Kann eine mit Riester-Vertrag geförderte Immobilie später teilweise vermietet werden?

2 Antworten

Eine Untervermietung ist förderunschädlich möglich.

Die Förderung muss ab dem 65. (neu 67.) sowieso nicht zurückgezahlt werden - auch wenn Du das Haus verkaufst. Aber Du müsstest den Betrag der durch Riesterförderung reingeflossen ist beim Verkauf auf einen Schlag versteuern. Da aber meist Dein Steuersatz geringer als in der Erwerbsphase ist ist das trotzdem ein gutes Geschäft.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit die Immobilie zu verkaufen und sich entweder eine kleinere Immobilie zu kaufen und die Riesterförderung so zu erhalten oder den Teil des Verkaufserlöses in eine Riesterrente förderunschädlich zu stecken. Natürlich kann die neue Immobilie auch auf Mallorca sein weil das für Deine alten Knochen bequemer ist.

Es gibt also jede Menge Gestaltungsfreiraum.

Ueberzwerch 
Beitragsersteller
 25.06.2013, 12:03

Danke für die Antwort. Was bedeutet aber förderunschädlich bezogen auf vor 65. (neu 67.) bzw. nach 65. (neu 67.) ?

Detlef32  25.06.2013, 12:25
@Ueberzwerch

Bei einer Riesterförderung muss der Kredit bis zum 65. Lebensjahr (neu 67. Lebensjahr = Altersrentenbeginn) zurückgezahlt sein. Und so gibt es unterschiedliche Regelungen was passiert wenn Du Deine Immobilie aufgibst. Je nachdem ob das vorher oder nachher passiert.

Lassen wir mal Ausnahmen wie eine vorübergehende Vermietung wegen beruflicher Dinge beiseite dann kannst Du immer untervermieten aber bei einer Aufgabe (Verkauf oder vollständiger Vermietung) der Immobilie musst Du vor dem Rentenbeginn eine anderen "Riesterparkplatz" für die geförderten Beiträge finden.

Also entweder eine neue Immobilie, einen anderen Riestervertrag wie z.B. Riesterbanksparvertrag, Riesterbausparvertrag oder so. Sonst wäre es förderschädlich.

Ab dem Rentenbeginn sieht die Situation anders aus. Dann würde die Förderung nie angetastet werden - aber bei Aufgabe wäre das fiktive Wohnförderkonto zu versteuern. Das fiktive Wohnförderkonto wird während der Kreditlaufzeit aufgebaut (alle Förderungen plus 2% Zinsen werden da erfasst) und in der Rentenphase wird es bis zum 85. Lebensjahr nach und nach abgebaut.

Klar, damit kannste machen was du willst. mfg