Kann ich -als biologischer Sohn- meinem Vater in rechtlicher und offizieller Weise die Vaterschaft aberkennen?

6 Antworten

Das was Du hier anstrebst, ist nicht möglich. Denn selbst wenn Du im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert würdest, blieben Deine Abstammungsdaten dann in der Geburtsurkunde bestehen.

Vielleicht gibt es später bei einer Eheschließung  zumindest die Möglichkeit den Namens des ungeliebten Vaters abzulegen.

thelatephoenix 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 21:54

Das scheint mir eine fundierte Antwort zu sein. Nicht das, was ich gern gelesen hätte, aber das konnte ich auch nicht erwarten. Vielen Dank!!!

wilees  06.09.2016, 21:54
@thelatephoenix

Gern geschehen, ich wünsche Dir alles Gute.

Nein, man kann sich rechtlich weder "entvatern" oder "entmuttern".

Man könnte aber per Gericht deinen Eltern verbieten, mit dir Umgang zu haben, wenn du nachweisen kannst dass sie (er) dir "böses getan haben".

Du könntest die Vaterschaft nur aberkennen wenn er nicht dein Vater wäre, sonst geht das nicht.

Nein, das kannst du nicht. Du kannst dich von einem anderen männlichen Wesen adoptieren lassen, dann hast du einen neuen Namen.

Ob du dann deine Erbansprüche gegen Vater 1 (den hats du nämlich trotzdem) realisierst, das Geld vl.t spendest oder nur gegen deinen neuen Vater 2, bleibt dir überlassen.

thelatephoenix 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 21:55

Die Sache mit dem Spenden gefällt mir...

Du könntest dich adoptieren lassen. Die Vaterschaft selber ist jedoch nicht anfechtbar.