Darf ich trotz Wohnriester-Förderung einzelne Zimmer meines Hauses vermieten solange ich dort wohne?
Bein Wohnriester-Förderung muss man selbst in dem geförderten Haus wohnen. Ich frage mich, ob ich den Förder-Anspruch verliere, wenn ich ein oder zwei Zimmer des Hauses vermiete (aber selbst in dem Haus wohnen bleibe).
2 Antworten
Hallo makko,
das ist sicherlich nicht so ganz einfach zu beantworten.
Grundsätzlich ist es so, dass bei mehreren Wohneinheiten im Haus (z.B. Zweifamilienhaus: eine Wohneinheit wird selbst bewohnt und eine Wohneinheit vermietet) eine Teilungserklärung oder Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen muss, damit die eigengenutzte Wohneinheit gefördert werden kann.
Wie dies allerdings bei der Vermietung von einzelnen Zimmern in der eigengenutzten Immobilie aussieht, kann ich Dir leider nicht sicher sagen.
Am besten informierst Du Dich hierfür nochmal bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Hotline: 03381 21 22 23 24 - Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr).
Alles Gute für Dein Vorhaben.
Viele Grüße,
Interhyp AG, Franziska
Hallo, die Frage würde mich auch interessieren. Gab es hierzu eine Antwort von der Zentrale?