Ist es Pflicht eine Wohnung bzw Adresse / Postanschrift zu haben?
Hallo, ich habe mir neulich Gedanken gemacht was wäre wenn?
Sagen wir mal jemand hat viel Geld geerbt, mit viel meine ich etwa 50 Milionen. Wenn der jenige alles richtig macht, muss er nie wieder in seinem Leben arbeiten gehen.
Jetzt ist diese Person niemand der sich festsetzen will, in einem Haus oder Wohnung oder Land (der EU), hat auch keine Verwandten und ist ganz alleine. Nein der jenige kündigt sein Mietverhältnis, kauft sich ein riesengroßes Wohnmobil und will damit von Stadt zu Stadt reisen, mal ne Woche in Hamburg mal ne Woche in Dresden dann wieder in Stuttgart und von da nach Paris nach 2 Wochen nach Amsterdam und von da nach Madrid rüber usw.
Jetzt ist das aber so, überall wo man was beantragt muss man doch eine Adresse angeben. Sei es eine Versicherung oder der Personalausweis oder ein Konto bei einer Bank. Alle wollen eine Anschrift bzw Adresse wissen. Der jenige hat aber keine Wohnung weil er in seinem Luxuswohnmobil umherfährt und mal hier und mal dort ist.
Wie funktioniert das alles, vor allem muss man ja hier in Deutschland bei irgendeinem Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Aber der jenige ist ja nirgendwo auf Dauer und will sich auch keine Wohnung mieten/kaufen nur um eine Adresse zu haben was ja mit unnötigen Kosten verbunden wäre, zumal das er eigentlich nie dort sein wird.
Ich habe mir darüber echt den Kopf zerbrochen und gegoogelt aber keine befriedigende Antwort erhalten.
Vieleicht kennt sich jemand von euch aus.
Grüßle @ all
5 Antworten
Es gibt kein Gesetz, das den Bürger verpflichtet, eine Wohnung bzw. einen festen Wohnsitz zu haben.
Solch ein Gesetz wäre auch unrealistisch, weil es allein in Deutschland fast 900.000 Obdachlose gibt. Deren Notlage als Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand zu verfolgen, wäre verfassungswidrig.
Aber egal, ob man obdachlos ist oder ob man als 50-facher "Millionär ohne Wohnsitz" im Wohnmobil durch die Republik rollt: Das Leben ohne Wohnsitz ist verflucht schwer!
Du hast völlig Recht: Egal ob es um die Ausstellung eines Personalausweises, um den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder die Einrichtung eines Bankkontos geht - immer wird man nach seinem Wohnsitz gefragt. Aber nicht deshalb, weil man einen Wohnsitz haben muss, sondern nur deshalb, weil es absolut üblich ist, einen Wohnsitz zu haben.
Es besteht also nur die Üblichkeit, aber nicht die Verpflichtung, einen Wohnsitz zu haben.
Wer (aus welchen Gründen auch immer) keinen Wohnsitz hat, kann sich trotzdem einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen lassen, wo dann eingetragen wird, dass kein fester Wohnsitz besteht. Näheres kannst du hier nachlesen:
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
Bestimmte Berufsgruppen müssen tatsächlich einen festen Wohnsitz haben, wobei dieser Wohnsitz am Arbeitsort oder in dessen unmittelbare Nähe liegen muss.
Man nennt das Residenzpflicht.
Solch eine Residenzpflicht besteht beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare und Ärzte.
Die Zahl ist folgender Online-Veröffentlichung entnommen:
http://sowi.st-ursula-attendorn.de/ba/badoku01.htm
Dort wird u.a. ausgeführt:
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 860.000 Obdachlose. Diese Zahl setzt sich aus 591.000 Menschen ohne mietvertraglich abgesicherten Wohnraum und 269.000 wohnungslosen Aussiedlern zusammen. Allerdings sind diese Zahlen in keiner Bundesstatistik erfasst (lediglich Nordrhein-Westfalen führt seit den 60er Jahren eine Obdachlosenstatistik). Es sind vielmehr Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt wurden.
Also laut Wikipedia schätzten die Wohlfahrtsverbände 235.000 für 2009. Das klingt für mich wesentlich realistischer.
Die Festlegung auf eine aktuelle Zahl der Obdachlosen im Bundesgebiet ist problematisch. Solange keine offizielle Statistik geführt wird, bleibt zu viel Spielraum für Spekulationen. Die unterschiedlichen Einschätzungen spiegeln sich in den ebenso unterschiedlichen Zahlen wieder, die online veröffentlicht sind. Die deutlich niedrigere Zahl bei Wikipedia ist auch mir aufgefallen. Sie bezieht sich allerdings auf das Jahr 2009, wobei ich vermute, dass diese Zahl zwischenzeitlich gestiegen ist. Aber auch damit lande ich letztendlich wieder im Reich der Spekulation ;-)
Du hast aber schon gesehen, dass deine Seite von 2004 ist, oder? Das Problem der wohnungslosen Aussiedler hat sich beispielsweise inzwischen weitestgehend erledigt.
ohne feste Adresse kein Personalausweis und kein Pass. Ende der Reise
Falsch. Dann gibt es einen Ausweis ohne Adresse.
Ohne feste Adresse kein Personalausweis und kein Pass.
Woher stammt denn diese Fehlinformation?
Aus dem Reich der Legenden. Wie leider ein Großteil der "Informationen" auf Gute Frage.
wenn man den personalausweis schon vor dem erbe hatte und sein wohnmobil kfz angemeldet hat und dann erbt und auf reise geht und viele jahre weg bleibt, die gegend bzw das haus/wohnung bei der man gemeldet ist/war schon lange baufällig wurde und später abgerissen und dort nun ein kaufhaus steht und man von all dem nichts mitbekommen hat. wie ist das dann?
Dann soll er sich bei irgendeinem Freund anmelden - dann hat er auch gleich jemanden, der sich um die Post kümmert...
Ich glaube kaum, daß das ein normaler Mensch so macht. Du mußt irgendwo gemeldet sein, die Versicherungen, Post, Feunde, wie sollen die den erreichen können? Geht doch garnicht. Kein Mensch kann völlig autark leben. Oder er sit pro forma bei einem Kumpel gemeldet, mit dem er engen Kontakt hält, damit der für die Außenwelt erreichbar ist.
aber was wenn der jenige wirklich niemand hat und niemand will keine freunde keine frau keine familie ......? ich meine man kann sich doch nicht irgendwo anmelden wo man im zweifelsfall nie wieder hin kommt, weil man zu viel mit reisen und fahren beschäftigt ist
Ohne Anschrift keinen Ausweis und kein Reisepaß und kein Bankkonto! Und so bescheuert ist sicher kein Mensch, daß er 50 Millionen im Wohnmobil versteckt! Garantiert nicht!
Ohne Anschrift keinen Ausweis und kein Reisepaß und kein Bankkonto!
Das ist eine Tatsachenbehauptung, zu deren Begründung die Angabe einer Rechtsgrundlage erforderlich ist. Da diese fehlt, ist deine Behauptung falsch.
@ bienle123:
Ohne Anschrift keinen Ausweis.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Bundesbürger ab 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis zu haben. Hier ist es nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Willst du jetzt ernsthaft behaupten, dass diesen gesetzlich zwingend erforderlichen Ausweis nicht bekommt, wer keinen Wohnsitz hat?
Was wäre dann eigentlich mit den 900.000 Obdachlosen in Deutschland? Die müssen dann zwar laut § 1 des Personalausweisgesetzes zwar einen Ausweis haben, dürfen diesen Ausweis aber gar nicht bekommen? Oder wie?
Könntest du deine Antwort bitte erläutern und wirklich mal substantiiert darlegen, aus welchen Rechtsgründen ein gesetzlich vorgeschriebener Personalausweis mangels Wohnsitzes nicht ausgestellt werden darf?
Nun ja - aber ob dieser Pass mit der Anschrift "ohne festen Wohnsitz" sich auf Reisen so gut macht? Ich sehe da Probleme an der Grenze auf den frischgebackenen Millionär zukommen. Vielleicht befragt man ihn nur ausführlich, vielleicht verweigert man ihm auch die Einreise.
-> Wenn derjenige nicht ganz doof ist, kauft er eine Mehrzimmerwohnung, vermietet sie an Studenten als WG, und "wohnt" selbst auch dort. Er kann ja einem der Studenten das Zimmer 10 oder 20 Euro billiger geben und ihn dafür beauftragen, ihm die Post einzuscannen.
Nun ja - aber ob dieser Pass mit der Anschrift "ohne festen Wohnsitz" sich auf Reisen so gut macht? Ich sehe da Probleme (...)
Sorry, aber mit deiner oben zitierten Feststellung beanmtwortest du leider nicht meine Frage. Sie lautete:
Könntest du deine Antwort bitte erläutern und wirklich mal substantiiert darlegen, aus welchen Rechtsgründen ein gesetzlich vorgeschriebener Personalausweis mangels Wohnsitzes nicht ausgestellt werden darf?
Anlass dieser Frage war wiederum deine vorangegangene Tatsachenbehauptung:
Ohne Anschrift keinen Ausweis
Diese durch nichts belegte Tatsachenbehauptung halte ich für falsch, weil gemäß § 9 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) für die Ausstellung eines Personalausweises nur der Antrag des Ausweisinhabers, jedoch nicht der Nachweis eines festen Wohnsitzes erforderlich ist.
Da das zitierte Gesetz etwas völlig anderes bestimmt, als du es hier behauptest, bitte ich erneut, die Rechtsquelle anzugeben, auf die du deine Tatsachenbehauptung stützen willst. Allgemeine Praktikabilitätserwägungen, wie du sie hier anstellst, stellen naturgemäß keine gesetzliche Rechtsgrundlage dar und können diese keinesfalls ersetzen.
Wenn er die 50 Million nicht immer mit sich rumschleppen will, braucht er eh eine Adresse, weil er sonst kein Konto haben kann.
Aber es ist in Deutschland eh sein Problem, wie er es realisiert ... er muss mit "ladungsfähiger Adresse" gemeldet sein ... siehe Personenstandsgesetz (<http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsgesetz_%28Deutschland%29>). Ggf. findet sich ein EU-Land, wo das anders ist. Dann kann er erstmal dahin "umziehen".
@Antwortgeber:
Du argumentierst zwar mit dem Personenstandsgesetz, ohne aber offenbar dessen Inhalt zu kennen. Regelungsinhalt dieses Gesetzes ist lediglich, was genau ins Personenstandsregister einzutragen ist, nämlich Ehen, Lebenspartnerschaften, Geburten, Sterbefälle.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/PStG
In keiner zum Personenstandsgesetz gehörenden Einzelnorm ist jedoch als Eintragungsvoraussetzung das Erfordernis eines festen Wohnsitzes oder einer ladun gsfähigen Anschrift festgelegt. Deshalb ist sachlich nicht nachvollziehbar, was du eigentlich meinst, wenn du schreibst:
er muss mit "ladungsfähiger Adresse" gemeldet sein ... siehe Personenstandsgesetz
Da hast Du Recht. Habe mich mit dem Personalausweisgesetz vertan.
<http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/> (primär §1 und §5)
Auch da steht nicht, dass man eine Adresse haben muss, sondern nur, dass eine solche ggf. in den Personalausweis einzutragen ist. Keine Adresse => Kein Eintrag. Den Ausweis gibt's trotzdem, § 9 (1) Satz 1 Personalausweisgesetz.
Stimmt genau!
§ 9 Abs. 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) setzt lediglich den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises voraus, ohne das Erfordernis eines Wohnsitzes des Antragstellers zu statuieren.
Ich habe die beiden Paragraphen klar benannt. Aber für dich zitiere ich es denn auch mal:
§1(1) PAuswG: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
§5 (2) PAuswG: Der Personalausweis enthält [...] folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber: [...] 9.Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“ [...]
§9 (1) sagt eigentlich nur aus, dass man es auch selbst beantragen muss und nicht einfach darauf warten darf, dass sich schon die Behörde meldet.
Wo im Personenstandsgesetz steht, dass man eine ladungsfähige Anschrift haben muss?
Woher nimmst du diese Zahl?