Führerschein angefangen, durch Umzug ummelden?
Hallo,
Also ich wohne in der Stadt A (nennen wir es mal so) und mache meinen Führerschein in der Stadt B. Da die Fahrschule in der Stadt B viel günstiger ist als Stadt A. Ich habe in der Stadt B Bekannte , also besteht auch eine Wohnmöglichkeit für mich. Jedoch möchte ich bald ein Studium anfangen und ziehe in die Stadt C. Ich habe mich in der Stadt A meine Unterlagen abgegeben, da ich dort offiziell gemeldet bin. Meinen Führerschein habe ich leider noch nicht fertig. In der Stadt C habe ich voraussichtlich ab den 1. 03 ein Appartment. Dort muss ich mich dann anmelden. Was ist jetzt mit dem Führerschein? Muss ich meine Unterlagen (TÜV Unterlagen) noch mal abgeben? Wo muss ich die Prüfung machen? Ich weißt alles ist so verwirrend:(
2 Antworten
Du hast Dich (vermutlich ?) bei der Fahrschule in der Stadt A angemeldet Damit bist Du einen rechtsgültigen Ausbildungsvertrag eingegangen. Willst Du nun den Führerschein bei einer Fahrschule in Stadt B oder C fortsetzen, musst Du dies erst einmal mit der ersten Fahrschule abklären. Denn die müssen Dich erst einmal aus dem Ausbildungsvertrag entlassen. In dieser Situation kannst Du dann gleich mit dieser Fahrschule abklären, wie es mit Deinen Unterlagen aussieht, ob die also an die andere Fahrschule weiter gegeben werden.
Die Unterlagen ziehen eigentlich mit um, da muss man sich nicht großartig drum kümmern. Die Prüfung muss am Wohnort, Arbeitsorts- oder Ort der Ausbildung stattfinden....andere Ort müsstest du vorab abklären lassen. Insofern wäre Stadt C möglich, da Ort der Ausbildung und Wohnort....Stadt A oder B nur, wenn dort auch weiterhin ein Wohnsitz besteht. (was ja bei vielen Leuten im Studium oder Ausbildung noch so ist...wie du es handhabst weiß ich ja nicht) Ansonsten müsstetst du, sofern du nach dem Umzug trotzdem in Stadt B zuende machen willst dir das genehmigen lassen. Evtl. möglich, wenn du begründest, dass du sowieso fast fertig bist...aber dat ist keine Garantie.
Von der Fahrschule musst du dich abmelden, sie muss dir eine Bescheinigung über die bisher absolvierten Theoriestunden (wenn nicht sowieso schon die Theorieprüfung gemacht wurde) und über die Sonderfahrten ausstellen. Eine Bescheinigung über die Anzahl der Übungsstunden ist nicht notwendig, da die sowieso nach Bedarf sind.