Jobcenter Lehnt Bildungsgutschein ab?
Hallo,
Kurze Frage ich lebe zurzeit vom Jobcenter (bin nicht stolz drauf!) habe leider keine Ausbilldung absolviert. Jetzt zum eigentlichen Thema. Ich habe eine einstellungszusage für eine stelle als Lkw fahrer. Habe dieses Angebot rein gereicht mit der bitte, dass Sie mir den C1e Führerschein bezahlen. Erst haben Sie gesagt ich solle die Kosten für die Fahrschule einreichen wie teuer denn der ganze Spaß wird. OK kein problem habe mir ein Angebot abgeholt ( Sie sagten nicht, wie viele Angebote ich einholen soll) und ein vorläufigen Arbeitsvertrag sollte ich vorlegen. Dies tat ich auch. Jetzt kommt es! Es wurde Abgelehnt. Obwohl es ja ein Urteil gibt was besagt, dass Sie den Führerschein bezahlen müssen, wenn dadurch ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht. Auszug von dem Urteil.
( Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden)
Wie soll ich weiter vorgehen? hat jemand eine Ahnung? Rechtsanwalt und dann darauf pochen? FÜR HILFSREICHE ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN!
3 Antworten
das von Dir zitierte Urteil bezieht sich auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Du hast beim Jobcenter aber einen Bildungsgutschein "beantragt".
Das sind 2 unterschiedliche Förderungen mit verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Daher wird Dir dieses Urteil in Bezug auf einen Bildungsgutschein wahrscheinlich wenig weiter helfen...
Und ob ein bestimmtes Urteil, welches sich auf einen bestimmten Einzelfall bezieht, sich auch auf Deinen Einzelfall anwenden lässt? Da kann schon eine kleine Abweichung im Sachverhalt zu einem anderen Urteil / Ergebnis führen...
Denn sowohl Bildungsgutschein als auch Förderungen aus dem Vermittlungsbudget sind Ermessensleistungen, auf die Du keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch hast. Der ergibt sich auch nicht aus diesem Urteil.
An Deiner Stelle würde ich auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, damit Du zumindest schriftlich Widerspruch einlegen kannst.
das ist wohl eher der sehr oberflächliche Pressebericht über ein Urteil...
hast Du mal direkt nach dem Aktenzeichen "L 15 AS 317/11 B" gegoogelt?
Da kommen noch einige weitere Details zu Tage, die diesen Einzelfall genauer beleuchten, die meiner Meinung von Deiner Situation deutlich abweichen.
wie gesagt: ich würde auf eine schriftlichen Bescheid drängen, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann.
Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen! Das JC muss alles Erdenkliche tun, um dich in Arbeit zu vermitteln. Übernehmen sie nicht die Kosten für den Führerschein, dann lassen sie dich absichtlicher länger von den Leistungen leben und versauen dir das Jobangebot.
Das Problem ist: u25 wollen sie dich unbedingt in eine Ausbildung vermitteln und ab u25 wirst du auch nicht mehr in ausbildungsrelevante Maßnahmen gesteckt z.b.
So siehts aus. ich hatte auch mal gelesen, dass wenn die mich in ach so tolle Maßnahmen stecken, hinterher sagen können, das ich das Buget schon ausgeschöpft habe. Ich meine, dass wir eine EGZ vereinbarung haben, in der steht, dass das Jobcenter und ich alles dafür tun müssen, dass ich wieder in arbeit komme. Jetzt habe ich eine Stelle, und die Lehnen mich ab. Ist doch ein Witz. Was soll ich denn noch machen?
Wärst du mit der Stelle komplett von Hartz4 weg oder würdest du noch aufstockend Leistungen beziehen?
ich wäre komplett weg darum geht es ja schließlich
Einen Bildungsgutschein gibt's erst nach drei Monaten, falls sich das nicht geändert hat.
Das heißt, ich werde jetzt auf deutsch gezwungen 3 Monate Arbeitslos sein muss bis sie mir das Bewilligen? das kann doch nicht sein oder? Zumal ich auch ein Arbeitsvertrag habe der besagt das ich sofort anfangen kann?
Wurde mir mal so gesagt. Die haben ihre Bestimmungen. Was steht denn in der Ablehnung?
DIe haben gesagt Zitat "ich wäre ja noch Jung (bin 24 werde bald 25) ich könne ja noch eine Ausbildung machen) eh ok dachte ich mir mit meinem Zeugnis eine Ausbildung nun ja. Jetzt stelle ich mir die Frage, soll ich das von einem Anwalt überprüfen lassen? Ich meine, es gibt halt da dieses Urteil zu.
Ja,ok. Dann lass dich mal irgendwo beraten. Kenne mich nicht so gut aus. Viel Glück!
Hallo,
Hier ist nochmal das komplette Urteil von dem LSG. Und anscheinend ist das bindent für alles Bundesländer. Also hoffe ich zumindest.
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Laut des § 16 SGB II können Jobcenter Erwerbslosen im Arbeitslosengeld II-Bezug auch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bewilligen. Hierfür kommen zum Beispiel eine Übernahme von Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage, wenn der Betroffene einen Job gefunden hat. Kann ein Hartz IV-Bezieher mithilfe eines Führerscheins einen neuen Arbeitsplatz finden, so gilt § 16 SGB II auch hier, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte. Das Gericht verurteilte die Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung die Behörde zur Übernahme der Kosten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im konkreten Fall der Kläger einen Arbeitsplatz erhalten würde, wenn er zuvor einen Führerschein der Klasse B absolviert. Hierzu legte der Betroffene der Behörde und weiteren dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des potenziellen Arbeitgebers vor.
Im weiteren erklärten die Richter, der Kläger habe glaubhaft machen können, dass mit Hilfe der Fahrerlaubnis Klasse B ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dies entspreche dem Ziel des „Förderns“ im SGB II. Ebenso habe er die tatsächlich anfallenden Kosten für den Führerschein durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachgewiesen. Und der Betroffene habe ebenso belegt, dass er kein Geld habe, um den Erwerb des Führerscheins selbst ganz oder teilweise zu finanzieren. Das Jobcenter musste nunmehr im Rahmen einer Fortbildung die Kosten für den Führerschein übernehmen.
Was denkst du darüber? Versuchen oder nicht versuchen?