ID Nummer will mein Exfreund haben muss ich sie ihm geben?
Wohne mit meinen Kinder 14 und 17 Jahren seit einem halben Jahr alleine.Mein Exfreund zahlt 250 Euro monatlich für beide Kinder .Kommt alle 4-6 Wochen die Kinder für ein paar Stunden besuchen. Ich habe das alleinige Sorgerecht .Bin Selbständig und habe die Freibeträge bei mir.Jetzt will mein Exfreund die ID Nummer von den Kinder muss ich sie ihm geben? Kann er mir die Freibeträge wegnehmen?
6 Antworten
Er kann dir nichts wegnehmen, aber er braucht die für die Steuererklärung!
Er will vermutlich die Unterhaltszahlungen bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür braucht er die Steuer ID.
vermutlich braucht er die Id-Nr. der Kinder für seine Steuererklärung. Er muss ja ebenfalls die Anlage KIND ausfüllen und da ist die IdNr. gefragt. Wenn Du sie ihm nicht gibst, wird das Finanzamt die IDNr. selbst ermitteln. Ist also egal, was Du tust...
Und er kann die Freibeträge nicht "wegnehmen", die werden sowieso auf die Eltern aufgeteilt.
Nein, er kann Dir nichts wegnehmen, aber evtl. seinen Unterhalt bei der Steuer anrechnen lassen?
Doch. Wenn der Unterhaltspflichtige weder Kindergeld erhält noch den Kinderfreibetrag nutzt.
nein, es geht nicht drum, ob er Kindergeld erhält, sondern nur, dass er theoretisch Anspruch auf Kindergeld hat. Im EStG wird nicht darauf abgestellt, welcher Elternteil das Kindergeld tatsächlich bekommt! Nur wenn wegen Erreichen der Altersgenze kein Kindergeldanspruch mehr besteht (ist regelmäßig bei Studenten so), dann kann man den Kindesunterhalt als agB geltend machen. Aber in dieser Frage hier geht es um Kinder, die noch nicht volljährig sind, also besteht Kindergeldanspruch.
Natürlich kann man "außergewöhnliche Belastungen", wie Unterhalt für ein nicht im Haushalt lebendes Kind geltend machen.
aber nur unter bestimmten Voraussetzugen!. vgl. § 33 a EStG
Ex-Leuten würde ich niemals mehr irgendwas mehr geben
nein, kann er nicht. Kindesunterhalt kann man nicht von der Steuer absetzen.