Rechte des Erzeugers / Psychoterror?

9 Antworten

Hallo, das hört sich wirklich sehr beängstigend an und doch glaube ich nicht, dass dir hier jemand wirklich helfen kann. Soviel ich weiß, nützt es auch nicht, die Polizei einzuschalten, aber melden würde ich das trotzdem und hören, was sie dazu sagen.

Ich würde auch versuchen, Kontakt mit den Personen zu bekommen, die zuständig für das abschieben sind, allerdings nicht schriftlich sondern persönlich. Lasse dich nicht abweisen, sondern brauche alle vertretbaren Mittel, um ihnen dein Problem zu schildern, damit er so schnell wie möglich abgeschoben wird.

Angst wirst du/ ihr weiterhin haben, aber das Gefühl, etwas zu unternehmen, lenkt vielleicht ein bisschen davon ab und vielleicht auch das Wissen, dass es nicht mehr so lange dauert. Ich wünsche dir viel Mut und Kraft und vor allem, dass alles gut aus geht.

Du bist verheiratet, das Kind wurde in der ehe geboren. Dein Mann ist rechtlich der Vater und der leibliche Vater hat null Rechte! Und du solltest es tunlichst vermeiden ihm zu erzählen, dass er der Vater sein könnte...

Wegen der Bedrohungen: Polizei einschalten und zwar ohne wenn und aber! Er bedroht dich und deine Familie. Und wenn er abgeschoben werden soll, dann dürfte eine Anzeige die Abschiebung hoffentlich auch beschleunigen. Zudem solltest du ein Kontaktverbot einklagen und dass er zu euch Abstand halten soll.

Selbst wenn du ihm damals erzählt hast, dass es (wahrscheinlich) seine Tochter ist, so hat er keine rechtliche Handhabe einen Vaterschaftstest einzuleiten! Das Kind gehört rechtlich gesehen zu deinem Ehemann!

Der leibliche Vater hat nur dann eine Berechtigung zur Anfechtung, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Wenn aber der rechtliche Vater auch die tatsächliche Verantwortung getragen hat und mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, wie dies auch bei einem leiblichen Vater üblich wäre, kann der leibliche Vater selbst die Vaterschaft nicht anfechten. 

http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaft.html

Die Anfechtung der Vaterschaft wurde durch deinen Ehemann ja wohl kaum vorgenommen... Auf der Geburtsurkunde steht dein Ehemann und somit ist dein Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.

Dein Mann ist offiziell der Vater, daran gibt es nicht zu rütteln.

Melde dich umgehend bei der Polizei.

So kann der Erzeuger in Abschiebehaft genommen werden.

Nach meiner Erfahrung bemüht sich die Polizei bei solchen Situationen, dass das Abschiebeverfahren schneller abgewickelt wird.

Anzeigen und alles sammeln, was er tut. Wann er anruft, was er sagt ec. Seit ihr beide verheiratet? Dann könnte man vielleicht versuchen, das er die kleine Adoptiert, ich weiß nicht ob das geht, aber es wäre auch eine Möglichkeit.

Wünsche Euch weiterhin viel Kraft und das Terror bald vorbei ist.

137175 
Beitragsersteller
 27.11.2019, 01:12

Danke für deine Antwort. Ja, wir sind seit 3 Jahren verheiratet, also auch vor der Geburt der kleinen. Somit ist er ja auch auf dem Papier der Papa ..

wushelse  05.12.2019, 07:17
@137175

das ist er momentan noch. der biovater kann die vaterschaft jedoch durch klage anfechten und seine eigene feststellen lassen.

Bist Du denn verheiratet? Du schreibst"..ich und mein Mann..9 Jahre zusammen" Falls verheiratet ist das Kind in der Ehe geboren und dein Ehemann gilt als Vater. Falls ihr nicht verheiratet seid, was steht in der Geburtsurkunde?