässelt zusein :/

gegnhang  04.07.2011, 19:47
@dimitri88

das ist schon alles nicht schön, aber der Amtsschimmel wiehert überall, es kostet ne Mordskohle und am Ende weiß man gar nicht mehr, wo man sein Geld überall abgeliefert hat. ..

dimitri88 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:41

Das tue ich bereits seid über nem Jahr, aber da ich erst 23 Jahre alt bin und eine Freundin 50km weiter hab ist es so ziehmlich schwer hier im Dorf zuwohnen und unter der Woche einfach daheim gefässelt zusein :/