Kartenführerschein - Sehhilfe nicht eingetragen?

FS Rückseite - (Führerschein, Brille, Karten)

5 Antworten

Nein, freu dich darüber, die Sehhilfe ist nicht im System der Polizei gespeichert. Und warum sollten sie bei soetwas Nachforschungen betreiben?

Es passiert öfters mal das etwas vergessen oder sogar zuviel eingetragen wird.

Meine Freundin hat z.B. die Klasse T eingetragen bekommen. 

Bei mir steht inter 12 die Nummer 01 für Sehhilfe, falls das vorher im rosa Lappen vermerkt gewesen sein sollte (die waren vor meiner Zeit :-D ) müsste das auch auf die Karte übertragen werden. Da ist also vermutlich ein Fehler passiert. Passieren tut da normalerweise nix. Wenn du eh nicht ohne Brille fährst schon gar nicht. Was meinst du wie viele Fahrer ohne Vermerk rumgondeln die mit 18 noch gut gesehen aber mittlerweile ohne Brille blind wie ein Maulwurf sind, inklusive mir, bei mir wurde der Vermerk mit dem LKW-Führerschein nachgetragen ;-) Aber sonst prüft das kein Mensch  mehr nach.

Auflagen und Beschränkungen sind auf der Karte als Codes einzutragen. Der Eintrag des harmonisierten Codes 01 wäre aber rechtlich falsch. Code 01 ist nur eine Überschrift und wird fälschlicherweise immer wieder von den Fahrerlaubisbehörden eingetragen. Der Code 01 sagt nämlich nichts darüber aus, wie die Korrektur des Sehvermögens zu erfolgen hat.

Normalerweise gehört dort der Code 01.06 eingetragen. Dann hat der Fahrzeugführer nämlich die Möglichkeit zu wählen, zwischen Brille und Kontaktlinsen. Wäre nur der Code 01.01 eingetragen, dürfte er nur mit Brille fahren. Bei Benutzung von Kontaktlinsen läge ein Verstoß gegen die Auflage vor.

Fehlt der Eintrag komplett, dann wird die Fahrerlaubnis dadurch nicht ungültig.

Es zählt einzig und allein, was die Verwaltungsbehörde festgelegt. Wenn sie der Meinung ist, dass trotz anraten eines Augenarztes eine Sehhilfe zu tragen, diese nicht als Auflage im Führerschein einträgt, dann darf der Fahrerlaubnisinhaber dadurch keinen Nachteil haben (auch wenn der Sachbearbeiter den Eintrag nur vergisst).

Aus eigenem Interesse sollte aber bei einer Sehschwäche eine Sehhilfe getragen werden, auch wenn im Führerschein diese Auflage nicht vermerkt wurde.

Dir gings anders wie mir: Mir haben sie die (eigentlich ausgetragene) Sehhilfe wieder eingetragen.

Wie du schon geschrieben hast: Auf den Kosten für die Falschausstellung musste ich dann sitzen bleiben.

Lass es wie es ist. Du hast ja keinen Nachteil davon und fährst schon im eigenen Interesse mit Brille. Alles gut also.

Und wenn dich jemand fragt wieso dir das nicht aufgefallen ist: »Ich hatte meine Brille nicht auf«. :)

OrangaSven 
Beitragsersteller
 18.08.2016, 10:42

Haha... Das ist ein Argument ! Danke Dir für die Antwort ! :-)

Die Schlüsselzahl fehlt tatsächlich und der Führerschein ist hinten nicht angestempelt. Seltsam. Dass man einen Führerschein (der in einer anderen Stadt gemacht wurde) ohne Karteikartenabschrift beantragen kann, höre ich auch zum ersten Mal. Aber das ist vielleicht überall anders. 

Aber zur Brille: Da Du eh nur mit Brille fährst, ist es wurscht. Du kannst die ja auch erst ganz neu bekommen haben - dann würde es auch nicht im FS stehen.

OrangaSven 
Beitragsersteller
 18.08.2016, 15:26

Vielen Dank für Deine Antwort - was meinst Du genau mit angestempelt ?

butz1510  18.08.2016, 15:28
@OrangaSven

Sollte abgestempelt heißen. Oben links auf dem Papierkleber sollte das Aushändigungsdatum eingestempelt sein.

siggibayr  24.08.2016, 08:16
@butz1510

Das Aushändigungsdatum unter der Ziff. 14 (10) wird nur eingetragen, wenn die Karte nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung durch den Prüfer ausgehändigt wird. Erfolgt die Ausstellung z.B. nach Umtausch durch die Fahrerlaubnisbehörde, erfolgt der Eintrag des FE- Erteilung rechts neben der Klasse als Eindruck in der Ziff. 10.

butz1510  24.08.2016, 13:03
@siggibayr

Wir stempeln alle.