Kann ich bei der Vermietung die Einbauküche kostenlos überlassen und die Instandhaltung auf den Mieter abwälzen?
Wie ist das geregelt?
13 Antworten
Ich verstehe, dass Du der Vermieter bist ??
Ja, das kannst Du, aber das ist nirgendwo geregelt, sondern das solltest Du in den Mietvertrag aufnehmen. Dann ist es verbindlich.
Solange das im Mietvertrag vereinbart ist, greift automatisch der § 535 BGB, d.h. die Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter alle Reparaturen übernimmt, ist das unwirksam.
Danke, das meinte ich ja auch. So werde ich das auch machen.
Wenn du Sie ihnen komplett überlässt dann hat er logischerweise auch für etwaige Reparaturen zu sorgen. Du kannst die Küche allerdings auch mit in die Miete (glaub das betrifft die Nebenkosten) mit einrechnen aber sobald sie zahlen musst du halt wenn was kaputt geht es in Ordnung bringen. Entweder oder heißt es hier.
Das kannst Du machen. Das ganze nennt sich Leihe und ist in den §§ 598 ff. BGB geregelt.
Ich würde dies aber nicht in den (Formular-)Mietvertrag mit aufnehmen, sondern über einen separaten Vertrag vereinbaren.
Das kann dir nur der Vermieter sagen.
Bin ganz schön blöd. Mußt halt den Mieter fragen ob er/sie das will. Ist dann eine Schenkung, aber bitte schriftlich.
Das bezieht sich auch auf andere Antworten: Warum sollte man eine Küche - die laut Kommentar 3.000 € wert ist - einem Mieter schenken?
Würdest Du einfach so solche Werte verschenken? Was, wenn der Mieter nach einem Jahr auszieht? Dann kann er die Küche mitnehmen.
Es geht mir nicht darum sie zu verschenken, sondern um sie zu verleihen gem. BGB §598 !
Das muß einfach der Mieter entscheiden. Ja, die Küche bleibt drinn mit Leasingvertrag. Nein, die Küche muß raus was der Mieter verlangen kann.
Nein, die Küche muß raus was der Mieter verlangen kann.
Der Mieter kann gar nichts verlangen. Wenn die Küche Teil des Mietvertrags/der Wohnung ist, bleibt sie auch dort.
Und wenn die Küche nicht drinn steht?
Wenn die Küche nicht im Mietvertrag erwähnt ist, gehört sie auch automatisch zur Mietsache.
Ja, das kann man.
Zunächst wäre bereits der aussichtsreiche Mietinteressent im Vorfeld der Vertragsverhandlungen, also der Besichtigung, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, das die vorhandene EBK nicht zur Mietsache gehört.
Wer da als VM ganz sicher gehen wollte, dass der M später nicht auf Gemietet wie besichtigt oder Verbundvertrag plädiert, um etwa nach 10 Jahren einen neuen Herd beanspruchen zu können, lässt sich etwa folgende Erklärung unterschreiben oder versichert sich eines Zeugen, erklärt zu haben::
"Erklärung Der Unterzeichner erkennt an, dass die vorhandene Einbauküche mit Elektrogeräten nicht zur Mietsache gehört, vielmehr unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.
Diese Leihe i. S. d. § 598 BGB verpflichtet den Entleiher (Mieter) zu pfleglichem Umgang und Tragung gewöhnlicher Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache (Reparaturen)."
Dannlässt man sich folgenden ausgefüllten
Leihvertragunterschreiben, bevor man Mietvertrag schlösse: http://www.mietrecht.org/mietvertrag/einbaukueche-verleihen-vorlage/
G imager761
dANKE: dAS IST GENAU DAS WAS ICH GESUCHT HABE: vIELEN dANK DAFÜR:
Bin der Vermieter!