Fahrtauglichkeit bei Senioren - Kann man da jeden "anschwärzen"?

4 Antworten

Nur weil jemand sagt, dass ein anderer nicht mehr fahrtauglich ist, muss man seinen Führerschein noch nicht abgeben. Zuerst werden die Polizeibeamten ja mal feststellen, ob der "Angeklagte" geistig noch soweit fit ist.

Wenn diese Person dann einen schon etwas dementen Eindruck erweckt, kann es durchaus sein, dass die Polizei den Führerschein einbehält. Bei geistig völlig "normalen" Menschen wird dies sicher nicht der Fall sein.

Die Polizei wird nur Hinweisen nachgehen, die auch begründet sind. Und mit Sicherheit brummen sie auch nicht jedem einen Test auf, wenn die Person an sich topfit scheint.

Aber: Wenn jemand einen Test machen muss und diesen nicht besteht, der wird ja absolut zu Recht aus dem Verkehr gezogen! Ich verstehe nicht, wie man das als "grundlos" bezeichnen kann.

Prinzipiell finde ich regelmäßige Kontrollen ganz unabhängig vom Alter sehr sinnvoll.

Franz577 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 15:56

Grundlos meine ich insofern, daß es ein Unding wäre, jemandem grundlos solche Scherereien machen zu können. Wenn ein älterer Mensch bis dato immer unauffällig gefahren ist und nur aufgrund der Missgunst eines anderen dazu genötigt werden könnte, sich testen lassen zu müssen, dann fände ich das schon ziemlich dreist.

DieKatzeMitHut  18.01.2016, 16:26
@Franz577

Es ist aber wichtig, dass solchen Hinweisen nachgegangen wird - und besser dann wird jemand getestet, der keine Probleme hat, als dass jemand weiterhin fährt, der einfach nicht mehr hinters Steuer gehört!

Franz577 
Beitragsersteller
 19.01.2016, 08:09
@DieKatzeMitHut

Ja schon, aber du siehst doch sicher selbst ein, daß damit viel Schindluder getrieben werden kann. Weder ist ein bestandener Test ein Beweis dafür, daß die Meldung ungerechtfertigt war noch ist ein nichtbestandener Test zwangsläufig ein Grund zum Entzug der Fahrerlaubnis. Denn derselbe Senior, der den Test nur knapp nicht bestanden hat, hätte ihn vielleicht eine Woche später bei besserer Tagesform knapp bestanden.

Darum sollte so ein Test nur auf polizeiliche Anordnung durchgeführt
werden müssen und nicht, weil irgendjemand meint, irgendwas gesehen zu haben und melden zu müssen.

Nur darauf will ich hinaus.

DieKatzeMitHut  19.01.2016, 12:21
@Franz577

Aber wann soll so eine polizeiliche Anordnung denn erfolgen? Die Polizei sieht nunmal nicht alles und ich finde es wichtig und gut, dass soetwas gemeldet werden kann - natürlich obligt es dann der Polizei einen Test anzuordnen oder eben nicht.

Und was heißt, bei einer besseren Tagesform hätte er den Test vielleicht bestanden? Muss ich etwa darauf hoffen, dass der Autofahrer gerade mal gut drauf ist, damit er mich nicht gefährdet?
Sorry, man sollte in jeder Verfassung Auto fahren können - bzw. in einer Verfassung, in der man es nicht kann (und ergo so eine Prüfung nicht bestehen würde), sollte man das Fahren sein lassen!

Man muss sich auch vor Augen halten, dass man nicht durch einen Fahrtauglichkeitstest rasselt, weil man 2km/h zu schnell fährt oder mal das Blinken vergisst.

Franz577 
Beitragsersteller
 19.01.2016, 13:09
@DieKatzeMitHut

Es ist schon richtig, was du sagst. Aber verstehst du denn nicht, worauf ich hinaus will? Es kann doch nicht angehen, daß jemand, der absolut sicher fährt, so einen Test machen muß, nur weil jemand aus reiner Bosheit fälschlicherweise das Gegenteil behauptet! Darum geht es doch!

Und ich traue mir wetten, daß nicht nur Senioren, sondern bestimmt auch so manch jüngerer Mensch einen solchen Test nicht bestehen würde.

Aber wo fängt man an und wo hört man auf?

DieKatzeMitHut  19.01.2016, 21:46
@Franz577

Natürlich verstehe ich das.

Aber zum einen kommt das ja so häufig nun wirklich nicht vor, und zum anderen bekomme ICH lieber einen unnötigen Test aufgebrummt (mit dem ich meinem bösen Nachbarn dann zeigen kann, dass sein Gehabe gar nichts bringt), als dass irgendwelche Menschen durchs Raster fallen und nicht geprüft werden, obwohl das bitter nötig wäre.

Ja das ist möglich .......allerdings sollte man sich das gut überlegen .....denn besteht der Senior den Test ohne besonders aufzufallen könnte er zurückschlagen ....mit dem §186 STGB .....Üble Nachrede

Franz577 
Beitragsersteller
 19.01.2016, 08:04

Ach so, anonymen Hinweisen muß die Behörde also nicht nachgehen, oder?

Aber selbst wenn die Hinweise nicht anonym sind, dann würde ich es nicht richtig finden, nur alleine deswegen jemanden zu einem Test vorzuladen. Denn außer dieser Aussage gibt es sonst keinen Beweis dafür, daß der Senior tatsächlich unsicher gefahren ist.

Und umgekehrt ist auch ein Bestehen dieses Tests kein Beweis dafür, daß der Senior nicht tatsächlich mal unsicher gefahren ist.

Darum sollte so ein Test nur auf polizeiliche Anordnung durchgeführt werden müssen und nicht, weil irgendjemand meint, irgendwas gesehen zu haben und melden zu müssen.

Das könnte aber auch umgekehrt dazu führen, dass derjenige, der da Falsches behauptet, eine Anzeige wegen Falschaussage bekommt.

Franz577 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 15:54

Dann müsste man diesem aber erst mal eine solche nachweisen können. Wenn jemand behauptet, er habe gesehen, wie jemand unsicher gefahren ist, wer will ihm das Gegenteil beweisen?

Kuno33  18.01.2016, 16:00
@Franz577

Da wäre ich vorsichtig. Wenn ich etwas behaupte, kann ich mal sehr schnell in die Situation kommen, dass ich das belegen muss. Übrigens kannst Du auch bei anderen Fahrern Behauptungen aufstellen, dass sie / er unsicher oder Schlangenlinien oder sonst etwas gefahren sei. Auch das könnte dazu führen, dass der Fahrer eine Vorladung bekommt.

Stell Dir vor, Du behauptest Dein "puckliger Nachbar" sei bei Rot über die Straße gegangen. Meinst Du, dass Du nicht auch in die Mangel genommen werden könntest, oder glaubst Du es trofft dann nur Deinen Nachbarn?

Franz577 
Beitragsersteller
 19.01.2016, 07:59
@Kuno33

Ok, aber du verstehst, worauf ich hinaus will, oder? Es geht ums Belegen und das kann man nicht. Wenn man behauptet, jemand sei unsicher gefahren, wie soll man das belegen können? Sowas darf also kein Grund sein, jemanden vorzuladen und ihn einen Test machen zu lassen, außer die Polizei selbst würde das feststellen.