Führerschein in anderer Stadt machen?

4 Antworten

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 17 Praktische Prüfung

Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.

Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html

Ohne gute Begründung wird das nicht gehen. Wenn du dort studierst oder arbeitest, wird das sicher kein Problem sein.

Den Führerschein kannst du machen, wo du willst.

Du kannst den Schein machen wo Du willst.