HILFE! Wir dürfen unsere Katzen nicht mehr im Garten (Gemeinschaftseigentum laufen lassen
Wir sind eine kleine 4 Parteien Eigentumsgemeinschaft. Vor zwei Jahren wurde beschlossen (weil eine Partei eine Katzenhaarallergie hat), dass sich unsere zwei Katzen nicht mehr in den Räumlichkeiten z. B. Treppenhaus, Keller des Gemeinschaftseigentums befinden dürfen. Wir beachten strickt, dass diese sich da auch nicht aufhalten.
Leider steht im Protokoll nicht erwähnt, dass es sich rein auf die Räumlichkeiten bezieht. Es steht drin, dass sich unsere Katzen nicht im Gemeinschaftseigentum aufhalten dürfen.
Jetzt verklagt uns eine Partei, da sich unsere Katzen stundenweise im großen ca. 400 qm großen Garten aufhalten. Das Grundstück ist durch einen unsichtbaren Katzenzaun
Pet Fence gesichert, damit unsere Katzen das Grundstück nicht verlassen können. Den Pet Fence Zaun können wir wirklich empfehlen. Nun unsere Frage:
Hat jemand gerichtliche Erfahrung zu diesem Thema? Kennt jemand einen guten Rechtsanwalt der uns hier helfen könnte? Wie sollen wir uns verhalten? Gibt es eine vergleichbare gerichtliche Sache, die wir als Referenz nennen können? Darf man ein "Gewohnheitsrecht" so einfach verändern? Kann uns jemand helfen??????
Ach ja die Partei mit der Katzenhaarallergie ist zwischenzeitlich ausgezogen, weil die ein Einfamilienhaus gebaut haben (Kluge Entscheidung!).
10 Antworten
Ich unterstelle einfach mal, Du hast das Protokoll damals mit unterschrieben und der Vereinbarung zugestimmt.
"Gemeinschaftseigentum" umfasst aber ALLES, also auch den Garten. Eigentlich hilft da nur, mit der Gemeinschaft neu zu verhandeln und z.B. den Garten auszuschließen.
Ich fürchte, sich auf "Gewohnheitsrecht" zu berufen, bringt hier nicht wirklich weiter. Wenn die Partner bisher einen Verstoß gegen die Vereinbarung geduldet haben, ergibt sich daraus nicht zwangsweise ein Recht.
Klarheit bringt hier ein Anwalt, oder im übelsten Fall ein Gerichtsentscheid.
bis ein recht zum gewohnheitsrecht wird, das übersteigt die lebensdauer von katzen....das gilt auch eher für wegerecht und so....
mit welcher begründung werdet ihr verklagt?
Hallo, erst mal Danke für die ersten Einschätzungen.
Zu erwähnen ist, das die 'Allergie-Partei' vor 2 Jahren ausgezogen ist, uns also eine andere Partei beklagt. Wir haben in der WEG "Einheitsbeschluß".
Die beiden anderen Parteien sind auf unserer Seite, weshalb die WEG nicht wegen der Katzensache gerichtlich gegen uns vorgehen wird.
Nach meiner Einschätzung ist die WEG raus und deswegen geht die Partei nun ziwilrechtlich gegen uns vor. Aber die Klage lautet 'Einhaltung von Beschlüssen' aus der WEG.
... Katzenschei...e ist nicht im Garten vorgefunden worden.
Wir haben keine Ahnung, was die Partei als Begründung dem Gericht vortragen wird, weshalb Sie so eine Abneigung gegen die Katzen haben.
Mmh weiß jemand von so einen Fall? Kennt jemand einen Anwalt (Raum Köln/Bonn), der sich sehr gut mit Tierschutz oder Haustieren auskennt?
Danke für eure postings
nein, gewohnheitsrecht gibt es bei so was nicht, gemeinschaftseigentum ist gemeinschaftseigentum....
es ist eh egal, wenn die anderen dafür sind, selbst wenn sie in den garten dürften, dann ändern die anderen eigentümer es halt mit mehrheit bei der nächsten hauptversammlung, wenn sie es nicht wollen und überstimmen dich
wer die möglichkeiten hat, sollte sich niemals ne etw kaufen, sondern immer ein haus...wenn er jetzt ein normaler mensch ist und nicht eh das halbe jahr auf reisen oder so....
Es wird schwer sein, hier eine "zielgerichtete Antwort" zu finden, aber ich versuchs mal ...
Ihr braucht einen Anwalt. Das hast Du schon erkannt. Ich glaube aber, dass das Problem nicht so dramatisch ist.
Wie stehen den die anderen 2 parteien zu "Katzen im Garten"? Unter umständen lässt sich ja auf der basis der eigentümergemeinschaft das "gewohnheitsrecht" festklopfen.
Zudem ...damit die andere (anti katzen) partei ein für sie postives urteil bekommt, müssten sie in einem Prozess erstmal nachweisen, das sie ein berechtigtes interesse an dem verbannen der katzen haben (Katzenhaarallergie wäre vermutlich eins). Nur "weil sies wollen" heißt noch lange nicht, das sies auch bekommen.
Also: Im grunde das machen, was ihr eh schon vorhabt: Anwalt suchen.