Ist mein Vater ohne Sorgerecht Erziehungsberechtigt (nochmal)?
Hallo :)
Ich frage das jetzt nochmal, weil bei der Frage eben die Beschreibung anscheinend nicht dabei war (oder mein Handy zeigt mir das einfach nicht an...) :)
Meine Eltern sind nicht verheiratet und haben nach meiner Geburt auch kein Sorgerecht für meinen Vater beantragt. Inwiefern wirkt sich das auf die Erziehungsberechtigung aus? Ab wann ist jemand erziehungsberechtigt? Und ist er automatisch mein rechtlicher Vater, weil er mein leiblicher Vater ist oder muss das erst eingetragen werden? Ich weiß nicht ob meine Eltern das gemacht haben, also ob so eine "Anerkennungsurkunde" existiert (weil nur dann wäre das ja gültig). Könnt ihr mir da helfen? Hab viel dazu recherchiert, aber nichts für mich brauchbares gefunden :)
LG :)
3 Antworten
Hallo erstmal.
wenn du ein nichteheliches Kind bist muss dein Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben in der festgelegt ist das es dein leiblicher Vater ist.Dies ist bei einem Jugendamt machbar.Auch wenn es dein leiblicher Vater ist kann deine Mutter bei einer Scheidung z.B das alleinige Sorgerecht haben wenn dein Vater damit einverstanden ist.Die muss Schriftlich gemacht werden.Erziehungsberechtigt ist immer der der dann auch das Sorgerecht hat.Hat dein Vater ein Teil des Sorgerechts ist er auch Erziehungsberechtigt.Ist dies nicht der Fall darf er sich auch in den wichtigen Sache wie Schulbesuch usw.nicht einmischen.Für dich ist es aber das allerbeste sich mit einem Jugendamt in verbindung zu setzen die Dir dann auch die Rechtssprechung erläutern..
Mal eine Frage, angenommen ich würde ausziehen wollen (und ich wäre schon 16/17) und meine Mutter wäre einverstanden aber mein Vater nicht, könnte ich dann trotzdem, weil die Entscheidung dann nur bei meiner Mutter liegt? Weil trifft dann (wenn mein Vater ja kein Erziehungsrecht hat) nicht meine Mutter die "schwerwiegenderen" Entscheidungen?
Dankeschön, das hat mir sehr geholfen :)
ob verheiratet oder nicht, das spielt heute keine Rolle mehr -
wenn deine Mutter nicht will, kann der Vater sich die Rechte erstreiten
wenn dein Vater nicht will, steht der Klageweg auch der Mutter offen
Diese "Anerkennungsurkunde" wie du sie nennst, ist die Geburtsurkunde in der steht, wer deine Eltern sind. Diese tragen auch dein Sorgerecht.
Nein, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht, das muss beantragt werden. Und genau das hat mein Vater ja nicht getan