Kann ich -als biologischer Sohn- meinem Vater in rechtlicher und offizieller Weise die Vaterschaft aberkennen?
Sehr geehrte Internetgemeinde,
wie der Fragestellung zu entnehmen ist, befasse ich mich ernsthaft mit dem Wunsch, nicht nur jegliche "familiären", sozialen und sonstigen Verbindungen zu meinem Vater zu kappen, sondern -wenn möglich- mich auch im rechtlichen Sinne komplett von ihm zu trennen, sodass in keinster Weise mehr (außer genetisch) ein Verwandschaftsverhältnis zwischen uns besteht. Leider finde ich im Internet keine konkrete Antwort auf meine Frage, vielleicht liegt das aber auch an mir oder gar der Tatsache, dass es einfach keine zufriedenstellende Antwort gibt.
Hat irgendjemand eine Antwort auf meine Frage, die er/sie mit dem entsprechenden Gesetzestext/Präzedenzfall untermauern kann?
Zu mir: männlich, 27 Jahre alt, ledig
Um möglichen Moralaposteln vorzubeugen, möchte ich feststellen, dass es mir nicht darum geht, mich vor wie auch immer gearteten Verpflichtungen zu drücken. Dies ist eine Entscheidung, auf die ich in jahrelanger Psychotherapie, diversen Klinikaufenthalten und einem nicht gerade angenehmen Leben hingearbeitet habe. Ich bitte euch auch vom Thema "Erbe" abzusehen, für diesen Schritt verzichte ich gern auf seine Immobilien. Ach, verzichtet bitte auf alles, bis auf die Antwort....ich wäre euch sehr, sehr dankbar.
Hoffnungsvolle Grüße, der Fragesteller
6 Antworten
Das was Du hier anstrebst, ist nicht möglich. Denn selbst wenn Du im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert würdest, blieben Deine Abstammungsdaten dann in der Geburtsurkunde bestehen.
Vielleicht gibt es später bei einer Eheschließung zumindest die Möglichkeit den Namens des ungeliebten Vaters abzulegen.
Gern geschehen, ich wünsche Dir alles Gute.
Nein, man kann sich rechtlich weder "entvatern" oder "entmuttern".
Man könnte aber per Gericht deinen Eltern verbieten, mit dir Umgang zu haben, wenn du nachweisen kannst dass sie (er) dir "böses getan haben".
Du könntest die Vaterschaft nur aberkennen wenn er nicht dein Vater wäre, sonst geht das nicht.
Nein, das kannst du nicht. Du kannst dich von einem anderen männlichen Wesen adoptieren lassen, dann hast du einen neuen Namen.
Ob du dann deine Erbansprüche gegen Vater 1 (den hats du nämlich trotzdem) realisierst, das Geld vl.t spendest oder nur gegen deinen neuen Vater 2, bleibt dir überlassen.
Die Sache mit dem Spenden gefällt mir...
Du könntest dich adoptieren lassen. Die Vaterschaft selber ist jedoch nicht anfechtbar.
Das scheint mir eine fundierte Antwort zu sein. Nicht das, was ich gern gelesen hätte, aber das konnte ich auch nicht erwarten. Vielen Dank!!!