Kann der Vater das Auto wegnehmen?

8 Antworten

Der Freund müsste nachweisen, dass er die Hälfte erworben hat, dann müsste er die zivilrechtlich einklagen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Kaufen Sie ein Auto, werden Sie mit der Bezahlung und der Übergabe des Fahrzeugs Eigentümer. Ihr Name ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) eingetragen. Rechtlich begründet die Eintragung im Kfz-Brief die Vermutung Ihrer Eigentümerstellung.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/haeufige-fragen/rechte-und-pflichten-im-auto

Der Eigentümer des Fahrzeuges ist immer die Person, deren Namen im Kaufvertrag steht und dem das Fahrzeug samt  Kaufvertrag und Urkunden übergeben wurde. Der Kaufvertrag ist also ausschlaggebend als Beweis, dass man Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Ob sich der Eigentümer danach auch in den Fahrzeugbrief eintragen lässt, ist nicht relevant. Der Kaufvertrag muss daher stets sicher verwahrt werden, wenn möglich mit Nachweis der Zahlung.

https://www.markt.de/niedersachsen/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/

Am Ende gilt also lediglich der Kaufvertrag. Wer steht da also drin?

Ob dein Freund den Wagen immer fährt ist nebensächlich. Ob der Vater die Versicherung zahlt ist ebenfalls nebensächlich. Selbst wer im Brief am Ende steht ist nebensächlich, solange der Name des Käufers im Kaufvertrag ein anderer Name ist.

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:04

Und leider steht da nur der Name des Vaters..

Kessie1  06.11.2021, 22:11
@Animosity

Dann ist die Sache klar...

Natürlich ist es durchaus vorstellbar, dass Ehepartner oder Eltern den Vertrag über den Kauf abschließen und auch die Rechnung bezahlen, das Eigentum aber Partner oder Kind erhalten soll. In vielen Fällen gibt es dadurch im Falle einer Scheidung, aber auch bei einer Erbschaft, erhebliche Schwierigkeiten zu beweisen, wer tatsächlich Eigentümer ist.
Ein Klassiker ist hier das gemeinsam vom beiden genutzte Auto, das jedoch meist nur von einem Ehepartner gekauft und zugelassen wird. Der andere Ehegatte hat dann erhebliche Schwierigkeiten zu bewiesen, dass der Wagen im gemeinsamen Eigentum stand.
Um dies zu vermeiden sollte schon beim Abschluss eines Kaufvertrages festgelegt werden, wer Eigentümer des Autos werden soll. Zumindest sollte zwischen Käufer und dem Eigentümer ein dementsprechendes Schriftstück für den Nachweis unterzeichnet werden.

https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/

Also sollte der Sohn in diesem Fall vielleiht eher versuchen wieder Frieden herzustellen! Besser als sich vor Gericht zu prügeln mit ungewissem Ausgang. Oder Gefahr zu laufen, dass der Richter sagt: dann verkauft den Wagen und teilt den Gewinn. Oder kann er sich dann davon ein eigenes Auto leisten? Plus Anwaltskosten, plus evtl. verlorenen Prozess?

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:21
@Kessie1

Ein friedlicher Ausgang scheint mir sehr utopisch. Generell schwierige Situation, um es milde auszudrücken.

Kessie1  06.11.2021, 22:30
@Animosity

Ach, nichts ist unmöglich... Er soll es versuchen! Oder beten, dass der Vater die Rechtslage nicht kennt und ihn auffordern ihm seinen Teil auszuzahlen.

Wenn der Vater schräg drauf ist, könnte er ja auch behaupten, der Sohn hätte ihm das Geld für den Wagen geschenkt.

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:39
@Kessie1

Habe schon ein paar kreative Ansätze weitergeleitet. Falls er aufgibt, werde ich ihn weiterschleifen und wir finden bestimmt eine Lösung. Nichts ist unmöglich :p

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 23:08
@Kessie1

Vielen Dank für deinen detaillierten Input. Bin gerade echt etwas gerührt, wie hilfreich die Leute hier sind. Habe mir die Links alle gespeichert. Danke, danke, danke.

Kessie1  06.11.2021, 23:11
@Animosity

Bitte gerne... auch wenn die Meinungen etwas auseinander gehen ;-). Und falls er doch beabsichtigt zu klagen, dann wäre das Urteil von Interesse. Wie Richter am Ende entscheiden kann eh Niemand voraussagen. Kommt letztendlich auch darauf an, wer den besseren Anwalt hat.

Aber er soll es erstmal mit einem Friedensangebot probieren, dann mit einer 50%Nutzung oder mit einer 50% Auszahlung... Vielleicht zeigt sich der Vater einsichtig.

Das Auto gehört allein Deinem Freund, wenn er es allein benutzt. Egal wer es bezahlt hat und egal wer das Autpo angemeldet hat und wer die Versicherung bezahlt. Sein Vater darf es ihm also nicht einfach wegnehmen.

NonNam  06.11.2021, 22:01

Spannende Rechteauffassung. Ich fürchte die hast Du ganz für Dich allein.

xNevan  06.11.2021, 22:00

Sorry wenn das ne dumme Frage ist, aber wenn es heißt das Auto wurde 50/50 bezahlt wie kann es da alleine dem Freund gehören? Weil er ja nicht alleiniger Eigentümer ist, oder sehe ich da was falsch?

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:07
@xNevan

Prinzipiell „gehört“ es ihm ja nur zur Hälfte. Nur habe ich bis eben auch nicht gewusst, dass diese 50/50 Aufteilung im Kaufvertrag nicht festgehalten wurde und da nur der Vater drin steht als alleiniger Käufer. Somit hat sich das wohl erledigt.

Roland Sperling  06.11.2021, 22:13
@xNevan

Wer etwas bezahlt hat, ist nach deutschem Recht völlig irrelevant für die Fragem wer der Eigentümer ist.

Roland Sperling  06.11.2021, 22:18
@Animosity

Nein, das würde ich nicht so sehen. Wenn nur der Vater im kaufvertrag steht, bedeutet das nur, dass er vom Verkäufer das Eigentum erworben hat. Das beweist aber nicht, dass er jetzt noch der Eigentümer ist. Im Gesetzbuch (BGB) steht eine Regel: grundsätzlich gilt derjenige als Eigentümer, der eine Sache besitzt. Das ist Dein Freund. Wenn der Vater behauptet, er sei der Eigentümer, müsste er beweisen, dass er das Auto Deinem Freund nur geliehen hat. Das wird er aber schwer nachweisen können, und die Indizien sprechen auch gegen eine solche Annahme. Denn wenn der Vater das Auto dem Sohn nur geliehen hat, warum musste der Sohn dann 50% des Kaufpreises zahlen? Es spricht dochalles dafür, dass er das Auto seinem Sohn geschenkt hat. Ich bleibe deshab dabei, was ich geschrieben habe.

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:26
@Roland Sperling

Zumindest hätten wir dann mit der Schenkung einen kleinen Lichtblick, wenn es wirklich eskalieren sollte. Vorerst hoffe ich aber für ihn, dass der Vater ihm das Auto lässt. Vielen Dank!

Kessie1  06.11.2021, 22:37
@Animosity
Das Vorliegen eines wirksamen Schenkungsvertrags ist aber nicht die einzige Voraussetzung für ein wirksames Schenken eines Autos. Vielmehr ist noch die Eigentumsübertragung an den Beschenkten erforderlich. Dies erfordert in der Regel die Einigung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, dass das Eigentum übergehen soll, sowie die Übergabe des Geschenks (§ 929 BGB). Die Übergabe setzt unter anderem voraus, dass der Schenker vollständig seinen Besitz an das Fahrzeug aufgibt. Dieser Umstand ist in der Praxis das häufigste Problem. So soll es für eine vollständige Besitzaufgabe nicht genügen, lediglich die Fahrzeugpapiere zu übergeben ( Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2005, Az. 17 U 180/04). Ebenfalls nicht ausreichend soll die Übergabe eines Autoschlüssels sein, wenn der Eigentümer weiterhin im Besitz der Fahrzeugpapiere bzw. der übrigen Autoschlüssel ist ( Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11 und  Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.07.2013, Az. 23 U 3950/12).

https://www.refrago.de/schenkung-eines-autos-unter-nichtehelichen-lebenspartnern-wie-verschenkt-man-ein-auto-an-seinen-freund-oder-seine-freundin/

xNevan  06.11.2021, 22:43
@Kessie1

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. 😊

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:00

Vielen Dank für die Antwort. Müsste er sich, falls beschriebenes Szenario doch eintreten würde, „einfach“ einen Anwalt nehmen oder welche Behörde ist dann zuständig?

Roland Sperling  06.11.2021, 22:12
@Animosity

Es war bestimmt so, dass das Auto von Anfang an von Deinem Freund benutzt werden sollte, und dass der Vater einerseits die Hälfte des Kaufpreises dazugegeben hat und andererseits bereit war, das Auto auf seinen Namen anzumelden und zu versichern. Genauso habe ich es mit meiner großen Tochter auch gemacht. Da gewiss nicht beide im Kaufvertrag stehen, war es entweder so, dass der Vater Deinem Freund die Hälfte des Gelds gegeben hat und Dein Freund dann das Auto gekauft hat, oder umgekehrt so, dass Dein Freund seinem Vater die Hälfte des Geldes gegeben hat, der Vater hat das Auto gekauft und dann seinem Sohn überlassen = geschenkt. In beiden Fällen ist Dein Freund Alleineigentümer, und der Vater darf das Auto nicht einfach wegnehmen. Tut er es dennoch, so kann sich Dein Freund das Auto enfach wieder zurückholen, wenn die Wegnahme seitens des vaters (rechtlich gesehen eigentlich ein Debstahl) noch frisch" ist, aso erst wenige Stunden zurückliegt. Ist diese Zeit überschritten, muss Dein Freund rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zivilrechtlich kann er eine Klage auf Herausgabe des Autos erheben. Strafrechtlich kann er einen Anzeige wegen Diebstahls stellen. Allerdings wird die Polizei ihm das Fahrzeug nicht wieder zurückgeben, sondern den Ausgang des zivilrechtlichen Klageverfahrens abwarten.

Das Auto wurde 50/50 gekauft,

wenn nur die Hälfte, könnt euch drüber streiten wer welches Teil behält :)))

Wenn Papi den Junior auszahlt, schon

wer steht im Kaufvertrag, ebenfalls beide? oder nur Papi, und junior hat seinen Teil erfüllt

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 21:56

Im Kaufvertrag steht lt Info des Freundes nur der Vater.

peterobm  06.11.2021, 22:02
@Animosity

blöd gelaufen, er hat Papi die Summe ohne Nachweis gegeben, Papi hat den Nachweis der Zahlung

Ratefuchs007  06.11.2021, 22:04
@Animosity
Im Kaufvertrag steht lt Info des Freundes nur der Vater.

Das hättest Du ja auch gleich erwähnen können, in diesem Fall ist nämlich der Vater der Eigentümer.

Animosity 
Beitragsersteller
 06.11.2021, 22:08
@Ratefuchs007

Sorry, ich hatte die Info selbst bis vor 5 Minuten nicht, weil ich erst durch eure Anmerkungen detaillierte Fragen an den Freund stellen konnte, um da die wichtigen Infos zu filtern. Wusste da selbst zu wenig Bescheid, pardon.

peterobm  06.11.2021, 22:11
@Animosity

alles gut, sind doch noch zum Ergebnis gekommen.

nicht so einfach die Materie, und was da alles mitspielt

Ratefuchs007  06.11.2021, 22:11
@Animosity

Kein Problem, alles gut. 👍

Das Auto gehört dann beiden zu 50 Prozent. Jetzt kommen wir zu der spannenden Frage wer da im Kaufvertrag steht. Das könnte ein Gericht interessieren,

Ansonsten darf es der eine ohne die Zustimmung des andern nicht verkaufen.

Das hat mit Vater/Sohn-Geschichten nichts zu tun,

Und verkauft es da der Eine trotzdem, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig,