Muss ich für den Unterhalt meines biologischen Vaters aufkommen?
Hallo,
mein Vater hat für mich und meine Geschwister kein Unterhalt gezahlt. Mittlerweile sind wir alle vier berufstätig. Nun weiß ich, dass unser Vater weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat und auch nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Sollte ihm nun etwas zustoßen, muss ich als sein Sohn für ihn einstehen. Kann ich dem entgehen in Anbetracht der Lage, dass er für mich auch keinen Unterhalt gezahlt hat und mich auch sonst nicht in schwierigen Lebenslagen unterstützt hat, sowie meine Geschwister auch nicht?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
7 Antworten
Nein, fuer normales Leben im Alter muessen die Kinder nicht aufkommen, auch nicht, wenn Unterhalt geleistet wurde. Er bekaeme dann Grundsicherung und da gehen Unterhaltsforderungen von Kindern nur, wenn sie mehr als 100 000 E pro Jahr verdienen. Normalverdiener sind da aussen vor.
Etwas anders sieht es aus, wenn er in ein Altersheim kommt, da werden sie sich wirklich an die Kinder halten. Hier waere es wichtig, alle Unterlagen aufzuheben, mit denen man nachweisen kann, dass er keinen Unterhalt gezahlt hat und sich ggf. auch nicht gekuemmert hat um seine Kinder. Dann hat man zumindest Chancen, nicht zahlen zu muessen. Eine Frau, deren Mutter sie in ein Heim gegeben hat als Kind und die sich nicht um sie gekuemmert hat, brauchte per Gerichtsbeschluss nicht zu zahlen fuer die spaetere Heimpflege der Mutter. Da lohnt es sich evtl. zu kaempfen.
Wieder anders sieht es aus, wenn es um Beerdigungskosten geht, die sind zu zahlen von den Kindern, falls kein anderer da ist. Wer nicht genug Einkommen hat, kann dann Zuschuesse beantragen, die anderen muessen zahlen.
Das ist im BGB ab § 1601 geregelt.
Im Normalfall wenn dein Vater unverschuldet in die Bedürftigkeit gelangt ist steht im Unterhalt von Verwandten in gerader Linie zu (Eltern oder Kinder). Da er allerdings nicht in eine Kasse gezahlt hat stellt sich mir die Frage weshalb das so sein soll. Entweder war er Selbstständig und hat nicht vorgesorgt, so kann hier der erste Absatz von § 1611 greifen und ihm eine grobe Vernachlässigung oder eine schwere Verfehlung vorgeworfen werden, sich abzusichern. In dem Fall müsstet ihr nicht zahlen. Wenn er allerdings nie gearbeitet hat und demnach auch kein Einkommen hatte erklärt das auch weshalb er euch keinen Unterhalt zahlen konnte. In diesem Falle müsst ihr allerdings für ihn aufkommen so bitter das auch ist.
Der Vatwer ist krankenversichert! Da greift nämlich § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5!
Was die Rentenversicherung angeht, ist das sein persönliches Perch. Dann wird er in die Grundsicherung nach SGB 12 fallen.
Was eure Unterhaltspflicht angeht: Fordern werden es die Behörden von euch, ja. Aber mit dem Verweis darauf, dass er sich trotz Leistungsfähigkeit seiner eigenen Unterhaltspflicht entzog könnt ihr euch verweigern.
Das habe ich so gemacht, als mein Erzeuger auf den selben Trichter kam. Ich konnte seine Unterhaltsverweigerung noch mit den aufbewahrtent Gerichtsunterlagen nachweisen. Ich habe das Urteil von damals kopiert, habe ein kurzes Schreiben aufgesetzt, dass der damals geurteilte Unterhalt noch immer offenstünde und habe deswegen eine Unterhaltspflicht meinerseits negiert. Und die Behörde hats geschluckt.
Ich habe mich durch die Lehrzeit buchstäblich gehungert, weil mein Herr Vater nix zahlte, ich wegen seines Einkommens weder Bafög noch BAB-berechtigt war und er sich ins Ausland verkrümelt hatte. Jetzt ist er in Rente, wieder in D und "darf" von Grundsicherung leben. Von mir sieht er keinen Cent!
In dem Urteil ging es um ein Elternteil, dass aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt gezahlt hat.
Die fehlende Leistungsfähigkeit wurde seinerzeit durch eine selbstverschuldetet Krankheit herbeigeführt.
Verallgemeinern kann man das so aber nicht!
Falls der Vater ein "Pflegefall" wird, und sein eigenes Einkommen (Rente o.ä.) und Vermögen sowie die Zahlungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um seine Pflegekosten zu decken, wären seine leiblichen Kinder ggf. zum Unterhalt für ihn verpflichtet.
Der "Selbstbehalt" läge bei momentan 1600 Euro.
mein Vater hat für mich und meine Geschwister kein Unterhalt gezahlt.
Das könnte auch daran gelegen haben, dass er nicht "leistungsfähig" war, also ein zu geringes Einkommen hatte.....
Nun weiß ich, dass unser Vater weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat und auch nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist
Dies ist schwer vorstellbar, da seit Jahren eine Krankenvericherungspflicht besteht.....
Du gibst bestenfalls in die Suchmaske des Browsers ein
lexetius
Dann klickst Du auf Entscheidungen nachdem Dir Ergebnisse angezeigt wurden. Es öffnet sich eine Seite mit einer kleinen Suchmaske. Da gibst Du ein
Unterhaltspflicht gegenüber Eltern
So. Nun werden Dir die höchstrichterlichen Entscheidungen angezeigt. Leider nicht nach Datum sortiert. Da kannst Du Dich genau belesen. Beachte hier bitte: Widerschreiben sich Urteile so ist das Urteil mit dem neueren Datum maßgebend.
Auf diese Weise erarbeitest Du Dir Fakten mit denen Du und Deine Geschwister gegenüber dem Ämtern argumentieren könnt. Denn dass Dein Vater nie eingezahlt hat in sogenannte Pflichtversicherungen kann ja verschiedene Gründe haben. Mal als ein Beispiel. Du wirst aus den Urteilen entnehmen können dass nicht nur bei Euch das Leben bunt ist, nicht immer in $ schematisch fassbar.
Ich lese mir die Urteile jetzt nicht durch. In meinem Hinterkopf ist ein Urteil welches ich vor einiger Zeit las aus dem hervorgeht dass durch nachgewiesener grober Pflichtverletzung des fordernden Elternteils Anspruch erlischt. Mit diesem meinem Satz hast Du aber absolut kein Argument gegenüber einem Amt. Mit einem Aktenzeichen eines unserer hohen Gerichte aber durchaus. Und keine Bange: unverständlich drücken sich gerne Volljuristen auf den niederen Rängen aus. Mir persönlich scheint es Ausdruck der Verschleierung eigenen Verständnisses zu sein denn die Hohen Gerichte in diesem Land beherrschen durchaus eine verständliche Sprache außer es wird ihnen sachbezogen Fachchinesisch abverlangt
die verweigerung der unterhaltspflicht gibt es nicht mehr. es gab dazu vor einiger zeit ein urteil, in dem bestätigt wurde, dass es egal ist ob kv jemals gezahlt hat egal ob er konnte oder nicht. trotzdem müssen die kinder später zahlen.