Kann ich als Fahrzeughalter bei Fahrerflucht belangt werden, wenn eine andere Person gefahren ist?
Ich habe einem Freund von mir mein Auto geliehen. Mit diesem hat er auf einem Parkplatz beim Ausparken ein anderes Auto angefahren. Allerdings hat er sich trotzdem vom Unfallort entfernt, hat also Fahrerflucht begangen. Muss ich als Halter jetzt (so es zur Anzeige kommt), für den Schaden haften oder muss er als Unfallverursacher dafür aufkommen? Was würde passieren, wenn ich angebe, dass ich nicht wüsste, wer meinen Wagen gefahren hat und nachweisen kann, dass ich zu dem Zeitpunkt definitiv nicht gefahren bin? Würde es dann zur Einstellung des Verfahrens kommen?
8 Antworten
erstmal wirst du dafür verantwortlich gemacht, da du als halter eingetragen bist. natürlich hast du die möglichkeit darzulegen, dass du nicht der verursacher bist. den rest muss dann staatsanwaltschaft und gericht entscheiden.
Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht, aber Du musst angeben, wer gefahren ist.
Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet für einen Schaden, der beim Betrieb des Fahrzeuges entsteht (§ 7 StVG: "Haftung des Halters, Schwarzfahrt").
Normalerweise der Verursacher, aber melde es doch selber, dann kommst du noch besser weg, sonst verschleierst du die Tat und das ist nicht gut für dich. Geh zur Polizei!
Wegen der Straftat des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" (§ 142 StGB) kann nur der tatsächliche Täter bestraft werden. Kann der nicht ermittelt werden, dann wird eben niemand bestraft.
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Den angerichteten Schaden muss der Halter des schädigenden Fahrzeuges bzw. dessen Versicherung (§ 7 StVG) tragen.
wenn ich mich nicht irre bezahlt das deine versicherung und holt es vom fahrer wieder, du gehst mit deine prozente hoch, hast du denn dein auto auf mehrere fahrer abgeschlossen???