Kann ich den durchgangsarzt verklagen wegen unterlassener Hilfeleistung?

7 Antworten

Ich würde natürlich in dem Fall jemanden anrufen, ob er mich abholen kann und evtl. auch sehr lange darauf warten. Man könnte auch schon im Krankenhaus bei der BG / Krankenkasse anrufen und den Fall schildern. Ggf. kann man von dort aus etwas machen.

Im Notfall würde ich aber auch ein Taxi rufen und auch notfalls ohne Geld fahren. Natürlich würde ich das Taxi bezahlen. Auf Rechnung, über den Umweg über die Bank oder über Geld, was zu Hause liegt. Außerdem besteht bei vielen Taxis auch die Möglichkeit direkt per EC zu zahlen.

Lumbago666  28.07.2016, 13:39

Ach ja... die Frage ist, ob Du klagen kannst?

Klagen kannst Du immer und gegen alles. Allerdings halte ich das nicht für sinnvoll, weil Dir eine abgewiesene Klage am Ende gar nichts bringt. Es bringt Dir aber auch nix,  wenn Du wegen der Meinung von irgendwem aus dem Netz nichts getan hast und dadurch Schäden entstehen.

Bevor Du irgendeine Klage losballerst, lass Dich lieber anwaltlich beraten.

Ich würde hier auf jeden Fall nicht zum Wald und Wiesen-Anwalt gehen, sondern zu einem Fachanwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht.

Klar kannst du den Arzt verklagen. Du  läufst damit jedoch ins leere.

Ein  Anwalt freut sich über diese Einahme.

Solche Transporte werden von keiner GKV u. PKV  mehr bezahlt.

Notfallfahrten ins KH ja. Arzt hin u. Rückfahrten zu ambul. Zwecken bekommst du nur von den Kassen bezahlt wenn du die Pflegestufe 2 hast oder einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen aG +B, bzw. du wärst Dialysepatient.

Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, kannst du die Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen per Antrag bei der BG geltend machen.

lese hier diesen Link:

https://www.bghw.de/arbeitnehmer/unsere-leistungen/geldleistungen/reisekosten

Nein, das ist keine unterlassene Hilfeleistung. Er hat deinen Beinbruch ja behandelt. Du bist ja irgendwie nach Hause gekommen, also hattes du ja eine Möglichkeit auch ohne Beförderungsschein. Du kannst ja die Quittung für das Taxi bei der Berufsgenossenschaft einreichen.

Naja Unterlassene Hilfeleistung zählt m.E. nur, wenn er Dich in einer Notsituation (z.B. blutend) nicht beachtet hätte.

Da Du die Koste für den Transport aber von der BG zurückbekommst, stellt sich mir die Frage welchen "Schaden" Dir der Arzt durch die Unterlassung zugefügt haben könnte.

andyluckin 
Beitragsersteller
 25.07.2016, 10:12

weil ich dort noch nicht meine rechte kannte der arzt sagte du hast keinen Anspruch also bin ich 2 stunden mit den Krücken und gebrochener Hand nachhause gehumpelt

klar kannst du ihn verklagen! Ob das aber was bringt ist ungewiss.